Thema
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21.10.2014, 01:10
Beyazguel60
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Und endlich kann ich zum richtigen Problem kommen!!!
Die eigentliche Frage bzw. das eigentliche Problem,
worauf ich mit diesem Thema hinwollte ist,
wo ziehen wir die Grenze zwischen der noch zulässigen Meinungsfeiheit
und den Straftatbeständen !!! ???.......
Also was ist erlaubt, was wird bestraft
und schränkt das am Ende die Meinungsfreiheit ein ??? .......
Dank Man-Bey wissen wir ja bereits das es nur eine Kopie des Deutschen Rechts sein soll.
Aber trotzdem muss die Kopie dem Original nicht entsprechen, also was genau
unter diese zwei schönen Absätze fällt wird die Zeit zeigen ......
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Beyazguel60