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Alt 20.10.2014, 20:05
Beyazguel60
 
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Beitrag Wie wird ein Gesetz umgesetzt, das ist fraglich und das eigentliche Problem !!!

Zitat:
Zitat von Man_Bey Beitrag anzeigen

...... thema deutschland - türkei. ich finde es positiv, dass die türkei sich an deutschen gesetzen orientiert und die europäische demokratie sukzessiv in der türkei ausbaut.

vielleicht bekommt ihr es nicht mit, weil es die zeitungen in deutschland nicht schreiben, aber aktuell ist die positive berichterstattung über die isis verboten. man darf nichts schreiben was die isis ins positive licht stellt. soviel zu eurer meinungsfreiheit in deutschland


@Man_Bey

Danke!


Auch deutsche Journalisten lesen türkische Zeitungen, hören Metropol FM und
und gucken türkische Nachrichten ( Grins ),
das mal zur Kenntnisnahme anbei, also nicht nur du bist der Allmächtige unter uns.
Ich kann dir sogar einige Namen der Journalisten und Journalistinnen nennen, die ich auch privat kenne .......


Zum Thema endlich:
Es freut mich, dass du auch normal und ohne Beleidigungen auf eine sachliche Tatsache antworten kannst, bin positiv überrascht.

Wie wird ein Gestetz umgesetzt, das ist fraglich und das eigentliche Problem !!!
Denn kopieren ist die eine Sache und die Umsetzung ist eine andere Sache.........

Nun zum ersten Problem, dass die Türkei hier Deutsches Recht kopiert hat nichts darüber zu sagen, wie die Türkischen Gerichte bei bestimmten Vorfällen entscheiden werden. Denn ein Rechtsstaat und Gewaltenteilung heißt auch, dass ein Richter ohne Einfluss von den anderen Gewalten entscheidet.
Es gibt in Deutschland drei Gewalten diese da sind, die Gesetzgebung (Legislative), die Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative).
Und wie ein Gesetzestatbestand auszulegen ist und welche Straftaten unter diese Straftatbestände fallen liegt zumindest in Deutschland an Höchstrichterlichen Entscheidungen wie dem des BGH und solche die bei der Gesetzgebung damit gemeint waren ( ==>> im Bundesgesetzblatt werden die Gesetze verkündet (Gesetzesmaterialien)).
Fraglich ist also inwieweit hier die Türkischen Richter frei nach dem Sinne des Gesetzeserlasses entscheiden dürfen und können.
Und fraglich ist auch, wie viel von Deutschem Recht hier tatsächlich übernommen wird/wurde, denn nur ein Gesetzeswortlaut zu kopieren hat allein noch nicht viel mit deutscher Gesetzesauslegung und dem deutschen Rechtsstaat zu tun und ist auch nicht vergleichbar.

§ 130 Volksverhetzung StGB (hier zum Vergleich)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a)verbreitet,
b)öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c)einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d)herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2.
eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.



Dann noch ein zweites Problem, die Türkei darf soweit ich gelesen habe auch die favorisierten Tweets sich ansehen, also abgesehen von den normalen Tweets und Retweets auch die Favs von Verdächtigen. Aber diese sind finde ich lediglich für die Person selbst bestimmte private Favoriten und haben nichts mit Tweeten zu tun, folglich Privatsphäre und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt !!!
Also auch nichts wo sich der Staat oder eine andere zuständige Stelle sich einmischen darf, so m.M..

Fazit:
===>>> Ein Gesetz kopieren und ein Gesetz umsetzen sind zwei Paar Schuhe !!! .......

===>>>Also ist auch GLEICH nicht gleich GLEICH !!!


Thema IS:
===>>> Pressefreiheit ??? *Lol*

siehe ebenfalls auch hierzu Artikel 5 I GG ...Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Eine Regierung sollte seine Grenzen kennen, mehr sage ich nicht ..... ,
denn sonst wiederhole ich mich nur noch !!!



Geändert von Beyazguel60 (21.10.2014 um 01:25 Uhr).