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Alt 20.10.2014, 16:07
Beyazguel60
 
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Ausrufezeichen Artikel 5 Grundgesetz !!!

Zitat:
Zitat von Man_Bey Beitrag anzeigen
in deutschland ist es nicht anders leute.
in großbritannien werden diese gesetze auch verschärft.

http://www.mobilfunk-talk.de/news/18...ternet-trolle/

weshalb stört euch das nicht in europa???? aber in der türkei wo ihr alle 5 jahre einmal hinfliegt stört euch das.
die mehrheit der türken möchte diese gesetze haben und als demokratisches land werden wir diese einführen um europäische normen zu erfüllen.

In Deutschland hat die Meinungsfreiheit seine Schranken nur in den allgemeinen Gesetzen, sonst wird dieses Grundrecht nicht eingeschränkt, Sorry Babyyy !!! .....

Siehe Art. 5 I, II Grundgesetz, danke !!!

Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

===>>> Seine Meinung öffentlich zu sagen und
Internet Trolle sind zwei Paar Schuhe, Okay!!!