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Alt 11.08.2013, 17:45
Cakabeyy
 
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Es fällt auf, dass sich zwölf dieser Anfragen auf den Zeitraum zwischen 2010 bis 2012 konzentrierten, nach dem Verfassungsreferendum in der Türkei. Eine genauere Betrachtung der Anfragen weist auffällige Gemeinsamkeiten auf. In den Anfragen erhobene Vorwürfe, Antragsfragen und Beweggründe zur parlamentarischen Anfrage sind fast immer identisch. In allen Anfragen wird von den Antragstellern im Vorfeld mit Hinweis auf Aufklärung auf das Risiko einer derartigen Bewegung mit vermeintlich unbekannter und islamistischer Agenda aufmerksam gemacht. Antragsteller sind überwiegend, immer dem Wahlergebnis entsprechend, Mitglieder der Opposition. Als Quelle dienen zeitnah veröffentlichte Diffamierungsbeiträge von diversen Medien. So kommt es zu identischen Anfragen, in exakt der gleichen Themenstellung, jedoch in verschiedenen Städten und Ländern und zu unterschiedlichen Vereinen und Einrichtungen. Das Ausmaß der Demotivation der als verfassungswidrig verdächtigten Beschuldigten kann höchstens erahnt werden. Die ungeachtet dessen zu verzeichnende Fortsetzung aller ehrenamtlichen und gesellschaftlich konstruktiven Arbeit lässt hingegen darauf hoffen, dass der gewünschte Einschüchterungseffekt nicht Platz greifen wird. In keinem der dreizehn Fälle waren Anhaltspunkte für verfassungsrechtliche oder strafrechtliche Bedenken oder für das Vorhandensein tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Einstufung als Beobachtungsobjekt auffindbar. „Die Fethullah-Gülen-Bewegung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz nicht beobachtet“ heißt es in mehreren Antworten. Den Landesregierungen ist es – auch dies kommt in den Anfragebeantwortungen stets zum Ausdruck -, aus Gründen der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates verwehrt, religiöse Überzeugungen und Glaubensaussagen zu bewerten. Und daran hält man sich auch in allen Fällen strikt.

Der Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting warnte bereits 2004 in einem Ausschuss vor voreiligen und von Vorurteilen gekennzeichneten Bestrebungen, die Bewegung zu stigmatisieren. Im Protokoll heißt es: „Diese sei so nicht als verfassungswidrig anzusehen, was den entscheidenden Gesichtspunkt darstellt. Mit einem solchen Stempel „verfassungswidrig“ müsse man bei religiösen Bewegungen sehr vorsichtig sein und ihn nur benutzen, wenn entsprechend ausreichende Unterlagen vorhanden seien. Diese seien dazu jedoch nicht vorhanden“. Das demokratische Bewusstsein und das intakte Pflichtgefühl in den angefragten Instanzen haben deshalb stets zu einer Bestätigung der verfassungskonformen Haltung und Einstellung der Hizmet-Bewegung geführt. (Von Hilal Akdeniz)