Zitat:
Zitat von taly
Beide Kinder aus der Ehe sind selbst verheiratet.
Unterhalt bekommt die Frau 300€.
Vermögen in Deutschland...keines.
Vermögen in der Türkei... Schmuck der Frau, der ihr nach türk. Recht gehört. ( Man muß sich nur wundern, mit welchen Mitteln sie ihn erworben hat).
Und ein Haus, das beiden gehört. Aber sie nutzt es allein. Er darf sich dort nicht aufhalten.lg
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Scheidung wäre in Denizli