Zitat:
Zitat von NetteAffaere
Versuche dieses höchst empfindliche Thema neutral zu betrachten, soweit das als Türke möglich ist, daher gilt für mich hier die Unschuldsvermutung d.h. man ist solange unschuldig bis das Gegenteil bewiesen worden ist. Bis jetzt ist das meiner Meinung nach noch nicht geschehen, die Zahl 1.5 Million wird immer wieder erwähnt diese ist meines Wissens nicht nachgewiesen. Es wurden keine Massengräber entdeckt weder in der Türkei (Was ja logisch ist selbst wenn würde es die Regierung wahrscheinlich verschweigen) aber auch nicht an der Grenze zur Türkei wo die Deportation stattgefunden hat.
Wenn handfeste beweise vorliegen würden (Wie bei den Genozid an den Juden - Deutsche Ordnung halt, haben alles fein säuberlich dokumentiert) bin ich der erste der sich bei den Armeniern entschuldigt und für Ausgleichszahlungen stimmt!
Man darf nicht vergessen das einige Staaten den angeblichen Genozid akzeptieren und andere wiederum nicht das allein sollte doch jemanden mit gesunden Menschenverstand sagen das unwiderrufliche Beweise fehlen, sonst wäre diese Tat von jedem Land verurteilt worden wie zB der Genozid an den Juden.
|
hier liegt der haken. die,die das gegenteil behaupten, sollen erst einmal mit fakten ankommen. aus dem bauch heraus kann jeder etwas behaupten.
solange die unschuldsvermutung gilt, solange in einem rechtsstaat der "in dubio pro reo" grundsatz auch für den einzelnen individuum gilt, solange darf man genozid an armeniern auch nicht behaupten können.