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Alt 09.11.2009, 10:27
tamircii
 
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Einleitend folgendes:

Der Koran ist eine Schrift. Schriften bestehen aus Wörtern die Sätze bilden. Sätze sind eine Art Code, die durch menschliche Geistestätigkeit deschriffriert werden müssen. Es gibt nun aber neben Wörtern, die aus sich heraus verständlich sind und Wörter die einer Präzision nicht so leicht zugänglich sind, weil sie mehrere Bedeutungen haben (können) - unbestimmte Begriffe. Diese Begriffe sind auslegungsbedürftig.

Die Interpretation des Korans ist aber keine reine Wortlautinterpretation, sondern zugleich auch eine systematische Interpretation, dh eine Aussage im Koran darf oftmals nicht isoliert betrachtet werden, sondern muß möglicherweise in Beziehung mit Aussagen aus anderen Koranversen in Beziehung gesetzt werden. Nichts anderes tun Juristen auch, zu einer Regel gibt es auch Ausnahmen, die allerdings in anderen Paragrafen stehen.

Eine weitere umstrittene Frage ist auch, ob der Koran nicht nur systematisch und nach dem Wortlaut zu interpretieren ist, sondern ob zu diesen beiden Interpretationsformen auch noch zusätzlich die historische Auslegung hinzuzuziehen ist. Ob der Koran also auch im zeitlichen Kontext auszulegen, mit dem Argument, daß die damaligen Lebensverhältnisse eine ganz andere waren, als sie heute sind.

Und mit all diesen Fragestellungen beschäftigen sich Korangelehrte und zu fast jeder wichtigen Weichenstellung gibt es unterschiedliche Meinungen. Daher kann ich ehrlich gesagt nichts anfangen mit der Behauptung:

Zitat:

Aber Muslime dürfen auch nichts in einem Geschäft kaufen in denen Spiritosen und Ziggaretten sowie irgendwelche Erotikzeitschriften vertrieben werden.

Es ist einfach eine Behauptung ohne Quellenangabe. Eine solche Diskussionsführung bleibt im luftleerem Raum, sie ist oberflächlich. Diese Behauptung wäre ok, wenn der Verfasser dazu schreiben würde: "Ich bin der Meinung, der Koran verbiete den Moslems dies und das, weil es hier und dort so steht". Dagegen hätte ich nichts einzuwenden, denn dann wäre es ein persönlicher Standpunkt oder eine Aussage, welches den Verfasser einer bestimmten Richtung der Koranauslegung zuordnen würde.