Studentinnen müssen barhäuptig bleiben
Das Kopftuchverbot an türkischen Unis ist rechtens, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Richter fanden klare Worte: Die Kopfbedeckung werde von "extremistischen Bewegungen" als Symbol gebraucht.
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Mit</a> dem Urteil bestätigte die Große Kammer eine erstinstanzliche Entscheidung vom Juni vergangenen Jahres. Damit wurde die Beschwerde von Sahin definitiv abgewiesen. Auch in der Türkei hatte die Studentin vergeblich gegen den Ausschluss von den Prüfungen geklagt. Die türkischen Gerichte machten geltend, das Tragen religöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen verstoße gegen das Prinzip der Laizität, also der Trennung von Staat und Religion.
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