wichtig ist bei euch zu beachten, daß wenn ihr nachher die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen habt, dann juristisch gesehen ihr auch automatisch die deutsche Staatsagehörigkeit verliert! dafür müßt ihr nicht mal den Ausweis abgeben, es ist eine Konsequenz der Gesetzesänderung im Jahre 2000 wennich mich richtig erinnere, somit auch kein Aufenthaltsgenehmigung

also aufpassen