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Alt 06.05.2005, 09:19
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oemer74 oemer74 ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
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Standard Wenn man neu ist in Deutschland,

wie z.B. Türken mit einer Frau aus der Türkei heiraten und durch die Familienzusammenführung
nach Deutschland kommen, dann bekommen diese Frauen erstmal eine Arbeitserlaubnis, welche nur für kleinere Tätigkeiten (2Std.-Jobs) gültig sind. Erst wenn die Frau länger als 4-5 Jahren in Deutschland ist, wird die volle Arbeitserlaubnis (also für 8 Std. -Job) gegeben. Das ist der unterschied.