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Alt 28.03.2005, 00:46
unknown
 
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Standard Sterbehilfe

Die Wachkomapatientin in den USA, Terrie Shiawo, hat das Thema wieder aktuell zu Tage gebracht.

Sterbehilfe ist fast überall auf der Welt gesetzlich untersagt.
Allerdings, in diesem Fall, den ich persönlich sehr tragisch finde, solle die Patientin Mrs.Shiawo von einem renomoierten Neurologen auf Reaktionsfähigkeit auf ihre Umwelt untersucht worden und für teilweise positiv diagnostiziert worden sein. Die Frau nimmt tatsächlich manchmal wahr.
Dieses Ergebnis heißt automatisch, daß, wenn die Frau ihrem Hunger und Flüssigkeitsmangel erliegt, es Sterbehilfe sein würde. (Gesetzlich natürlich nicht, da die Gerichte Einwände bislang nicht akzeptiert)
Die Gerichte würden die Einsprüche der Eltern nicht akzepitieren, indem das Sorgerecht auf sie übertragen würde, nichtmal, daß die Frau mit Nahrung, zumindest mit Flüssigkeit versorgt würde, bis zumindest ein Urteil über den Verbleib des Sorgerechts und somit auch das Urteil über ihr Weiterleben, gefällt würde.
Da die Gerichte aber lehnen ab, also liegt die Frau heute nun 6 Tage ihrem Tod näher, als bevor der Entschluß ihres Mannes auf Versorgungstrennung durch die Ärzte mit Nahrung gefallen ist.

Sie liegt nun seit 15 Jahren im Wachkoma. Das heißt, sie ist bei Bewußtsein, aber kann nicht reagieren.
Wahrnehmung habe sie allerdings, was einen Sterbehilfefall bedeuten würde. DIesen Fall finde ich persönlich eklatant und unfaßbar. (Man läßt einen Menschen, ob er nun reaktionswahrnehmend ist oder nicht, verdursten bzw. verhungern. Es ist monströs abartig, als Mensch so handeln zu können.)

Ist es gerechtfertigt, wenn ein Mensch einem anderen die Erlaubnis erteilen darf, einem Menschen das Leben zu nehmen, weil er der Ansicht ist, daß der Patient nicht mehr fähig sein wird, jemals richtig* zu leben, da er nichteinaml etwas von seiner Umwelt mitbekommt??
Oder der klassische gesetzlich untersagte Fall:
Darf ein Arzt einen Patienten vom Leben erlösen, wenn er selbst, oder Angehörge der Ansicht sind, daß das Leben dieses Patienten icht mehr lebensWÜRDIG sei, und ganz wichtig, daß der Betroffene PAtient vielleicht(!) auch noch dieser Tat ZUSTIMMT???
Das sind zwei Fälle on Sterbehilfevarianten.
(Können Schmerzen eines Menschen, der einer tragischen Krankheit verfallen und unheilbar ist, rechtfertigen, sich umbringen zu lassen? Dürte man sowas gestaten?)

Meine ausführliche Meinung poste ich während der DIskussion hinzu. Ihr könnt sowohl den aktuellen, als auch den allgemeinen Umstand der Sterbehilfe dokumentieren...
Freue mich darauf!

Lieben Gruß,


Damia