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Alt 03.07.2004, 18:55
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Standard die Sicht zum Zins im Islam

Sie sagen: “Der Islam verbietet den Zins und gerät dadurch mit dem heutigen Wirtschaftssystem in Widerspruch.”

Auch dies ist eine völlig unbegründete Behauptung. Der Islam verbietet weder den Verdienst noch das Leihen und noch das Pachten, sondern die Zinswucherei. Der Verdienst, der durch ein Handelsgeschäft auf erlaubter Weise verdient worden ist, stellt im Islam einen ehrlichen Gewinn dar, denn er muss als eine Art “Kapitalrente’ angesehen werden. Der Islam verbietet den ehrlichen Gewinn nicht, sondern fordert ihn. Der heilige Prophet sagte: “ALLAH, der Erhabene, mag den rechtschaffenen Händler. Der rechtschaffene Händler ist SEIN Geliebter” St. Muhammed war in seinen jungen Jahren Händler. Dass derjenige der sein Kapital selbständig zu verwerten nicht imstande ist, sein Geld einem Freund, einer Bank oder einem Unternehmen anvertraut und sich den gewonnenen Verdienst assoziiert, steht mit der Handelsethik des Islams keineswegs in Widerspruch, sondern nimmt im Handelssystem des Islams einen wichtigen Platz ein. Die Rente, die er als Inhaber der Aktie einer Handelsbank bezieht, ist nach den Regeln des Islams, völlig erlaubt. Die Banken, die nach Verteilung von reinem Gewinn und ohne Zinsberechnung arbeiten, sowie ihre Vorteile und Nutzen, stehen in unserem Buch namens Seâdet-i Ebediyye (englische Ausgabe: Endless Bliss) umfassend geschrieben. Die Sure Mâida des heiligen Korans berichtet, dass der Zins, den der Islam verbietet, auch in der Thora als verboten verkündet worden ist. Zum Beispiel steht in den 19. und 20. Versen des 23. Kapitels, im Teil Deuteronomium, folgendes: “Wenn du einem anderen Israeliten Geld oder Getreide, oder sonst etwas leihst, darfst du dafür keinen Zins verlangen. Von einem Ausländer kannst du Zinsen abziehen.”