Früher hat man ja bei einem Kaskoschaden den gesamten Betrag im Sachverständigengutachten erstattet bekommen.
Seit dem 31.07.02 geht das allerdings nicht mehr. Die MwSt. werden nur noch gezahlt, wenn sie auch wirklich anfallen. Beispielsweise bei einem Autokauf vom Händler oder bei einer Reparatur in einer Werkstatt.
ICH FINDE DAS DOOOF!
