ich sehe aber hier keinen zweierleien
maßstab..
sie suchen endlich auch veränderungen in der praxis und nicht nur auf der gezetsgebungebene..also folter ist mit haftstrafe streng verboten..das kann aber nur dann bedeutung haben,wenn der staat endlich in der lage wäre,folter begehende polizeibeamter vor gerichten zu bringen..
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