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Alt 09.04.2004, 22:00
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donvonramses donvonramses ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
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Standard ich sehe aber hier keinen zweierleien

maßstab..
sie suchen endlich auch veränderungen in der praxis und nicht nur auf der gezetsgebungebene..also folter ist mit haftstrafe streng verboten..das kann aber nur dann bedeutung haben,wenn der staat endlich in der lage wäre,folter begehende polizeibeamter vor gerichten zu bringen..