Seine Änderungen
Einzelne Verse des Koran wurden nach ihrer Offenbarung wieder geändert (sie waren offensichtlich nur zeitlich begrenzt gültig).
Die sich widersprechenden Aussagen wurden als "überarbeitetes Wort Allahs" gedeutet.
Beispiele für Veränderungen:
Die Quibla (Gebetsrichtung) von Jerusalem nach Mekka (Sure 2,142-150)
Die Teilung des Erbes, das von Eltern oder Verwandten zurückgelassen wird, soll gemäß Sure 4,8 gleichmäßig erfolgen, was aber durch Vers 12 abgeändert wurde, wo befohlen wird, daß Männer den doppelten Anteil von Frauen erhalten sollen.
Das Nachtgebet, das ursprünglich etwa die halbe Nacht beanspruchen sollte, nämlich den "größten Teiles der Nacht" (Sure 73,1-4) wird durch Vers 21 in seiner Länge relativiert: "daher rezitiert aus dem Koran, wie es euch leicht und möglich ist".
Bei Ehebrecherinnen war ein lebenslänglicher Hausarrest vorgesehen (Sure 4,16), wenn vier Männer den Fehltritt bezeugen können, die Strafe wurde aber in eine Strafe von 100 Peitschenhieben abgeändert (Sure 24,2).
Mohammed mußte selbst immer solange bis zum Vortragen der "Offenbarung" warten, bis er gewiß sein konnte, die endgültige Offenbarung erhalten zu haben.
Der Koran selbst nennt drei Gründe für die spätere Abänderung des ursprünglich geoffenbarten Textes.
Mohammed vergaß etwas (nach Allahs Wille) (Sure 87,6-7).
Der Satan schob Mohammed eine falsche Offenbarung unter (Sure 22,52).
Allah selbst tauschte Passagen gegen besser Offenbarung aus (Sure 16,101.106).
Zur rechten Deutung der Suren ist deshalb ihre Datierung von Bedeutung, da im Fall eines Widerspruches der Grundsatz gilt, daß der jüngere Text den älteren aufhebt. (Manchmal geschieht das aber sogar innerhalb ein und deselben Sure).
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