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20.10.2014 14:42

Attığınız her yasak Tweet'ten 5 Yıl Hapis Yatabilirsiniz!
 


ATTIĞINIZ TWEET'TEN 5 YIL HAPİS YATABİLİRSİNİZ! Zitat: www.aktifhaber.com


ATTIĞINIZ TWEET'TEN 5 YIL HAPİS YATABİLİRSİNİZ!


Gündem - 16 Ekim 2014 09:02

Hükümet, kapatmak da dahil her yolu denediği sosyal medyayı yargı paketiyle susturacak. Twitter’daki sert eleştirilere beş yıla kadar hapis cezası getiriliyor.


Hükümetin önceki akşam Meclis’e sunduğu yeni yargı paketi, AKP ve destekçileri hariç, tüm toplumu olağan şüpheli haline getirecek düzenlemeler içeriyor. Paket yasalaştığında, hükümetin “düşman-hain-darbeci” ilan ettiği tüm kesimler tek bir hâkimin kararıyla dinlenecek, izlenecek. Daha önemlisi somut delillere dayalı kuvvetli şuç şüphesi kriteri aranmayacak “makul şüpheyle” herkesin ev-işyeri-otomobil ve üzerleri aranabilecek. Hükümete karşı suç işledikleri, örgüt kurdukları gerekçesiyle tüm muhaliflerin mallarına da rahatlıkla el konabilecek.

7 AYDA 180 DERECE ÇARK

Hükümet geçen mart ayında 17-25 aralık operasyonlarını engellemek, kendilerine yakın işadamlarını korumak için ÖYM’lerin kaldırılması, tutuklamaların zorlaştırılması gibi düzenlemeler içeren bir yargı paketi çıkarmıştı. Dinleme izleme, el koyşma vb.tedbirler için oybirliği şartı ve somut delile dayalı kuvvetli suç şüphesi kriteri getirmişti.


Ardından ise Haziran ayındaki torba yasayla kaldırdığı ÖYM’lerin yerine yetkileri çok tartışmalı sulh ceza hakimliklerini kurmuş ve buralara hükümete çok yakın isimleri atamıştı.

Kobani eylemlerinden sonra hükümetten ‘iç güvenlik reformu’ adıyla sert bir paket beklenirken, sürpriz yargı paketi geldi. Hükümet bu yakın geçmişi ve öncesini de aratacak sert yargı paketini şimdi; cemaatin HSYK’daki egemenliğini kırdığı ve kendi gücünü artırdığı 12 Ekim seçimlerin hemen ertesinde gündeme getirmesi ise dikkat çekti. Paket, daha önce tartışmalı MİT kanunu teklifinde de imzası bulunan AKP’li vekiller Ramazan Can ve Recep Özel tarafından meclis başkanlığına sunuldu. Paket, TCK ve CMK’da esaslı değişiklikler getiriyor. Tümü tartışmalı bu düzenlemeler ve muhtemel sonuçları özetle şöyle: CMK’nun “Şüpheli ve sanıkla ilgili arama” başlıklı maddesindeki değişiklik ile şüpheli ve sanıkların ev, işyeri ve eşyalarının aranabilmesi için “Somut delil” aranmayacak. Hakimler ‘somut delil yok’ diyerek askerin-polisin özel ve genel arama taleplerine hayır diyemeyecek.

KÜRTLER-CEMAAT HERKES

Tüm muhalif kesimleri hedef alan paketle hükümetin önceki yargı paketleriyle kapsamını daralttığı dinleme-izleme-el koyma vb.tedbirlerin uygulanacağı katalog suçlar kapsamı yeniden genişletildi. Kapsama, Cemaate ve Kürtlere, daha önce Gezi eylemcilerine yöneltilen “Anayasayı ihlal”, “yasama organına karşı suç”, “hükümete karşı suç”, “Hükümete karşı silahlı isyan”, “silahlı örgüt”, “silah sağlama” ve “suç için anlaşma” soruşturmaları da alındı. Buna göre, dinleme-izleme dahil tedbirlere başvurulabilecek. Yani asker-polis darbe vb.suçlamayla hedef yaptığı kesimleri dinlemekle kalmayıp onları kamerayla izleyip kayda alabilecek, ayrıca içlerine ajan da sokabilecek.

Dinleme-izleme dahil tedbirlere başvurulabilecek TCK’daki katalog suçlar yeniden ve şöyle sıralandı:

» DEVLETİN GÜVENLİĞİNE KARŞI SUÇLAR: Devletin birliğini ve ülke bütünlüğünü bozmak, düşmanla işbirliği yapmak, devlete karşı savaşa tahrik, temel milli yararlara karşı hareket, yabancı devlet aleyhine asker toplama, askeri tesisleri tahrip ve düşman askeri hareketleri yararına anlaşma, düşman devlete maddi ve mali yardım.

» ANAYASAL DÜZENE VE DÜZENİN İŞLEYİŞİNE KARŞI SUÇLAR: Anayasayı ihlal, yasama organına karşı suç, hükümete karşı silahlı isyan, bu suçlar için örgüt kurmak. Halen mallara ve hak-alacaklara el koyma yaptırımı TCK’daki “silahlı örgüt” veya “örgüte silah sağlama” suçlarıyla ilgili uygulanırken, artık kapsama öncelikle Kürtlerin ve Cemaatin muhatap olduğu “Anayasayı ihlal”, “yasama organına karşı suç”, “hükümete karşı suç”, “Hükümete karşı silahlı isyan”, “silahlı örgüt”, “silah sağlama” ve “suç için anlaşma” soruşturmaları da dahil edildi. Buna göre yargı, hedef yaptığı kesimlerin mallarına el koyabilecek.

SOSYAL MEDYA HEDEF OLDU

Tehdit suçunda cezalar artırılarak tutuklamanın önü açıldı. Bu yeni düzenleme, hükümeti sosyal medyada sert sözlerle eleştirenleri de kapsayacak. Mevcut mevzuata göre, tutuklama kararları ancak üst sınırı iki yıl ve üzerinde olan suçlarda uygulanıyor. Hükümet ise paketinde klasik tehdit suçunda ceza üst sınırını 2 yıla çıkardı, yani tutuklama kapsamına aldı. Bununla yetinmedi, kamu görevlisini görevinden dolayı tehdit veya kamu görevlisinin nüfuzunu kullanarak tehdit suçunu işlemesi halinde ise 2 yıldan 5 yıla kadar hapis cezası getirildi. Buna göre paket yasalaşırsa, Cumhurbaşkanı, başbakan veya bakanları ya da güvenlik kuvvetlerini açıktan ya da sosyal medya üzerinden sert şekilde eleştirenler, ‘tehdit’ suçlamasıyla tutuklanma tehdidiyle yüz yüze kalacak. Yeni düzenlemenin bir hedefi de 17/25 aralık yolsuzluk soruşturmalarında da görev yapan eski Ergenekon savcısı Zekeriya Öz olarak gösterildi. Öz hakkında twitter’da hükümeti tehdit ettiği gerekçesiyle suç duyuruları bulunuyor.

POLİSE TEHDİDE BEŞ YIL

AKP’nin teklif paketi, toplumsal muhalefetin sokakta görünmesini zorlaştıracak hükümler de taşıyor. Siyasilere de uygulanabilecek tehdit maddesine eklenen yeni fıkralar ile öncelikle kamu görevlisini askere-polise-vali-kaymakama vb.lerine karşı işlenecek tehdit suçunun cezası artırıldı. Tehdit suçunun kişinin yerine getirdiği kamu görevi nedeniyle işlenmesi halinde ceza 5 yıla kadar çıkacak.

SAVUNMA HAKKINA TIRPAN

Paket, savunma hakkına da zarar veriyor. Yeni dönemde avukatlar, müvekkillerinin dosyalarına ulaşmakta ve onları gereği gibi savunmakta hayli zorlanacak. Çünkü, AKP’nin teklifi yasalaştığında, avukatların dosya içeriğini incelemesi veya belgelerden örnek alma yetkisi “Soruşturmanın amacını tehlikeye düşürebileceği” gerekçesiyle savcının istemi üzerine hakim kararıyla kısıtlanabilecek.

TEK ÖZEL HÂKİM HERKESE YETER

Paketteki en tehlikeli düzenlemelerden biri de kaldırılan ÖYM’lerin yerine görevlendirilen sulh ceza hakimliklerinin tartışmalı yetkilerinin daha da artırılması oldu. Birçoğu AKP’ye ve Erdoğan’a güzellemelerde bulunan ve iktidara yönelen soruşturmaları etkisiz kılan hakimlerden seçilen özel yetkili sulh ceza hakimleri, artık sadece kendi görev yaptığı illerle de sınırlı kalmayacak ve ülke genelinde diğer illeri de kapsayan kararlar alabilecek.



20.10.2014 15:04

Bravo Beyaz
 
Çok güzel bir konu seçmişsin tebrik ediyorum:)

Man_Bey 20.10.2014 15:20

in deutschland ist es nicht anders leute.

in großbritannien werden diese gesetze auch verschärft.

http://www.mobilfunk-talk.de/news/18...ternet-trolle/


weshalb stört euch das nicht in europa???? aber in der türkei wo ihr alle 5 jahre einmal hinfliegt stört euch das.

die mehrheit der türken möchte diese gesetze haben und als demokratisches land werden wir diese einführen um europäische normen zu erfüllen.

20.10.2014 15:29

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2095986)
in deutschland ist es nicht anders leute.
in großbritannien werden diese gesetze auch verschärft.
http://www.mobilfunk-talk.de/news/18...ternet-trolle/
weshalb stört euch das nicht in europa???? aber in der türkei wo ihr alle 5 jahre einmal hinfliegt stört euch das.
die mehrheit der türken möchte diese gesetze haben und als demokratisches land werden wir diese einführen um europäische normen zu erfüllen.



"diffamierende und beleidigende Äußerungen im Internet "

das ist nicht vergleichbar mit MEINUNGSFREIHEIT Man_Bey !!! ;););)

Du vergleichst hier Äpel mit Birnen ............


Internet-Mobbing ist was ganzzzzzzzzz anderes !!!

20.10.2014 16:07

Artikel 5 Grundgesetz !!!
 
Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2095986)
in deutschland ist es nicht anders leute.
in großbritannien werden diese gesetze auch verschärft.

http://www.mobilfunk-talk.de/news/18...ternet-trolle/

weshalb stört euch das nicht in europa???? aber in der türkei wo ihr alle 5 jahre einmal hinfliegt stört euch das.
die mehrheit der türken möchte diese gesetze haben und als demokratisches land werden wir diese einführen um europäische normen zu erfüllen.


In Deutschland hat die Meinungsfreiheit seine Schranken nur in den allgemeinen Gesetzen, sonst wird dieses Grundrecht nicht eingeschränkt, Sorry Babyyy !!! ..... ;););)

Siehe Art. 5 I, II Grundgesetz, danke !!! :)

Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

===>>> Seine Meinung öffentlich zu sagen und
Internet Trolle sind zwei Paar Schuhe, Okay!!!


Man_Bey 20.10.2014 16:28

» DEVLETİN GÜVENLİĞİNE KARŞI SUÇLAR: Devletin birliğini ve ülke bütünlüğünü bozmak, düşmanla işbirliği yapmak, devlete karşı savaşa tahrik, temel milli yararlara karşı hareket, yabancı devlet aleyhine asker toplama, askeri tesisleri tahrip ve düşman askeri hareketleri yararına anlaşma, düşman devlete maddi ve mali yardım.

» ANAYASAL DÜZENE VE DÜZENİN İŞLEYİŞİNE KARŞI SUÇLAR: Anayasayı ihlal, yasama organına karşı suç, hükümete karşı silahlı isyan, bu suçlar için örgüt kurmak. Halen mallara ve hak-alacaklara el koyma yaptırımı TCK’daki “silahlı örgüt” veya “örgüte silah sağlama” suçlarıyla ilgili uygulanırken, artık kapsama öncelikle Kürtlerin ve Cemaatin muhatap olduğu “Anayasayı ihlal”, “yasama organına karşı suç”, “hükümete karşı suç”, “Hükümete karşı silahlı isyan”, “silahlı örgüt”, “silah sağlama” ve “suç için anlaşma” soruşturmaları da dahil edildi. Buna göre yargı, hedef yaptığı kesimlerin mallarına el koyabilecek.




manchmal muss ich mir wirklich an den kopf fassen.

lest ihr auch mal die artikel durch welche ihr hier postet????


es ist eindeutig beschrieben welche straftaten zu einer haftstrafe führen können.

straftaten zu begehen ist keine meinungsfreiheit. volkshetzte ist keine meinungsfreiheit. terror organisationen zu unterstützen ist keine meinungsfreiheit.

genau die selben gesetzte gelten auch in deutschland.


ihr seid so ungebildet und unwissend dass man sich wirklich fragen muss ob ihr überhaupt noch wissen konsumieren könnt. versucht mal informationen aus unterschiedlichen quellen zu bekommen und diese informationen auf ihr wahrheitsgehalt zu überprüfen.

die türkei setzt aktuell nur deutsches recht um. es hat euch doch jahrzehntelang in deutschland nicht gestört weshalb stört es euch jetzt wenn die türkei die selben gesetze adaptiert????

oder seid ihr wirklich so dumm dass ihr nur den artikel 5 aus dem grundgesetz kennt. das grundgesetz unterliegt vielen weiteren gesetzen die unter anderem im strafgesetzbuch erleutert sind. so frei wie ihr denkt seid ihr in deutschland nicht, aber eure minderwertigkeitskomplexe projeziert ihr immer auf euer ursprungsland.

den komplex tragt ihr in euch, daran solltet ihr arbeiten.



bitte leute schreibt nicht zu themen wo ihr total unwissend seid und euch später lächerlich macht. fragt doch einfach leute die sich damit auskennen oder wendet euch an mich.


so und zum schluss was für die möchtegern juristen unter euch: Art. 5.2 Grundgesetz --> Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze

20.10.2014 17:06

Besserwisser, Shame on you !!!
 


Unterlasse es mich DUMM zu nennen du Vollpfosten,

ich kann lesen und du hast ein Troll mit meinem lediglich geteilten Artikel

verglichen, " *Facepalm* " Shame on you !!!

Ich kenne die Deutschen Gesetze besser als du, ich wollte diese gerade ebenfalls posten,

danke du Leuchte von Besserwisser !!! ...................... :D:D:D




20.10.2014 17:11



Ist es verboten hier Aktuelle Geschehnisse mitzuteilen ??? .................... :):):)


Warum ernennst du dich denn hier zur Internet Polizei ???



20.10.2014 17:13



Rede nicht so mit mir, OKAY !!!

Meinungsfreiheit besagt unter anderem auch, dass ich hier posten

darf was ich will !!!

Und natürlich sind mir die Schranken nach Artikel 5 II GG bekannt,

wenn ich mich nicht irre habe ich dies auch schon mal hier im Forum

zum Ausdruck gebracht.

Und hey ich kenne das Strafgesetzbuch in und auswendig, danke !!!

;););)




20.10.2014 17:17



Du musst nicht zu allem deine Meinung kundtun !!! ............... ;););)



20.10.2014 17:25




Man_Bey Allmächtig !!! Ein Schelm, wer hier was Böses dabei Denkt :D:D:D


PS:

Jegliche Ähnlichkeit mit dem Filmtitel "Bruce Allmächtig" sind

zufällig und nicht beabsichtigt !!! ;)



Man_Bey 20.10.2014 17:27

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2095994)


Rede nicht so mit mir, OKAY !!!

Meinungsfreiheit besagt unter anderem auch, dass ich hier posten

darf was ich will !!!





Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2095993)


Ist es verboten hier Aktuelle Geschehnisse mitzuteilen ??? ....................


Warum ernennst du dich denn hier zur Internet Polizei ???




also du darfst nicht das posten was du willst sondern musst dich an deutsche gesetze halten.

genau diese gesetze die in deutschland herrschen werden nun in der türkei eingeführt.


in deutschland stört es dich nicht weshalb stört es dich wenn die türkei die deutschen gesetze adaptiert???


dieser artikel soll den anschein erwecken dass die meinungsfreiheit in der türkei beschnitten wird. dabei wird sie nur der deutschen meinungsfreiheit angepasst.

ihr werdet mit dieser stimmungsmache nicht erfolgreich sein weil die menschen durch uns darauf hingewiesen werden.

20.10.2014 17:37



Wie kommst du auf Meinungsmache ???

Ich war noch dabei Deutsches Recht hiermit in Vergleich zu stetzen !!!

Mein Posting sollte lediglich zur Diskussion hierüber führen ...........

Die Grenze der Meinungsfreiheit zum Straftatbestand ist eh schwammig und

bedarf meist einer Auslegung !!!

Sag deine Meinung aber greife nicht mich mit DUMM an, Okay Ende !!!

Diesen Artikel gibt es und es ist und bleibt keine Meingungmache diese

hier zu teilen.

Zum Glück kann jemand auch anderer Meinung sein als "EUCH" !!!

*LoL *

Paranoia lässt Grüßen ......... ;););)



Man_Bey 20.10.2014 17:40

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2095998)


Wie kommst du auf Meinungsmache ???

Ich war noch dabei Deutsches Recht hiermit in Vergleich zu stetzen !!!

Mein Posting sollte lediglich zur Diskussion hierüber führen ...........

Pro / Conta, mehr nicht !!!

Sag deine Meinung aber greife nicht mich mit DUMM an, Okay Ende !!!

Diesen Artikel gibt es und es ist und bleibt keine Meingungmache diese

hier zu teilen.

Zum Glück kann jemand auch anderer Meinung sein als "EUCH" !!!

*LoL *

Paranoia lässt Grüßen .........



natürlich kannst du anderer meinung sein, aber wenn du der türkei vorwirfst dass die meinungsfreiheit beschnitten wird kannst du diesen vorwurf gleich an deutschland richten.

ES SIND DIE GLEICHEN GESETZE !!!!!! kapierst du das nicht?????

SevtapTuran 20.10.2014 17:44

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2095984)


ATTIĞINIZ TWEET'TEN 5 YIL HAPİS YATABİLİRSİNİZ! Zitat: www.aktifhaber.com


ATTIĞINIZ TWEET'TEN 5 YIL HAPİS YATABİLİRSİNİZ!



[/b]

[/size][/color][/font]

Wenn man die Überschrift liest, klingt so als ob generell twettern bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe zur Folge hätte. Aber sowie hier in Deutschland werden staatsfeindliche Äußerungen bzw. Hetzerei gar Anstiftung damit gemeint, nach meinem Verständnis .

20.10.2014 17:48

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2095999)
natürlich kannst du anderer meinung sein, aber wenn du der türkei vorwirfst dass die meinungsfreiheit beschnitten wird kannst du diesen vorwurf gleich an deutschland richten.

ES SIND DIE GLEICHEN GESETZE !!!!!! kapierst du das nicht?????



Hay aklinnan bin yasa emi, mehr sage ich dir nicht !!! ......... :):):)

Meinungsfreiheit ist und war hauptsächlich auf deinen Trollvorwurf

bezogen !!!

Natürlich ist Volksverhetzung strafbar, das habe ich mit keinem

Wort bestritten,

StGB ist mir kein Fremdwort, Babyyy !!! .............. *Facepalm* ;)

Allgemeine Gesetze sind u.a. das allg. Strafgesetzbuch, Punkt.

Kopiert doch einfach weiter, hab nichts dagegen !!!




20.10.2014 17:59

Zitat:

Zitat von SevtapTuran (Beitrag 2096000)
Wenn man die Überschrift liest, klingt so als ob generell twettern bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe zur Folge hätte. Aber sowie hier in Deutschland werden staatsfeindliche Äußerungen bzw. Hetzerei gar Anstiftung damit gemeint, nach meinem Verständnis .



Ach vergiss doch mal Deutschland und erst recht München auch noch dazu bitte !!!

Wenn sogar Richter NSU Mitglieder bzw. Mitglieder in rechtrextremen Vereinen sind,

dann überrascht mich gar nichts mehr,

und schon gar nichts mehr in diesem NSU Prozeß !!!........... :(:(:(

Die Polizei und der öffentliche Dienst sind doch auf dem rechten Auge Blind !!!



Man_Bey 20.10.2014 18:09

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2096001)


Hay aklinnan bin yasa emi, mehr sage ich dir nicht !!! ......... :):)

Meinungsfreiheit ist und war hauptsächlich auf deinen Trollvorwurf

bezogen !!!

Natürlich ist Volksverhetzung strafbar, das habe ich mit keinem

Wort bestritten,

StGB ist mir kein Fremdwort, Babyyy !!! .............. *Facepalm* ;)

Allgemeine Gesetze sind u.a. das allg. Strafgesetzbuch, Punkt.

Kopiert doch einfach weiter, hab nichts dagegen !!!




die trollgesetze betreffen großbritannien. und zwar wegen explizit einem fall wo eine gruppe von frauen vergewaltigt und anschließend ermordet werden sollten. dies passierte auf twitter.

ich kann ein beispiel bei vaybee nennen: imogdi hat mal geschrieben "alle akp frauen sollten vergewaltigt und ermordet werden".

in großbritannien bekommt ein imogdi bald ne haftstrafe für solch trollerei.



kommen wir zurück zum thema deutschland - türkei. ich finde es positiv dass die türkei sich an deutschen gesetzen orientiert und die europäische demokratie sukzessiv in der türkei ausbaut.


vielleicht bekommt ihr es nicht mit weil es die zeitungen in deutschland nicht schreiben aber aktuell ist die positive berichterstattung über die isis verboten. man darf nichts schreiben was die isis ins positive licht stellt. soviel zu eurer meinungsfreiheit in deutschland :)

20.10.2014 20:05

Wie wird ein Gesetz umgesetzt, das ist fraglich und das eigentliche Problem !!!
 
Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2096003)

...... thema deutschland - türkei. ich finde es positiv, dass die türkei sich an deutschen gesetzen orientiert und die europäische demokratie sukzessiv in der türkei ausbaut.

vielleicht bekommt ihr es nicht mit, weil es die zeitungen in deutschland nicht schreiben, aber aktuell ist die positive berichterstattung über die isis verboten. man darf nichts schreiben was die isis ins positive licht stellt. soviel zu eurer meinungsfreiheit in deutschland :)



@Man_Bey

Danke! :)


Auch deutsche Journalisten lesen türkische Zeitungen, hören Metropol FM und
und gucken türkische Nachrichten ( Grins ),
das mal zur Kenntnisnahme anbei, also nicht nur du bist der Allmächtige unter uns.
Ich kann dir sogar einige Namen der Journalisten und Journalistinnen nennen, die ich auch privat kenne :) .......


Zum Thema endlich:
Es freut mich, dass du auch normal und ohne Beleidigungen auf eine sachliche Tatsache antworten kannst, bin positiv überrascht. :)

Wie wird ein Gestetz umgesetzt, das ist fraglich und das eigentliche Problem !!!
Denn kopieren ist die eine Sache und die Umsetzung ist eine andere Sache.........

Nun zum ersten Problem, dass die Türkei hier Deutsches Recht kopiert hat nichts darüber zu sagen, wie die Türkischen Gerichte bei bestimmten Vorfällen entscheiden werden. Denn ein Rechtsstaat und Gewaltenteilung heißt auch, dass ein Richter ohne Einfluss von den anderen Gewalten entscheidet.
Es gibt in Deutschland drei Gewalten diese da sind, die Gesetzgebung (Legislative), die Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative).
Und wie ein Gesetzestatbestand auszulegen ist und welche Straftaten unter diese Straftatbestände fallen liegt zumindest in Deutschland an Höchstrichterlichen Entscheidungen wie dem des BGH und solche die bei der Gesetzgebung damit gemeint waren ( ==>> im Bundesgesetzblatt werden die Gesetze verkündet (Gesetzesmaterialien)).
Fraglich ist also inwieweit hier die Türkischen Richter frei nach dem Sinne des Gesetzeserlasses entscheiden dürfen und können.
Und fraglich ist auch, wie viel von Deutschem Recht hier tatsächlich übernommen wird/wurde, denn nur ein Gesetzeswortlaut zu kopieren hat allein noch nicht viel mit deutscher Gesetzesauslegung und dem deutschen Rechtsstaat zu tun und ist auch nicht vergleichbar.

§ 130 Volksverhetzung StGB (hier zum Vergleich)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a)verbreitet,
b)öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c)einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d)herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2.
eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.



Dann noch ein zweites Problem, die Türkei darf soweit ich gelesen habe auch die favorisierten Tweets sich ansehen, also abgesehen von den normalen Tweets und Retweets auch die Favs von Verdächtigen. Aber diese sind finde ich lediglich für die Person selbst bestimmte private Favoriten und haben nichts mit Tweeten zu tun, folglich Privatsphäre und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt !!!
Also auch nichts wo sich der Staat oder eine andere zuständige Stelle sich einmischen darf, so m.M..

Fazit:
===>>> Ein Gesetz kopieren und ein Gesetz umsetzen sind zwei Paar Schuhe !!! .......

===>>>Also ist auch GLEICH nicht gleich GLEICH !!!


Thema IS:
===>>> Pressefreiheit ??? *Lol*

siehe ebenfalls auch hierzu Artikel 5 I GG ...Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Eine Regierung sollte seine Grenzen kennen, mehr sage ich nicht ..... ,
denn sonst wiederhole ich mich nur noch !!!



20.10.2014 21:16

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2095991)
» DEVLETİN GÜVENLİĞİNE KARŞI SUÇLAR: Devletin birliğini ve ülke bütünlüğünü bozmak, düşmanla işbirliği yapmak, devlete karşı savaşa tahrik, temel milli yararlara karşı hareket, yabancı devlet aleyhine asker toplama, askeri tesisleri tahrip ve düşman askeri hareketleri yararına anlaşma, düşman devlete maddi ve mali yardım.

» ANAYASAL DÜZENE VE DÜZENİN İŞLEYİŞİNE KARŞI SUÇLAR: Anayasayı ihlal, yasama organına karşı suç, hükümete karşı silahlı isyan, bu suçlar için örgüt kurmak. Halen mallara ve hak-alacaklara el koyma yaptırımı TCK’daki “silahlı örgüt” veya “örgüte silah sağlama” suçlarıyla ilgili uygulanırken, artık kapsama öncelikle Kürtlerin ve Cemaatin muhatap olduğu “Anayasayı ihlal”, “yasama organına karşı suç”, “hükümete karşı suç”, “Hükümete karşı silahlı isyan”, “silahlı örgüt”, “silah sağlama” ve “suç için anlaşma” soruşturmaları da dahil edildi. Buna göre yargı, hedef yaptığı kesimlerin mallarına el koyabilecek.




Genau, danke dass du das besonders hervorgehoben hast !!! ......... :):):)

Also nichts mit Trollgesetzen :D *Lol*



20.10.2014 21:35

,
Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2095997)
also du darfst nicht das posten was du willst sondern musst dich an deutsche gesetze halten.




Danke,

aber so meinte ich das nicht, natürlich muss ich mich an die Gesetze halten, ..... ;););)

Und wie du weißt, habe ich das bestimmt auch schon mal an anderer Stelle erwähnt,

mir ist natürlich nicht nur Artikel 5 Abs. 2 GG ein Begriff, sondern auch die allg. Gesetze

und das deutsche Strafrecht !!!

Lach, so was lernt man im zweiten Semester Jura.

Freut mich aber, dass du die auch kennst, gratuliere dir zu deinem Wissen, Kenan !!!

Du bist ja doch nicht soooo Unwissend wie ich dachte. Lol :D



20.10.2014 21:41

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2095991)
ihr seid so ungebildet und unwissend, dass man sich wirklich fragen muss ob ihr überhaupt noch wissen konsumieren könnt. versucht mal informationen aus unterschiedlichen quellen zu bekommen und diese informationen auf ihr wahrheitsgehalt zu überprüfen.


Ach und du bist gebildet und allwissend, also der Man_Bey Allmächtig Lachflash :D:D:D:D


20.10.2014 21:47



Jetzt hör mal auf ständig die Türkei in Schutz zu nehmen,

du hast es wieder geschafft, dass du über mich indirekt Werbung für die AKP machst.

Mein Anliegen hier war eine ganz andere, danke !!! :):):)

Aber das ist jetzt auch egal ....

Und keine Angst nur mit Meinungsaustausch wird der Türkische Staat schon nicht kaputt

gehen, also werde endlich etwas lockerer und fasse nicht gleich alles als Angriff

auf dich und deine AKP auf. Auch wenn, nicht jeder muss deiner Meinung sein,

das nennt sich dann Demokratie und nicht Diktatur oder Kommunismus, Thx !!!


Definition der Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. ...........



20.10.2014 22:20


@Man_Bey

Und hier noch ein Ratschlag für die Zukunft, :)

verwechsle mich nicht mit andern Usern hier, danke !

Es wäre hilfreich gewesen, wenn du nur diese zwei schönen Abschnitte des Artikels
hier extra nochmal geteilt hättest und dir den Rest deiner so liebevollen Bemerkungen
gespart hättest !!!....... :):):)


"DEVLETİN GÜVENLİĞİNE KARŞI SUÇLAR"
"ANAYASAL DÜZENE VE DÜZENİN İŞLEYİŞİNE KARŞI SUÇLAR"


Ich hatte sie zwar schon hervorgehoben aber doppelt hält besser !!!
Dann wäre endlich auch mal eine normale und konstruktive Konversation entstanden.

Beste Grüße



20.10.2014 22:38

Tatbestände sind nicht erfüllt !!!
 

Imogdi´s Aüßerung:
§ 185 StGB, fraglich ist ob hier überhaupt ein Vorsatz gegeben ist, und dann muss es auch noch eine genau bestimmbare Gruppe sein. Denn eine Beleidigung unter einer Sammelbezeichnung ist nur bei einem abgegrenzten, überschaubaren Personenkreis denkbar. So oder so sind die AKP Wählerinnen auch keine bestimmbare Gruppe und können nicht unter den Tatbestand der strafrechtlichen Beleidigung subsumiert werden !!!.......
Ob es unter Volksverhetzung § 130 StGB fällt sei dahingestellt, da ich hier ebenfalls nicht den
Tatbestand als erfüllt sehe und keine Ernsthaftigkeit gegeben ist, also kein Auffordern im strafrechtlichen Sinne.


21.10.2014 01:10

Und endlich kann ich zum richtigen Problem kommen!!!
 


Die eigentliche Frage bzw. das eigentliche Problem,

worauf ich mit diesem Thema hinwollte ist,

wo ziehen wir die Grenze zwischen der noch zulässigen Meinungsfeiheit

und den Straftatbeständen !!! ???....... :)

Also was ist erlaubt, was wird bestraft

und schränkt das am Ende die Meinungsfreiheit ein ??? ....... :):):)

Dank Man-Bey wissen wir ja bereits das es nur eine Kopie des Deutschen Rechts sein soll.

Aber trotzdem muss die Kopie dem Original nicht entsprechen, also was genau

unter diese zwei schönen Absätze fällt wird die Zeit zeigen ......



21.10.2014 13:04

:)

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. ........... :):):)



Man_Bey 21.10.2014 13:29

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2096051)

Imogdi´s Aüßerung:
§ 185 StGB, fraglich ist ob hier überhaupt ein Vorsatz gegeben ist, und dann muss es auch noch eine genau bestimmbare Gruppe sein. Denn eine Beleidigung unter einer Sammelbezeichnung ist nur bei einem abgegrenzten, überschaubaren Personenkreis denkbar. So oder so sind die AKP Wählerinnen auch keine bestimmbare Gruppe und können nicht unter den Tatbestand der strafrechtlichen Beleidigung subsumiert werden !!!.......
Ob es unter Volksverhetzung § 130 StGB fällt sei dahingestellt, da ich hier ebenfalls nicht den
Tatbestand als erfüllt sehe und keine Ernsthaftigkeit gegeben ist, also kein Auffordern im strafrechtlichen Sinne.


vorsatz ist gegeben weil er dies mehrfach in ähnlicher version geschrieben hat.

in großbritannien nennt man dieses verhalten "TROLLEN" und bald soll es dafür haftstrafen geben.


ausserdem ist nicht nur volksverhetzung strafbar sondern auch die aufforderung minderheiten zu ermorden.

aber auch ausserhalb der gesetze ist so ein verhalten sehr abscheulich und unmenschlich. egal an was eine frau glaubt, welche partei eine frau wählt und wie sie sich verhält ist es nicht akzeptabel zur vergewaltigung aufzufordern !!!!

21.10.2014 13:52

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2096097)
vorsatz, ist gegeben weil er dies mehrfach in ähnlicher version geschrieben hat.
in großbritannien nennt man dieses verhalten und bald soll es dafür haftstrafen geben.
ausserdem ist nicht nur volksverhetzung strafbar sondern auch die aufforderung minderheiten zu ermorden.

Vorsatz bedeutet, das Wissen und Wollen, und das ist hier nicht gegeben.
Mit dem Vorsatz meine ich den Vorsatz zu einer Beleidingung......
Ich habe nichts zum Trollen geschrieben.
Außerdem ist die Bezeichnung "AKP Wählerinnen" keine Minderheit, wenn man bedenkt,
das von den über 50% die Hälfte Frauen sind.
Und ja, natürlich ist eine Aufforung zur Ermordung von Minderheiten eine strafbare Handlung !!!

21.10.2014 13:58


Ich muss mal die Regelungen in GB durchlesen.....
Was genau unter Trollen fällt usw.


Man_Bey 21.10.2014 13:59

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2096100)
Vorsatz bedeutet, das Wissen und Wollen, und das ist hier nicht gegeben.
Außerdem ist die Bezeichnung "AKP Wählerinnen" keine Minderheit, wenn man bedenkt,
das von den über 50% die Hälfte Frauen sind.

ja sicher er ist auch noch 7 jahre alt und weiss nicht was er schreibt. er wollte es eigentlich auch gar nicht schreiben, sondern hat sich nur unzählige male falsch geäussert.

in deutschland gibts es ca. 3 millionen türken. davon sind ca. 2 millionen türkische staatsbürger und von denen wählen wahrscheinlich ca. 1 millionen die AK Parti.

und das ist keine minderheit???


du bist keine juristin und ich bin kein jurist. ich betrachte das ganze aus der menschlichen perspektive und kann sagen dass so etwas nicht duldbar und abscheulich krank ist.

männer die zur vergewaltigung und anschliessender ermordung von frauen aufrufen gehören einfach in die geschlossene anstalt.

und menschen die so ein verhalten verharmlosen haben auch nicht mehr alle tassen im schrank.

21.10.2014 14:09

Deine Tassen sind gar nicht vorhanden und deine Schrauben sind ja lockerer als locker, sonst kann ich mir den Schwachsinn nicht erklären, seit wann sind denn bitte mit den Wählerinnen nur die in Deutschland gemeint ???
Sorry, aber eine anständige Kommunikation mit dir ist UNMÖGLICH !!!
Ich habe nichts verharmlost !!!

21.10.2014 14:11


Ich habe nur unter den Gesetzeswortlaut subsumiert, und ich bin objektiv.
Was ich von dir nicht behaupten kann, Kenan !!! ...... :(:(:(
Von dem Inhalt der Äußerungen distanziere ich mich entschieden !!!

Man_Bey 21.10.2014 14:12

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2096104)
Deine Tassen sind gar nicht vorhanden und deine Schrauben sind ja lockerer als locker, sonst kann ich mir den Schwachsinn nicht erklären, seit wann sind denn bitte mit den Wählerinnen nur die in Deutschland gemeint ???
Sorry, ich antworte nicht mehr. Eine anständige Kommunikation mit dir ist UNMÖGLICH !!!

es ist doch egal ob er nur die wählerinnen in deutschland oder auch die in der türkei meint.

du vergisst wohl dass es FRAUEN sind.

was fällt euch eigentlich ein???

nur weil diese frauen anders denken wird zur vergewaltigung und zur ermordung aufgerufen.

sowas ist absolut krank und pervers !!!!

21.10.2014 14:24



ES GIBT HIER KEIN EUCH !!!


Hey, den Inhalt der Äußerungen von Imo finde ich Scheiße, und ich habe mit keinem
Wort das befürwortet und mich zum INHALT geäußert, du überschreitest hier
jetzt tatsächliche die Grenzen meines Geduldes !!!


Man_Bey 21.10.2014 14:29

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2096110)

Hey, den Inhalt der Äußerungen von Imo finde ich Scheiße, und ich habe mit keinem
Wort das befürwortet und mich zum INHALT geäußert, du überschreitest hier
jetzt tatsächliche die Grenzen meines Geduldes !!!


es geht um den inhalt und nicht um die farbe seines textes oder der schriftart :)

du hast behauptet es wäre nicht strafbar weil es nicht vorsatz ist und keine volksverhetzung ist. du willst es einfach nicht kapieren dass öffentliche aufrufe zur straftat allgemein verboten sind !!!!!!


ausserdem habe ich schon zig mal geschrieben dass abgesehen von den strafrechtlichen folgen das menschliche zählt.


du nennst es niedlich "scheiße" aber da gibt es nichts zu verniedlichen. es ist absolut kran und pervers, solche leute gehören in die geschlossene anstalt.


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