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lala1 31.01.2006 15:56

Meinst Du ?
 
Denk mal nach, die Einbürgerung läuft bundesweit ! Es müssen übeerall die selben Bedingungen herrschen.
Da Du Deutsch lesen und schreiben kannst, wirst Du es entweder auf der Schule gelernt haben oder die MSP bzw. HSP gemacht haben, d.h. Du musst nur nachweisen, dass Du keine stattlichen Hilfen beziehst, festen Wohnsitz hast und eigenes Einkommen, ach ja und 250 Euro zahlst Du auch dafür.

Fragebögen Tests etc... wer hat einen gemacht ?

lala1 31.01.2006 15:57

aha,
 
und Du bist ein Atatürk Nachkomme, nicht wahr, auf den man super stolz sein kann !

31.01.2006 16:06

niemand....
 
die formulierung fragebogen ist etwas missverständlich; gesinnungstest verdeutlich dies vielleicht etwas besser.

es gibt nämlich keinen fragebogen, den jemand ausfüllen muss. bei diesen fragen handelt es sich um eine verwaltungsinterne weisung. diese können oder sollen seitens der beamten, die die einbürgerung durchführen, als gesprächsleitfaden benutzt werden. dabei entscheidet der beamte selbst welche fragen er den einbürgerungsaspiranten stellt.
er ist nicht dazu gezwungen alle fragen zu stellen, sondern er hat hier einen ermessensspielraum.

dieser fragebogen (gesinnungstest, gesprächsleitfaden) wurde seitens des innenministeriums baden-würtemberg aufgrund einer studie erstellt. diese studie wurde von herrn bassam tibi durchgeführt. dabei kam heraus, dass ca. ein viertel aller muslime in deutschland sich nicht integrieren wollen und antisemitisch wären. wer herrn tibi kennt, kann sich denken, was von dieser studie zu halten ist. es gibt zahlreiche studien, die genau das gegenteil besagen.

aber so ist das nunmal mit den verschiedenen studien. treu nach dem motto "wessen brot ich eß, dessen wort ich sprech" kann man die sache so oder so beleuchten.

aber wie hat es bereits Sir Winston Churchill formuliert: " ich glaube nur an die statistiken, die ich selber gefällscht habe!"

31.01.2006 16:09

einbürgerungsverfahren nicht bundesweit
 
das einbürgerungsverfahren und das dem zugrundeliegende gesetz ist zwar ein bundesgesetz, aber es wird nicht einheitlich verfahren.
die einbürgerung ist nämlich eine sog. aufgabe zur erfüllung nach weisung. die länder können dabei bestimmte richtlinien aufstellen.

lala1 31.01.2006 16:12

und wo wird dieser GLF eingesetzt ?
 
Gibt es so eine Art "Einbürgerungsgespräch" ?

31.01.2006 16:51

genau so ist es... o.T.
 
ohne Text

lala1 31.01.2006 16:59

wer ist befugt für sowas ?
 
Haben die Beamten soeine Berechtigung ?
Ich meine es gibt die Integrationskurse und nicht mal diese dürfen Germanisten, owohl sie deutschlehrer sind, leiten, sondern wirklich ausgebildetes Fachpersonal.

Ist das hier etwa eine Gesetzteslücke oder ein Joke der BW Regierung ?

drspiele 31.01.2006 20:22

Krumme Finger? o.T.
 
ohne Text

coolelady 31.01.2006 21:47

einige Fragen fehlen noch
 
-wie oft in der Woche machen Sie Sex?
-darf ihr Nachbar dabei zuschauen?
-würden Sie für einen 50er am Bahnhof strichen?
-welche sind Ihre Lieblingsdrogen und was kosten Sie, kriegt man auch eine Probepackung?
-glauben Sie an die versteckte Kamera???

dametr 02.02.2006 09:07

o.T.
 
An denjenigen mit den roten Farbbeuteln: ich kann nichts für das Gesetz!!! Erst denken, dann werfen.


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