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08.03.2006 19:41

brauche dringend Hilfe bzw Beratung
 
...von einem angehenden oder vollen Jurist.


Lütfen Defterime mesaj birakin, ordan konusalim.


Tesekkür ederim.

delux 14.03.2006 13:36

EHEVERTRAG
 
folgende situation:

schulden die man von der ehr verursacht hat, muss man die dann bei einer scheidung gemeinsam abbezahlen oder ist jeder für seine sachen selber verantwortlich?? oder muss man sowas durch eine ehevertrag sichern?

14.03.2006 17:35

Kommt drauf an...
 
...ob beide Teile während der Ehe und auch danach noch gearbeitet haben... ob jeder seinen Lebensunterhalt verdient. Ob die Schulden für gemeinsame Ausgaben gemacht wurden etc.

Wichtiger Punkt: Unterhaltsverzicht bei Übernahme der Schulden eines Teiles.

Es gibt viele Punkte.....man kann es nicht pauschalisieren.

cannero 15.03.2006 12:32

kfz-mitnahme in die Türkei
 
Wir beabsichtigen, in die Türkei umzusiedeln. Ich bin Deutscher, meine Frau Türkin mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis. Kennt jemand das Prozedere für die KFZ-Mitnahme??
Danke im voraus

16.03.2006 21:55

Jurastudium und Motivation
 
Ich wundere mich über Avukatbey, der von alles Ahnung hat.Dabei vergesse ich, was für Normen ich mir angeguckt habe.Bin ich den etwa nicht geeignet für diesen Studiengang überlege ich.

16.03.2006 22:34

Berufspraxis! o.T.
 
ohne Text

juhanlois 23.03.2006 20:26

BU ALMANLARIN KASINTISI VAR GALİBA
 
ARKADASLAR BEN BU YAZIYI BİR SİTEDEN BULDUM.SİZİN GÖRÜŞLERİNİZİ NEDİR BU KONU HAKKINDA?



Almanya"da Türkçe konuşma yasağı yayılıyor. Bielefeld kentinde, spor yaparken aralarında Türkçe konuşan Dilan Nakipoğlu-Floth ile Volkan Aksu?un üyelikleri iptal edildi.
AVRUPA?da yabancılara ve kendi dillerini kullanmalarına dönük sert uygulamalara bir yenisi daha eklendi. Hollanda?da sokakta Flemenkçe dışında dil konuşulmaması talebinin ardından, Almanya?nın başkenti Berlin?de bir okulda teneffüslerde Türkçe konuşulmasının yasaklanması, bir politikacının da "Yasağa uymayanlar okul bahçesini süpürsünler" önerisinden sonra, anadil yasağı yeni bir boyuta ulaştı. Almanya?nın Bielefeld kentinde bir spor salonu da Türkçe?yi yasakladı.

Bielefeld?deki "Aktuelle Fitness" adlı spor salonu, antrenman sırasında Türkçe konuşan müşterilerinden Dilan Nakipoğlu-Floth (28) ile Alman ordusunda sivil askerlik yapan arkadaşı Volkan Aksu?un (22) üyeliklerini iptal etti. Salon yetkililerinin, üyelik iptalinden sonra verdiği çıkış kağıdının üzerine "Kendi istekleriyle spor salonundan ayrıldılar" diye not düşmesi de şaşkınlık yarattı.

Eşi Alman olan bir çocuk annesi Dilan Nakipoğlu-Floth, konuyla ilgili şunları söyledi:

"Birkaç hafta önce aylık 41 Euro aidatı olan bu spor salonuna kayıt yaptırdık. Başlarken de onların yanında Volkan ile aramızda hep Türkçe konuştuk. Burada böyle bir yasak olduğu şeklinde hiçbir şey söylemediler. Yoksa zaten başlamazdık. Buraya dördüncü kez geliyorduk. Aletlerde çalışırken bir yandan da Türkçe sohbet ediyorduk. O sırada yanımıza kadın antrenörlerden biri geldi. Bize Türkçe değil de Almanca konuşmamızı söyledi. Beynimden vurulmuşa döndüm. Ben de ?Anadilim Türkçe tabi ki Türkçe konuşacağım? diye cevap verdim. Salon sahibiyle konuşup bize döneceğini söyledi. Daha sonra hiç tanımadığımız bir kişi gelip iki dosya kağıdını önümüze atıp ?Bunları imzalayın ve çıkıp gidin? deyince şaşırıp kaldık. Biz de imzalamayacağımızı söyledik. Sözlü olarak tartıştık. Çıkış nedenimizi yazılı olarak vermelerini istedik. Ancak vermediler. Ben de eşim Marcel?e telefon ederek spor salonu ile yaptığım anlaşmayı alıp gelmesini istedim. Baktılar ki işin peşini bırakmayacağız, bu sefer de alttan almaya başlayıp ?Biz sadece rica etmiştik? dediler. Bunu kabullenmemiz imkansızdı. Olayın peşini bırakmayacağım. Ayrıca suç duyurusunda da bulunacağım."

SALONUN AVUKATI NE DEDİ

Haber Bielefeld?deki Westfalen Blatt adlı bölge gazetesinde de "Spor stüdyosunda Almanca zorunluluğu" adı altında yer aldı. Gazeteye açıklama yapan fitnes salonunun avukatı Hans Geisser ise, "Biz bütün müşterilerimizin birbirleriyle ne konuştuklarını anlamasını istiyoruz. Eğer bir İngiliz İngilizce konuşsaydı ona da Almanca konuşması ricasında bulunurduk. Ayrıca sözleşmenin tehdit sonucu feshedildiği gibi bir durum yok" diye konuştu.

Kendimi entegre olmuş görüyorum

Arkadaşı Volkan Aksu ile spor salonu üyeliği iptal edilen Dilan Nakipoğlu-Floth "Bir butik işletiyorum ve kendimi Almanya?ya entegre olmuş olarak görüyorum. Akıcı şekilde Almanca konuşuyorum. Bir Alman?la evliyim ve küçük kızımız Alman kreşine devam ediyor. Bir spor salonunun yetişkin müşterilerinin ana dilinde konuşmalarını yasaklanması çok çirkin" dedi
kaynak :hürriyet

claudia6 10.04.2006 13:48

Namensführung nach türkischem Recht
 
Guten Tag

Mein Verlobter (TR) und ich (CH) möchten im August / September 2006 in der
Schweiz zivilisch heiraten und danach auch in der Schweiz leben.

1. Betreffend einfacherer Integration, Jobsuche, evt. Kinder möchten wir
meinen Namen als Familinennamen führen. Wird dies in der Türkei anerkannt, wenn der Name der Frau (in unserem Fall BARMETTLER) genommen
wird? Wenn ja, ist es möglich dass mein Mann im türkischen Pass den Namen
mit Allianznamen führen kann (BARMETTLER-KARAGÖZ)? In der Schweiz ist dies
kein Problem. Diese Namensführung ist von Gesetz her anerkannt und auch in
den Ausweisen kann der Allianzname geführt werden.

2. Ist es für mich möglich, nach der Heirat die türkische Staatsbürgerschaft
zu beantragen? Wenn ja, wie muss ich dabei vorgehen und wieviel kostet dies?

Vielen herzlichen Dank für die Hilfe.

Liebe Grüsse
Claudia

originalgueler 10.04.2006 17:39

Wo gibt es Liste mit Anwälten, die sich
 
auf Internet-Vertragsrecht spezialisiert haben?

Kennt ihr Webseiten, wo man sich vorab über die Bedingungen/Voraussetzungen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet erkundigen kann?

originalgueler 10.04.2006 17:46

es hört sich vielleicht blöd an, aber
 
wie wäre es, wenn Du die Typen von den christlichen Vereinen zu ihm rufst... kannst Dich ja am Telefon als seine Cousine ausgeben, sag denen, dass er vom Teufel besessen ist und dass sie ihn unbedingt bekehren sollen...

Danach wird er hoffentlich eine Zeit lang mit den Zeugen Yehovas beschäftigt sein :)

Eine Frage noch; in welcher Stadt lebst Du? Würde mich mal interessieren, ob Du in Sachsen wohnst ...

Noch etwas könntest Du machen, nimm ihn auf Tonband auf, wenn er Dich wieder beschimpft (dann hast Du auch den Beweis). Vielleicht hilft auch ein Schreiben an den Bürgermeister und eins an die Parlamentarier?

originalgueler 10.04.2006 17:57

Dein Mann kann Deinen Namen annehmen
 
allerdings wird dies ein Doppelname, er sollte es dem Konsulat mitteilen, dann wird ihm wunschgemäß der Doppelname eingetragen; allerdings wird sein Name zuerst aufgezählt, danach folgt der zweite Name.

Die türkische Staatsbürgerschaft kannst beantragen, was ich Dir aber abraten würde, denn als seine Frau hast Du ohnehin bereits Bleiberecht in der Türkei etc., bei beiden Nationalitäten habt ihr mehr Vorzüge, ihr müßt euch dann in diesem Fall nicht für ein Land entscheiden (Aufenthalt/Arbeitsrecht).

10.04.2006 18:36

o.T.
 
das nicht....aber ein gutes Fachbuch darüber !


Peter Kath, Rechtsanwalt in Gießen und EDV-Administrator an der Justus-Liebig-Universität Gießen; Anne Riechert, Rechtsanwältin in Wetzlar

"Internet-Vertragsrecht"
Fachbuch * Vertragsmuster * Vertragssoftware


2002, 672 Seiten mit CD-ROM, Hardcover, EUR 75,- zzgl. Portokosten

Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG, Freiburg * Berlin

ISBN-Nr.: 3-448-04748-1

halitpasa75 10.04.2006 18:46

o.T.
 
Hallo,

bereits jetzt meine herzlichen Glückwünsche zur anstehenden Trauung.

Zu den Fragen:

zu 2.- Laut dem türkischen Staatsbürgerschaftsrecht kann die türkische Staatsangehörigkeit erworben werden, wenn ein Ehepartner die türkische Staatsbürgerschaft innehat.

Dies sollte bei euch erfüllt sein.

Ferner ist notwendig, dass das Eheverhältnis seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen existiert und die eheliche Lebensgemeinschaft ebenfalls noch besteht (dh ihr zusammenlebt). Wenn dies erfüllt ist, so kann bei dem zuständigen türkischen Konsulat in der Schweiz die türkische Staatsbürgerschaft beantragt werden. Das Innenministerium entscheidet dann über den Antrag.

Für euch hieße das frühestens Aug/Sep 2009.

Eine Ausnahme: Falls der ausländische Ehepartner (in dem Fall Du) durch die Heirat seine Staatsbürgerschaft verlieren sollte und Gefahr läuft staatenlos zu werden, dann kann die Staatsbürgerschaft auch umgehend gewährt werden.

Ich glaube nicht, dass man nach schweizerischem Recht so ohne weiteres die schweizer Staatsbürgerschaft verlieren kann, so dass dies für euch nicht in Betracht kommt.

Was dieser Antrag im Einzelnen kostet kann entweder beim Konsulat angefragt werden bzw. finden sich auch häufig die aktuellen Gebührenkataloge auf den Internetseiten der Konsulate bzw. Botschaften.

zu 1.- Hier wird es richtig kompliziert. Früher hatte die Ehefrau den Nachnamen des Ehegatten anzunehmen, basta.

Sit der Reform vor einigen Jahren gibt es den § 187 ZGB. Dieser besagt, dass die Ehefrau durch die Heirat den Nachnamen des Ehemannes verliehen bekommt.Allerdings kann die Ehefrau beantragen auch ihren Mädchennamen zu führen, den sie dann vor dem Nachnamen des Ehemannes trägt.
Das heißt, Du könntest sicherlich den Doppel-Nachnamen BARMETTLER-KARAGÖZ führen.

Ob dies für deinen Ehemann ebenfalls gilt, ich vermute eher nicht.
Das Gesetz spricht explizit der Ehefrau dieses Recht zu. Vom Ehemann ist nicht die Rede, so daß der Wortlaut des Gesetzes gegen eine Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehemann spricht.

Gleichermaßen nehmen die Kinder die in dieser Ehe hervorgehen nach türkischem Recht automatisch den Nachnamen des Vaters an.

Allerdings ist in der Angelegenheit so einiges in Bewegung geraten. Vor kurzem hat eine verheiratete Anwältin ein Urteil vor dem EGMR erwirkt, so dass sie nunmehr allein ihren Mädchennamen (ohne Zusatz des Nachnamen des Ehemannes) führt.

Auch in Bezug auf eheliche Kinder ist so einiges in Bewegung. Es gibt Vorschläge und Gesetzesinitiativen und sogar Klagen, mit denen versucht wird den Kindern ein Wahlrecht bezüglich des Nachnamen zu gewähren.

Bevor ich mich in juristischen Details verliere komme ich besser zum Schluß.

Zusammenfassend: Eheleute und Kinder von verheirateten Eheleuten führen den Nachnamen des Ehemannes. Ehefrauen können Doppel-Nachnamen führen.

dueslerinkadini 10.04.2006 20:53

Ey
 
Machsu grose fäla hayratesu türk man!

machsu kayn schayse ey. türk man nix gud für schwayz frau. mussu kopftuch trage

willsu haare su mache?






looooooooool

dueslerinkadini 10.04.2006 20:53

Ey DAnton
 
waysu imma alles bässa, bissu fol deya klugschaysa äy




loooooooooooool

11.04.2006 03:44

Sie weiß noch, was gut ist! :) o.T.
 
ohne Text

originalgueler 12.04.2006 00:14

Du hast etwas übersehen...
 
das sind zwei Nationalitäten und sie leben in der Schweiz, demnach gilt das Eherecht von der Schweiz, dh. der Mann kann den Namen der Frau als Doppelnamen annehmen, damit die Frau ihren Nachnahmen nicht ändern muß.

Richtig oder?

dueslerinkadini 12.04.2006 12:33

Helft miya!!!!!!!!!
 
Isch wayz ned meya wayda :-(

meine nachbarn terrorisieren misch!!!

zi kochen jeden tach knobisoygs unt schtinkän nach swibeln. dan höyn die imma zo laude tüyekenmuzik

wa schon bay de polisay, ham misch imma wegschikken tut. wa auch bay de schtatsanwaldschafft, die ham misch einsperren tun unt dan kamän di loyde mit so fol kuhlen waysen hemden. arme hindän su binden, fol deya lätzde schray aus amerika zagden di.

nu, di warn eschd ned, abba zayd die misch auch von ihra anschtald rausgeschmisse ham, bin isch jets wida bay den blöden nachbarn! Und wida das glayschä probläm!

Isch glaup isch si aus dem hauz mayna eltan aus, isch hap ales getan, aba maynä eltan könne ned ausgewizen weyden, wayl zi nin doytschen pas ham.

:-( Kan miya ayna aynän tib gäbe?

halitpasa75 12.04.2006 14:50

Im Prinzip hast Du recht
 
..., nur ...

1. Der Ehemann unterliegt auch in Zukunft der Personalhoheit der Türkei, d.h. die Türkei wird darauf bestehen, auf den türkischen Ehemann türkisches Recht anzuwenden.

2. Damit die Ehe auch in der Türkei wirkt, muss das begründete Eheverhältnis den türkischen Behörden angezeigt werden. Sobald dies geschieht findet in der Türkei grundsätzlich türkisches Familienrecht Anwendung, da ein Ehepartner türkischer Staatsangehöriger ist.

3. Trotz allem liegst Du möglicherweise richtig, nur nach türkischem Recht, welches auf den Ehemann nun einmal Anwendung findet, scheint mir die Annahme des Mädchennamens der Ehefrau ohne dahingehendes Gerichtsurteil nicht möglich zu sein.
Ausschließen möchte ich aber nichts.

Vielleicht mache ich ja einen Denkfehler.

claudia6 13.04.2006 09:24

o.T.
 
ja igg wisse das. musse igg trage kopfelituch und sein immer hause, magge wasche, putze, füsseli wasche :-)))))

alibey28 19.05.2006 20:49

Rückker in die Türkei
 
hallo,also ich werde im September in der Türkei meinen neuen Job anfangen. Kann mir einer sagen wie lange ich dort bleiben darf bis wieder einmal hier (D) einreisen muss ? Gibt es eine maximal Bleibezeit innnerhalb eines Jahres ?
Wo kann ich eigenlich dies leicht verständlich lesen ?

alibey28 31.05.2006 21:45

Was muss zusätzkich bei einer Scheidung
 
in der Türkei noch einreichen bzw. in die Wege leiten ? Meine "Ex" ist deutsche Staatsbürgerin ich Türke, nun wird wird (ich hoffe doch ) in den kommenden Wochen die Scheidung durchgezogen,was muss ich denn nochin der Türkei nun noch alles Einreichen damit es dort auch Amtlich wird ?
Danke für die Hilfe

03.06.2006 21:39

Wo wird die Scheidung
 
vollzogen? Vor einem türkischen oder deutschem Gericht?

Jedenfalls gilt:

gemäß Artikel 7 § 1 Abs. 2 Satz 1 FamRÄndG das man einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung der Ehescheidung bei der Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, stellen muß, wenn die Scheidung in einem Nichtmitgliedstat der EU erfolgt ist (also wie Türkei).


Was die Anerkennung deutscher hescheidungen in der Türkei angeht, so würde ich sagen, daß du dies leicht beim türkischen Konsulat erfahren kannst.

03.06.2006 21:39

Wo wurde die Ehescheidung
 
vollzogen? Vor einem türkischen oder deutschem Gericht?

Jedenfalls gilt:

gemäß Artikel 7 § 1 Abs. 2 Satz 1 FamRÄndG das man einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung der Ehescheidung bei der Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, stellen muß, wenn die Scheidung in einem Nichtmitgliedstat der EU erfolgt ist (also wie Türkei).


Was die Anerkennung deutscher hescheidungen in der Türkei angeht, so würde ich sagen, daß du dies leicht beim türkischen Konsulat erfahren kannst.

03.06.2006 21:41

Das hängt davon ab
 
Was genau du unterlassen haben willst bzw. verfügt haben möchtest.

03.06.2006 21:42

Konsulat anrufen
 
:)

alibey28 04.06.2006 01:03

o.T.
 
wurde beides in deutschland nach deutschem recht durchgeführt.

suzii 05.06.2006 23:44

aber sie könnte mal
 
von der türkei rente bekommen :)

wie viele türken, die jetzt einen deutschen pass haben, sind und werden um die türk rente betrogen????
habe jetzt noch eine 47 jährige türkin, die hat gott sei dank noch ihren türk pass......sie hat etwas über 15000 euro i d türkei eingezahlt und kriegt vom nächsten monat an ca umgerechnet 320 euro rente.......auf eine türk bank überwiesen......

davon abgesehen.....mit dem namen.......im endeffekt würde die eheschliessung anerkannt....aber im türk pass würde der name nicht umgeschrieben.

05.06.2006 23:48

visum
 
möchte eine 27 jährige verwandte zu einer hochzeit einladen. sie ist sogar in D geboren, aber mit mutter schon vor 25 jahren zurück gegangen. meint ihr sie bekommt das visa für D?
denn sie wurde schon mal eingeladen, vor jahren,......nus so zum besuch, aber es wurde abgelehnt. find ich heftig, da kann jemand noch nicht mal sein geburtsort besuchen.
aber wie gesagt,....ich möchte sie jetzt zu einer hochzeit einladen....
gibt es tipps was ich beachten sollte?
bin dankbar für jeden rat!

07.06.2006 06:36

Das nützt dir nichts
 
Wenn du das verhindern möchtest, dann kannst du dagegen

a) zivilrechtlich vorgehen, indem du eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beim Amtsgericht erwirkst


b) (und) oder aber strafrechtlich vorgehst, indem du bei der Polizei eine Anzeige erstattest.

09.06.2006 12:53

geh lieber zum Anwalt
 
wenn es dir wichtig ist. Es gibt keine *Mustertexte* für *einstweilige Verfügungen* für Zivilisten, sondern für Juristen.

Derartige Verfügungen machst nicht du, sondern das Gericht. Da der Erlaß einer solchen Verfügung von bestimmten Voraussetzungen abhängig ist, bleibt dir der Gang zum Anwalt nicht erspart.

11.06.2006 00:26

für ausländer verbotene berufe
 
<a href="redirect.jsp?url=http://www.tuerkeiteam.de/rechtstippsuebersicht.htm

Aus" target="_blank">http://www.tuerkeiteam.de/rechtstippsuebersicht.htm

Aus</a> den Informationsblättern des Deutschen Generalkonsulats in der Türkei:

Für Ausländer in der Türkei verbotene Berufe

Nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2007 (türkisches Amtsblatt vom 16.06.1937) über "Gewerbe und Dienstleistungen, die in der Türkei türkischeen Staatsangehörigen vorbehalten sind", dürfen Ausländer in der Türkei die unten angegebenen Berufe nicht ausüben:

Straßenhändler, Musiker, Fotografen, Schriftsteller, Makler, Hersteller von Bekleidungsartikeln, Hüten, Schuhen, Börsenmakler, Verkäufer der Produkte des Staatsmonopols, Fremdenführer und Dolmetscher, Arbeiter in der Bau-, Eisen- und Holzindustrie, ständige oder zeitweise Arbeiter im Transport-und Nachrichtenwesen und bei Wasser-, Beleuchtungs- und Heizungsinstallationen, Ein- und Ausladung bei Landtransporten, Fahrer und Beifahrer, jegliche handwerklichen Arbeiter, Wächter, Pförtner, Diener und Boten in Handelsunternehmen, Wohnungen, Hotels und Firmen; Diener und Dienerinnen in Hotels, Kaffeehäusern, Tanzlokalen, Bars und ähnlichen Unterhaltungslokalen; Künstler und Künstlerinnen in Unterhaltungslokalen, Tierärzte und Chemiker.

Ausländische Flugzeugmechaniker und Flugzeugführer sowie Angestellte in staatlichen Institutionen oder Stadtverwaltungen und diesen angeschlossenen Organisationen dürfen ihre Tätigkeit nur aufgrund einer besonderen Genehmigung des Ministerrats ausüben.

Anderseits sieht das Gesetz Nr. 12818 vor, daß der Beruf eines Ingenieurs, technischen Angestellten, (Ober-) Meister, Facharbeiters und Bergmanns nur von türkischen Staatsangehörigen ausgeübt werden darf.

Außer den oben erwähnten Beschränkungen dürfen nach den Bestimmungen spezieller Gesetze nur türkische Staatsangehörige den Beruf eines Rechtsanwalts,Apothekers, Richters, Zahnarztes, einer Hebamme und Krankenschwester ausüben.

Artikel 7 des Gesetzes Nr. 6224 zur Förderung ausländischer Kapitalinvestitionen sieht bestimmte Ausnahmen hinsichtlich der Anwendung der Gesetze Nr. 2007 und 2
818 vor.

16.07.2006 14:42

Hallo, du findest
 
die nötigen Informationen hier:

<a href="redirect.jsp?url=http://www.istanbul.diplo.de/tr/Startseite.html


Mann" target="_blank">http://www.istanbul.diplo.de/tr/Startseite.html


Mann</a> kann dort auch Online Visumsantragsformulare audrucken.

16.07.2006 14:44

exakter hier:
 
<a href="redirect.jsp?url=http://www.istanbul.diplo.de/tr/04/Visum__und__Passangelegenheiten.html" target="_blank">http://www.istanbul.diplo.de/tr/04/Visum__und__Passangelegenheiten.html</a>

16.07.2006 14:46

Antragsformular hier:
 
<a href="redirect.jsp?url=http://www.istanbul.diplo.de/tr/04/Merkblaetter__Visa/downloaddatei__visa__antrag__touristik__ku__sprach kurs__unter__drei__monate__tr,property=Daten.pdf" target="_blank">http://www.istanbul.diplo.de/tr/04/Merkblaetter__Visa/downloaddatei__visa__antrag__touristik__ku__sprach kurs__unter__drei__monate__tr,property=Daten.pdf</a>

madonna 17.07.2006 23:27

SUCHE ANWALT
 
der sich mit Mietrecht gut auskennt und mir einige Fragen beantworten kann.

aylin2905 23.07.2006 23:17

Trennungsgeld???
 
Hallo!
Habe mich vor kurzem von meinem Mann getrennt. Wir haben beide nach deutschem Recht geheiratet. Gibt es so etwas wie ein Trennungsgeld? Hat mir jemand mal `von erzählt. Ich verdiene eigentlich ziemlich gut und kann für mich selber sorgen. Er verdient jedoch noch mehr. Kinder haben wir nicht. Freue mich auf Antworten! Danke!

24.07.2006 12:20

Prinzip schon, aber
 
Der Trennungsunterhalt (Also Getrenntleben ohne Scheidung) ergibt sich aus:

§ 1361 BGB


Wie aus § 1361 Absatz 2 BGB hervorgeht, setzt dieser Anpruch "Bedürftigkeit" (§ 1577 BGB) voraus.
In der Regel liegt aber keine Bedürftigkeit vor, wenn man arbeitet. Es sei denn, die Tilgung von Verbindlichkeiten würde eine Einkommenssituation schaffen, die der "Bedürftigkeit" gleichsteht.

24.07.2006 12:36

Faustformel
 
Es hängt immer davon ab, ob die Trennung ein Absinken des Lebensstandards, den man zuvor in der intakten Ehe geführt hat, zur Folge hat und dieser Unterschied noch tolerierbar ist oder nicht.

Einfaches Beispiel:

intakte Ehe: Ehefrau ging 2 mal Woche Schönheitssalon. Kosten: 3000 Euro


Trennung: Ehefrau verdient zwar "gut", sagen wir 4000 Netto, kann sich über die Besuche im Schönheitssalon nicht mehr leisten.


Ergebnis: Abinken des Lebensstandards (+) Anpruch auf Trennungunterhalt (+).


Alles weitere: Zum Anwalt gehen.

24.07.2006 12:39

Anwaltsuchdienst
 
<a href="redirect.jsp?url=http://www.anwalt24.de/suche
" target="_blank">http://www.anwalt24.de/suche
</a>


<a href="redirect.jsp?url=http://www.anwalt.de/rechtsberatung/rechtsanwalt/anwaltsuchdienst.php
" target="_blank">http://www.anwalt.de/rechtsberatung/rechtsanwalt/anwaltsuchdienst.php
</a>


<a href="redirect.jsp?url=http://www.advopool.de/" target="_blank">http://www.advopool.de/</a>


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