timeraiser |
17.07.2014 18:15 |
Zitat:
Zitat von Ask_Sehidi
(Beitrag 2088272)
Bist du dir da so sicher?
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Nö, aber Fies Ade meinte, er sei keine 40+ sondern, so um die ... alt. Weiss jetzt nicht, ob er sein geistiges Alter meinte.
Was ist deine Vermutung?
Was ich dich fragen wollte. Diese islamische Hoca-Heirat. Du hast danach alle Rechte der Ehe genossen? Und bei der Scheidung nur dreimal beiseite Spucken müssen und was dabei murmeln müssen? :)
Und welche Grund hast du angegen?
Weil...
http://www.pi-news.net/2012/12/die-i...hre-scheidung/
Zitat:
Scheidung im Islam
Eine Scheidung im Islam ist nur mit rechtlichen Gründen durchführbar. Einige Gründe dafür sind:
- Impotenz
- Geisteskrankheit
- Abfall im Glauben
- Ehebruch
für die Frauen
- Wenn der Mann nicht für den Unterhalt aufkommt
- Schlechte Behandlung
- Körperliche Gewalt
- Längere Abwesenheit des Mannes
- Gefangenschaft des Mannes
Ablauf der Scheidung
Der Mann hat bei widerrechtlichem Verhalten der Frau die Möglichkeit, eine Scheidung einzureichen. Bevor er dies jedoch tun kann, muss er drei Phasen durchleben:
1. Phase: Der Mann muss seine Frau auf die Probleme aufmerksam machen und versuchen mit ihr eine Lösung zu finden.
2. Phase: Scheitert der Versuch, der Behebung der Probleme, so muss der Mann den Verkehr mit seiner Frau einstellen.
3. Phase: In dieser Phase kann er weitere Maßnahmen gegen seine Frau vornehmen. (Keine Gewalt, nichts Quälendes, Verletzendes oder Schmerz verursachendes.)
Hat der Mann diese 3 Phasen abgeschlossen, kann er sich vorrübergehend von seiner Frau scheiden lassen, muss jedoch für weitere 3 Monate mit ihr zusammen leben. Verbleibt es nach den 3 Monaten bei der Trennung, ohne Geschlechtsverkehr, sind beide offiziell Geschieden.
Bei der Frau läuft es ähnlich ab. Auch sie muss 3 Phasen durchlaufen.
1. Phase: Diese Phase entspricht exakt der Phase des Mannes.
2. Phase: Hier spricht die Frau die letzte Warnung aus. Die Warnung vor Gottes Strafe.
3. Phase: Nun kann die Frau rechtliche Schritte gegen ihren Mann einleiten. Zunächst kann ein Familienangehöriger hinzugezogen werden. Schafft dieser es nicht den Streit zwischen den Partnern zu schlichten, wird das Gericht benachrichtigt. Wie hierbei vorgegangen wird entscheidet der Richter. Es fängt an mit einer Geldstrafe und kann mit einer Haftstrafe enden.
Scheidungsverbote
Es gibt Situation in denen der Islam eine Scheidung verbietet:
- Während eines Wutausbruchs.
- Unter Alkoholeinflusses.
- Während der Monatsregel der Frau, oder zwischen zwei Monatsregeln, wenn der Mann währenddessen Geschlechtsverkehr mit ihr hatte. Dieses Gesetzt gilt, da die Frau während dieser Zeit schwanger werden könnte und diese Tatsache eine der beiden Parteien umstimmen könnte.
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