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-   -   Türkei: Ehefrauen müssen jungfräulich sein (http://localhost/forum/showthread.php?t=6475)

10.11.2009 23:05

Wenn der Gerichtsbeschluss, wegen solchen normalen Umständen gefällt wurden wäre, würde es in den Medien keinen Aufstand darum geben. Ich denke, der Beschluss war schon eindeutig zu verstehen. So dass sich die Leute darüber empört haben.

ot 11.11.2009 02:09

hani nerde?
öyle birsey yok,,,olsaydi ilk türk haberlerinde cikardi,,,

caymann68attila 11.11.2009 16:27

Die wollen nicht das wir uns Vermehren,das ist der Grund.
 
Aus ,Alanya Bote
Hunderttausende Türkinnen heiraten minderjährig.
Kategorilenmemiþ Add comments Eine Studie bringt schockierende Details über die Ehepraxis in der Türkei ans Licht. Demnach werden mindestens sieben Prozent der jungen Türkinnen aus der Schule genommen und verheiratet. Zwei Drittel aller Frauen können sich nicht aussuchen, wen sie heiraten. Auch nach der Eheschließung gehen die Zwänge weiter.
Das stammt aus dieser Seite : http://www.alanyabote.com/2009/03/04...n-minderjahrig

Und was geht euch eigentlich unsere Kultur an , ob unsere Frauen früh Heiraten oder nicht, ihr wollt doch nur dass wir uns nicht Vermehren aber eure Rassistische Politik wird bald schon ein Ende haben.

11.11.2009 16:31

dazu sage ich nur eins: Sensantionsgeilheit der Presse

grandcolor 13.11.2009 08:31

Wer den Rückschritt wünscht kann sich freuen
 
Ein mittelalterlich anmutendes Urteil hat jetzt das oberste Berufungsgericht in der Türkei gefällt: Es betrachtet die Unberührtheit einer Frau als Voraussetzung für die Ehe. Wie die Zeitung "Vatan" am Montag meldete, gab die zweite Kammer des Gerichts einem Mann recht, der seine Ehe auflösen lassen wollte, weil seine Frau bei der Hochzeit angeblich keine Jungfrau mehr war. Der Fall geht jetzt zurück an ein untergeordnetes Gericht, das den Antrag des Mannes abgewiesen hatte.


Die Richter stützten ihre Entscheidung auf das türkische Zivilrecht, das die Stornierung einer Ehe für jene Fälle vorsieht, in denen ein Partner den anderen in einem wichtigen Punkt täuscht.

Laut "Vatan" ist das Berufungsurteil nicht nur wegen seiner Betonung der Jungfräulichkeit als Bedingung für eine Ehe bemerkenswert. In dem vorliegenden Fall habe die Frau mit einem medizinischen Gutachten nachgewiesen, dass sie sehr wohl – anders als von ihrem Mann behauptet – noch Jungfrau war. Für eine Mehrheit von fünf zu drei Richtern wog dies aber weniger schwer als die von dem Mann vorgebrachten Argumente. (10.11.2009)


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