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20.10.2014 21:35

,
Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2095997)
also du darfst nicht das posten was du willst sondern musst dich an deutsche gesetze halten.




Danke,

aber so meinte ich das nicht, natürlich muss ich mich an die Gesetze halten, ..... ;););)

Und wie du weißt, habe ich das bestimmt auch schon mal an anderer Stelle erwähnt,

mir ist natürlich nicht nur Artikel 5 Abs. 2 GG ein Begriff, sondern auch die allg. Gesetze

und das deutsche Strafrecht !!!

Lach, so was lernt man im zweiten Semester Jura.

Freut mich aber, dass du die auch kennst, gratuliere dir zu deinem Wissen, Kenan !!!

Du bist ja doch nicht soooo Unwissend wie ich dachte. Lol :D



20.10.2014 21:41

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2095991)
ihr seid so ungebildet und unwissend, dass man sich wirklich fragen muss ob ihr überhaupt noch wissen konsumieren könnt. versucht mal informationen aus unterschiedlichen quellen zu bekommen und diese informationen auf ihr wahrheitsgehalt zu überprüfen.


Ach und du bist gebildet und allwissend, also der Man_Bey Allmächtig Lachflash :D:D:D:D


20.10.2014 21:47



Jetzt hör mal auf ständig die Türkei in Schutz zu nehmen,

du hast es wieder geschafft, dass du über mich indirekt Werbung für die AKP machst.

Mein Anliegen hier war eine ganz andere, danke !!! :):):)

Aber das ist jetzt auch egal ....

Und keine Angst nur mit Meinungsaustausch wird der Türkische Staat schon nicht kaputt

gehen, also werde endlich etwas lockerer und fasse nicht gleich alles als Angriff

auf dich und deine AKP auf. Auch wenn, nicht jeder muss deiner Meinung sein,

das nennt sich dann Demokratie und nicht Diktatur oder Kommunismus, Thx !!!


Definition der Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. ...........



20.10.2014 22:20


@Man_Bey

Und hier noch ein Ratschlag für die Zukunft, :)

verwechsle mich nicht mit andern Usern hier, danke !

Es wäre hilfreich gewesen, wenn du nur diese zwei schönen Abschnitte des Artikels
hier extra nochmal geteilt hättest und dir den Rest deiner so liebevollen Bemerkungen
gespart hättest !!!....... :):):)


"DEVLETÝN GÜVENLÝÐÝNE KARÞI SUÇLAR"
"ANAYASAL DÜZENE VE DÜZENÝN ÝÞLEYÝÞÝNE KARÞI SUÇLAR"


Ich hatte sie zwar schon hervorgehoben aber doppelt hält besser !!!
Dann wäre endlich auch mal eine normale und konstruktive Konversation entstanden.

Beste Grüße



20.10.2014 22:38

Tatbestände sind nicht erfüllt !!!
 

Imogdi´s Aüßerung:
§ 185 StGB, fraglich ist ob hier überhaupt ein Vorsatz gegeben ist, und dann muss es auch noch eine genau bestimmbare Gruppe sein. Denn eine Beleidigung unter einer Sammelbezeichnung ist nur bei einem abgegrenzten, überschaubaren Personenkreis denkbar. So oder so sind die AKP Wählerinnen auch keine bestimmbare Gruppe und können nicht unter den Tatbestand der strafrechtlichen Beleidigung subsumiert werden !!!.......
Ob es unter Volksverhetzung § 130 StGB fällt sei dahingestellt, da ich hier ebenfalls nicht den
Tatbestand als erfüllt sehe und keine Ernsthaftigkeit gegeben ist, also kein Auffordern im strafrechtlichen Sinne.


21.10.2014 01:10

Und endlich kann ich zum richtigen Problem kommen!!!
 


Die eigentliche Frage bzw. das eigentliche Problem,

worauf ich mit diesem Thema hinwollte ist,

wo ziehen wir die Grenze zwischen der noch zulässigen Meinungsfeiheit

und den Straftatbeständen !!! ???....... :)

Also was ist erlaubt, was wird bestraft

und schränkt das am Ende die Meinungsfreiheit ein ??? ....... :):):)

Dank Man-Bey wissen wir ja bereits das es nur eine Kopie des Deutschen Rechts sein soll.

Aber trotzdem muss die Kopie dem Original nicht entsprechen, also was genau

unter diese zwei schönen Absätze fällt wird die Zeit zeigen ......



21.10.2014 13:04

:)

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. ........... :):):)



Man_Bey 21.10.2014 13:29

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2096051)

Imogdi´s Aüßerung:
§ 185 StGB, fraglich ist ob hier überhaupt ein Vorsatz gegeben ist, und dann muss es auch noch eine genau bestimmbare Gruppe sein. Denn eine Beleidigung unter einer Sammelbezeichnung ist nur bei einem abgegrenzten, überschaubaren Personenkreis denkbar. So oder so sind die AKP Wählerinnen auch keine bestimmbare Gruppe und können nicht unter den Tatbestand der strafrechtlichen Beleidigung subsumiert werden !!!.......
Ob es unter Volksverhetzung § 130 StGB fällt sei dahingestellt, da ich hier ebenfalls nicht den
Tatbestand als erfüllt sehe und keine Ernsthaftigkeit gegeben ist, also kein Auffordern im strafrechtlichen Sinne.


vorsatz ist gegeben weil er dies mehrfach in ähnlicher version geschrieben hat.

in großbritannien nennt man dieses verhalten "TROLLEN" und bald soll es dafür haftstrafen geben.


ausserdem ist nicht nur volksverhetzung strafbar sondern auch die aufforderung minderheiten zu ermorden.

aber auch ausserhalb der gesetze ist so ein verhalten sehr abscheulich und unmenschlich. egal an was eine frau glaubt, welche partei eine frau wählt und wie sie sich verhält ist es nicht akzeptabel zur vergewaltigung aufzufordern !!!!

21.10.2014 13:52

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2096097)
vorsatz, ist gegeben weil er dies mehrfach in ähnlicher version geschrieben hat.
in großbritannien nennt man dieses verhalten und bald soll es dafür haftstrafen geben.
ausserdem ist nicht nur volksverhetzung strafbar sondern auch die aufforderung minderheiten zu ermorden.

Vorsatz bedeutet, das Wissen und Wollen, und das ist hier nicht gegeben.
Mit dem Vorsatz meine ich den Vorsatz zu einer Beleidingung......
Ich habe nichts zum Trollen geschrieben.
Außerdem ist die Bezeichnung "AKP Wählerinnen" keine Minderheit, wenn man bedenkt,
das von den über 50% die Hälfte Frauen sind.
Und ja, natürlich ist eine Aufforung zur Ermordung von Minderheiten eine strafbare Handlung !!!

21.10.2014 13:58


Ich muss mal die Regelungen in GB durchlesen.....
Was genau unter Trollen fällt usw.



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