Probleme, die Dtl. wirklich drücken
			 
			 
			
		
		
		"Stichtagsmeldung von Schweinen zum 1. Januar  
2004 nach Viehverkehrsverordnung  
 
Die Stichtagsmeldung muss von allen  
Schweinehaltern abgegeben werden. Ausgenommen  
sind Viehhändler, Sammelstellenbetreiber,  
Schlachtstätten und Transportunternehmen. Nur  
diese Schweinehalter sind zur Stichtagsmeldung  
rechtlich nicht verpflichtet.  
Alle anderen Tierhalter, auch solche, die  
lediglich einzelne Schweine für einen kurzen  
Zeitraum, beispielsweise zum Eigenverzehr halten,  
fallen unter die Meldepflicht. Betroffen sind  
auch Hobbyhaltungen.  
Gesetzliche Grundlage für die Meldeverpflichtung  
ist die Viehverkehrsverordnung in der Fassung der  
Bekanntmachung vom 23. März 2003.  
 
Termine und Fristen  
Schweinehalter müssen zum Stichtag 1. Januar 2004  
die Anzahl der an diesem Tag im Bestand  
vorhandenen Schweine melden. Die Meldung muss  
innerhalb von 14 Tagen nach dem Stichtag  
erfolgen. Die Stichtagsmeldung muss künftig immer  
zum 1. Januar eines jeden Jahres abgegeben werden.  
 
Meldeinhalte  
Anzugeben sind neben der Registriernummer nach  
Viehverkehrsverordnung und dem Stichtag die  
jeweilige Anzahl der vorhandenen Schweine.  
Bei der Stichtagsmeldung werden zwei Kategorien  
erfasst:  
- Zuchtschweine einschließlich Saugferkel  
- Mastschweine  
Saugferkel sind zahlenmäßig unter der Kategorie  
Zuchtschweine zu erfassen.  
Wenn keine Schweine zum Stichtag 1. Januar im  
Bestand sind, künftig aber wieder Schweine  
gehalten werden sollen, dann muss ein Bestand  
von "0" gemeldet werden. Bei Aufgabe der  
Schweinehaltung ist das zuständige Veterinäramt  
zu benachrichtigen.  
 
Meldewege  
Für die Stichtagsmeldung stehen zwei Meldewege  
zur Verfügung:  
1. Meldung mit vorgedruckter Meldekarte über den  
LKV. Die Karte kann auf dem Postweg verschickt  
werden oder per Fax. Sowohl die Postadresse als  
auch die Faxnummer sind auf der Karte vorgedruckt.  
2. Meldung mit dem Computer unter der  
Internetadresse <a href="redirect.jsp?url=http://www.hi-tier.de" target="_blank">http://www.hi-tier.de</a>  
Die Anmeldung erfolgt mit Ihrer Registriernummer  
nach Viehverkehrsverordnung und der PIN  
(persönliche Identifikationsnummer).  
Die Meldekarten wurden den Schweinehaltern im  
April 2003 vom LKV zugestellt.  
Die PIN wurde mit den Registrierdaten vom  
Landesamt für Flurneuordnung verschickt.  
 
Meldekarten oder PIN verlegt  
Sollten die Meldekarten für die Stichtagsmeldung  
verlegt worden sein, können diese beim LKV erneut  
angefordert werden.  
 
Postanschrift:  
LKV Baden-Württemberg, Abt. Tierkennzeichnung  
Postfach 130915, 70067 Stuttgart  
Fax: 0711 92547 310  
E-Mail: tierkennzeichnung@lkvbw.de  
Die PIN wird zusammen mit der Registriernummer  
für die Internetmeldung benötigt. Ist die PIN  
nicht mehr auffindbar, kann eine neue PIN beim  
Landesamt für Flurneuordnung bestellt werden.  
Fax: 07154/139 482  
Bitte geben Sie bei allen Bestellungen die genaue  
Adresse und die Registriernummer nach  
Viehverkehrsverordnung an.  
 
Noch nicht als Schweinehalter registriert oder  
Schweinehaltung aufgegeben  
Sollten Sie bisher keine Unterlagen zur  
Schweinekennzeichnung und zur Schweinedatenbank  
vom LKV erhalten haben, könnte es sein, dass noch  
keine Registrierung als Schweinehalter vorliegt.  
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das  
zuständige Veterinäramt um die Registrierung  
nachzuholen.  
Waren Sie bisher als Schweinehalter registriert  
und wurde die Schweinehaltung aufgegeben, dann  
melden Sie dies bitte ebenfalls dem zuständigen  
Veterinäramt.  
Die Landratsämter (Veterinäramt) sind für die  
Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der  
Viehverkehrsverordnung zuständig. Verstöße gegen  
diese Vorschriften können als  
Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet  
werden."  
 
Na alles kapiert? Nicht das jemand vielleicht  
eine Sau zum Eigenverzehr hat und diese nicht  
meldet. Was ist mit dem Glückferkel von der  
Tombola? Gewonnen März 2003, derzeitiger  
Aufenthalt meine Tiefkühltruhe! Melden oder  
nicht, das ist hier die Frage?  
 
Was machen wir uns Sorgen um die Zukunft, um  
Renten oder Krankenversorgung? Hauptsache die  
Haltung von Schweinen ist ausreichend und  
gründlich geregelt. 
		
		
		
		
		
		
		
	
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