Das türkische Verfassungsgericht ließ gestern ein Verbotsverfahren gegen die türkische Regierungspartei AKP von Premier Recep Tayyip Erdogan zu.
Eine Mehrheit der Richter entschied auch, dass Staatspräsident Abdullah Gül, der ebenfalls der AKP angehört, auch von dem Verfahren betroffen ist. Die AKP hat nun einen Monat Zeit, um eine Verteidigungsschrift einzureichen.
Die AKP ist in den vergangenen Jahren als Regierungspartei vor allem mit einem Reformkurs und der EU-Annäherung in Erscheinung getreten. Gesellschaftliche Kräfte, die sich auf die säkulare Doktrin von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk berufen, haben der AKP dennoch stets „Islamismus“ vorgeworfen. In Beamtentum, Militär und Justiz ist der Kemalismus nach wie vor stark vertreten.
Vor diesem Hintergrund sehen Beobachter die Klage des Generalstaatsanwalts vor allem als Verschärfung des Machtkampfs in der Türkei. Die Kemalisten sehen infolge des großen AKP-Wahlsieges im vergangenen Jahr ihre Machtbasis schwinden. Auf Kritik stoßen bei ihnen auch die AKP-Pläne für eine neue Verfassung. Die EU kritisierte das Vorgehen des umstrittenen Generalstaatsanwalts scharf.

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als nächstes muss die türkische justiz reformiert werden.