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lala1 07.03.2005 17:54

Ayla, ein Fest-Fressen für Dich
 
nachdem ich Deinen Beitrag zum bericht von diesem "Mehmet" gelesen habe, erinnerte ich mich an das Forum über Sibel Kekili - da war es auch Ayla gegen alle ....
Dass Du unter sexuellen und seelischen Misshandlungen schwersten Grades gelitten haben musst wird aus jeder Zeile Deines geschriebenen Textes klar.
Denn wer soviel Hass und soviel Vorurteile über türkisches Dasein und vorallem Eltern hat, der ist in meinen Augen eine extreme Ausnahme, denn sogar ein Deutscher, denn die Deutschen sind Deine Vorbilder für Modernität und Kultur, ja sogar würde Dich in Deinen Thesen nicht unterstützen...das behaupte ich jetzt einfach mal so.
Ich habe zwar auch eine eher progressive Einstellung zu dem einen oder anderen Thema, aber in die so extrem werde ich nicht.

Was diesen Muhlis angeht, da liegst Du ziemlich daneben - denn die sind nicht solche Backsteintürken, so wie Du sie aus dem Ruhrpott kennst, es sind offene und nette Leute !

Und sie sind nicht zurückgeblieben - immerhin ist Muhlis nur der kleine verwöhnte Arschracker sonst nichts- der in eine "coolen Ganggegend" eine "coole Karriere" machte - der Typ war mit 14 schon 60facher Serientäter, vor seiner 60. Tat hat man ihn noch "liebevoll" gewarnt, dass er mit 14 Jahren strafmündig wird. Aber der Typ ist nur Hohl in der Birne !!!

Für ihn zählten nur seine 1,80 m (und das mit 13 Jahren schon !!!) und das reichte ihm Respekt zu einzuholen.

Und Du kommst an und verteidigst auch noch so einen asozialen Menschen - Resozialisierung ?

Ein grosser Witz !

lolita20 07.03.2005 23:03

Hm
 
Wieso bist du dir da so sicher?? Vielleicht unterstellst du nur was?

filiz 07.03.2005 23:22

Ich kann es einfach nicht fassen
 
wie dieser Typ Mehmet seine Eltern zusammen schlagen konnte. Der ist nicht kriminell, der ist krank!

07.03.2005 23:58

Total verzogen...
 
...wenn man sein Baby aus den Augen abliest, aber diese Wünsche auch immer erfüllt, es machen läßt, was es will, dann ist es nichts als verzogen, wenn´s erwachsen ist. Der wurde bestimmt auch total ignoriert als Kind, könnte ich mir gut vorstellen.
Sowas sieht man doch auch in sehr reichen Familien des öfteren. Da beschimpfen die Kinder ihre Eltern und jagen sie wortwörlich zur Hölle. Da ist es nur ein Katzensprung an mehr Respektlosigkeit aus belanglosen Gründen seine Eltern zu schlagen.
Ja, das hat man nun davon, die lieben kleinen...
:)

tarkancik 08.03.2005 00:25

Falsche Erziehung
 
Die meisten sagen ja falsche Integrationspolitik und bla bla, aber bei Mehmet ist das für mich ein klarer Fall von falscher Erziehung, falscher kann es gar nicht mehr sein :)

hasrett 08.03.2005 10:06

180 cm und erziehen ...
 
Meint ihr nicht, dass "elterliche Erziehung" nur bis zu einem bestimmten Alter geht?

Dass danach das Umfeld ausschlaggebend ist?

Ich meine, ein "heranwachsendes Kind", dass leicht zur Übergröße neigt, sich in seiner Clique als der Obermacker/Starke gilt, und irgendwann die Prinzipien der Gruppe aneignet...

Wenn das Kind dann so sehr verwahrlost lebt... hm, erinnert euch mal daran, dass seine Eltern ihn in die Türkei schicken ließen, alleine.

Der Muhlis hatte überhaupt keine Verbindung zur TR. Und die Eltern blieben einfach hier.

Sein mangelnder repsekt und Liebe zu seinen eltern ist nicht von gestern auf heute passiert. Dass er irgendwann mal respektlos vor seinen Gebärenden steht, ist für mich nur logisch...

---

Es gibt Viele, die sagen: Er gehört gut verdroschen. Aber da frag ich mich: Was soll dann irgendwann eine Mutter machen/ ihm zu "sagen"/schreien"?


"Oglum, setzt Dich, oder ich knall Dir eine"?

oder doch auf die liebe Art?

"Oglum, niye böyle oldun, sen böyle degildin".?

---

Eriehung meiner Meinung nach geht nur bis zu einem bestimmten Punkt. Charakter bzw. Intelligenz wird schon bei Geburt mitdefiniert.

Ich verstehe auch nicht ganz, was zwischen Lala1 und Ayla33NRW besprochen wurde.

Aber...

Ich bin für Resozialisierung!

---

:)

aliconda 08.03.2005 11:27

Alle ab in die Republik Türkei ver-
 
frachten und der Türkei vorwerfen, was sie für Kriminelle zeugt!

Gleich das als Anti-Türkei-Argument gegen einen EU Beitritt missbrauchen.

al"

hasrett 08.03.2005 13:45

Soviel Kritik mit einem Lächeln -tze- o.
 
ohne Text

08.03.2005 20:44

o.T.
 
Eine frage, wer ist Ayla? Ich würde auch gerne mal lesen, was sie geschrieben hat... würde mich interessieren

09.03.2005 02:13

Jep, kann sein
 
Eriehung meiner Meinung nach geht nur bis zu einem bestimmten Punkt. Charakter bzw. Intelligenz wird schon bei Geburt mitdefiniert.

Das stimmt, schön! Das wird oft nicht beachtet, wenn man sich ermaßt, als Nicht-Involvierter zu urteilen. Und auch stimmt, daß sich das Umfeld, indem man aufwächst, einen viel größeren Einfluß auf das Kind hat, als der der Eltern. Das sind Tatsachen.
Mit 11 ist die Persönlichkeit eines Kindes geprägt und es ist schwierig, diesen Umstand zu ändern. Alles, was bis zu diesem Alter geschieht, bleibt ein Leben lang im Menschen verhaften. Die ganze Persönlichkeit läßt sich, klar, nicht rehabilitieren nur kann man eine Art "Schadensbegrenzung" versuchen, die diesem Menschen lehrt, dieses Verlangen, aggressiv und kriminell zu werden, zu unterdrücken.
Dazu braucht man ein sehr starkes Feingefühl für Verständnis und Problembewältigung.
Es ist aber nichtsdestotrotz gleichzeitig eine Form von Verzogenheit, im SInne von Auswirkung von Ignoranz und Verwöhnung während der Kindheit. Ich weiß überhaupt nichts über diesen Jungen, weiß wohl keiner hier. Man kann nur mutmaßen und versuchen zwischen den Zeilen zu lesen, warum ein Mensch fähig ist, sowas zu tun.
Es fällt auf, daß er eine unheimliche Wut, Aggression und einen Haß gegen seine Eltern entwickeln kann. Das könnte zum Beispiel ein Hinweis auf irgend einen gravierenden Fehler während seiner Erziehung gegenüber dem Jungen sein. Das spricht für tiefe Enttäuschung und Machtlosigkeit.
Ich denke für meinen Teil, daß er wirklich ignoriert und mißachtet wurde und deswegen total verzogen ist. Wer hier die Schuld hat, ist beim Betrachten des Resultats unwichtig. (Hier wären´s ja die Eltern). Verzogenheit ist keine Krankheit oder eine Verhaltensstörung. Er hat ein Problem, sich an Grenzen zu halten. Und das haben sehr viele Menschen. Türken, vor allem die älteren, betiteln gern immer alles, was ihnen fremd vorkommt, direkt als krank und uneinsichtig (auf die Eltern von Mehmet* bezogen).

Damia

hasrett 09.03.2005 07:36

Wieso wird rot markiert?
 
Die eigene Meinung vertreten sollte man. Tze. Ausserdem unterscheidet nicht viel Damla"s Beitrag von meinem....

---

*gääähnt*

ladypembecik 09.03.2005 08:55

o.T.
 
heftig..

selbst wenn ayla sowas passiert sein sollte, ist das forum der denkbar ungeeignetste ort, um so etwas intimes, schlimmes preiszugeben. egal wer diese ayla ist: sie hat mein mitgefühl.

ich finde nicht in ordnung, dass du ihre dinge so preisgibst. und ehrlich: wenn du vor mir stündest, würde ich dir wahrscheinlich gebührend meine meinung sagen.

09.03.2005 08:58

Vermute mal...
 
...daß einer Dich aus irgendwelchen Gründen nicht leiden kann, oder
daß Dein Beitrag für den Jenigen unverständlich zu hoch war. Eher Ersteres. Ignorieren, bin auch oft immer rot, kommt bei dem hier noch :))
Die wahre Zensur sieht man daran, daß die weder zu gut, noch zu schlecht bewertet wird.

*zurückgähn*

09.03.2005 22:07

Kriminell? Ab in die Türkei..
 
ala Mehmet.

kes 10.03.2005 21:19

hmm und warum???
 
wenn ich hier geboren bin und kriminell werden sollte..will ich auch hier bestraft werden.

11.03.2005 10:35

halte ich nix von ...
 
es gibt so viele Schicksale !! Es ibt viele Menschen die auch zu unrecht Verurteilt werden..

Nicht immer ist es ála Mehmet .....


Es gibt lt. neues Ausländerrecht jetzt sogar die Option das wenn ein Ausländer eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren bekommt er bereits abgeschoben werden kann. Die CDU fordert nun auch noch nen Zusatz das Ausländer die nach der verhangenen Freiheitsstrafe Ihre Zeit nicht hier absetzten sondern gleich abgeschoben werden..

11.03.2005 10:45

Es ist garnicht mal soo schwer ....
 
Kriminell in diesem Land zu werden !!

Wie oft schon musste ich mich zusammen´reissen um einige wertlose Geschöpfe nicht Behindert zu prügeln..

Wie oft ist es uns schon passiert das wir zu SchulpausenZeiten uns in den Haaren mit anderen hatten ( mir sehr oft ) Ich wurde 1993 sogar in der Hannoverschen Allgemeinen abgebildet und das als meine Freundin meine langen Haare zusammenbind während der Pause.. da wurde ein Foto gemacht und es hies !!
GEWALT IN NIEDERSACHSEN S SCHULEN etc... Wahrscheinlich hatte ich immer nur Glück das es nicht schlimmer kam...
doch es gibt leider viele Jugendliche die ob sie wollen oder nicht in etwas hereingeschubst werden!!
So einiges muss jeder erleben um mitreden zu können!!
Es geht mir nicht um den Mehmet ich kenne Ihn nicht weiss auch nur soviel, wies in der Presse stand ( und Presse naja das ist nicht unbedingt mein Fall)!
Über Ihn will und werde ich mir auch keine Meinung bilden
Doch ich kenne viele Alis und Hasans die nicht Kriminelleenenergien im Blut hatten... sie wurden dazu gebracht ....

11.03.2005 17:42

Anfangs war ich dagegen...
 
...aber ich sehe das mittlerweile etwas anders. Ich hatte mich tierisch aufgeregt über dieses Merkel-Stück, wegen ihrer Ausbeute dies bezüglicher Themen zu Wahlkampfzwecken, tut SIE zwar immer noch, aber
...man muß bedenken, daß es den Jugendlichen vielleicht besser gehen würde in der Türkei. Ich meine, die haben ihre harten Erziehungsmethoden im Umgang mit solchen Bengeln, die nichts von Regeln halten. Bei der ruhigen Familie in der (zweiten) Heimat zwangsweise bleiben zu müssen, kann wahrhaft Wunder bewirken.
Ich kannte jemanden, deren Bruder freilwillig seits der ELtern in die Türkei geschickt worden ist, weil er hier mehrfach kriminell wurde, beireits im Jugendalter. Jetzt versuchen die den Jungen, mittlerweile 17 Jahre alt, wieder nach Deutschland zu holen, scheitern aber am Gsetz. Sind jetzt vorm Bundesverfassungsgericht mit ihrer Forderung.
Aber der Junge ist wohl zu einem "Kuzucuk" mutiert, was aus meiner Sicht auf jeden Fall für eine solche Maßnahme vom Gesetzgeber sprechen würde. Diese Athmosphäre in ihrer Gruppendynamik schadet diesen KIndern in Deutshcland doch nur. Man muß die da rausreißen., da hilft oft genug kein rechtliches Verfahren mehr.

LG

Damia

xmischkox 11.03.2005 18:19

und was ist mit den kindern fickkers? o.
 
ohne Text

frankenstein 11.03.2005 21:20

Mehmet
 
Wenn ich daran denke, was ich für Zeitungberichte über ihn gelesen habe, werden meine Nerven schwächer, handele ich Aggressiver als ich eigentlich bin.

In BRD nicht mal über Adolf Hitler so viel geschrieben worden

Wenn er und seine Familie alle diese Jahre und Nazitheater gesund überstanden hätten, würde es mich sehr wundern.

Während Muhlis Ari (Mehmet) noch unter 14. Lebensalter -Jugendschutzalte war, hatte man ihm seine Grundrechte gestohlen und verweigert.

Er war wohl noch ganz kleiner Junger, ein energisches Kind, brauchte mehr Zuwendung, Liebe und Disziplin. Seine Eltern waren vielleicht wegen dem Berufsleben oder, der Unfähigkeit nicht ausreichend um ihn gekümmert.
Er hatte sich später mit dem Straftaten Begehen auffällig gemacht und mit dem Stadt Bekanntsaft abgeschlossen. Wenn er biss Vollendung 14.
Lebensalter ca. 60 Straftaten begangen hat, muss er diese stolze Leistung im Alte 10 begonnen haben.

Warum hat denn sein Lehrer nicht veranlasst, dass er sozialpädagogisch betreut wird?

Als er seine erste Straftaten begangen hat, musste Polizei und Staatsanwaltschaft eben darum kümmern, dass er sozialpädagogisch betreut wird, wenn nötig, physiotherapeutisch behandelt wird.

Nein, es geschah nicht. Man habe wohl gedacht, dass er sowieso ein Scheißdreck Türke ist. Man führt ihn nach Polizeirevier, dann zum Polizeipräsidium und von dort Zur Gerichtsmedizinischen Institut LMU Staatsanwaltschaft SS Schnellgericht u.s.w.

Immer wieder, immer wieder, immer wieder wiederholte sich das ca. 60 mal, bis er seine 14.Lebensalter vollendete. Jugendamt hat sich wohl nie Zuständig gefüllt. Er wäre ja ein ekelhafter Türke, daher, verdiente er nicht Verfassungsgemäß behandelt werden, dachte man möglicherweise.

Sonst musste er schon in seinem 10. Lebensalter von seiner Eltern getrennt werden.

Hierzu gesetzliche Grundlage:
Art. 6 Absatz 3., Grenzen des elternlichen Erziehungsrechts:

Die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan ihrer Kindes (BVerfGE 47, 75) steht in einem Spannungsverhältnis zum staatlichen Erziehungsauftrag in der Schuhle (Art. 7 I), der in seinem Bereich dem elterlichen Erziehungrecht gleichgeordnet ist (BVerfGE 52, 236 m. w.N.; BVerfGE 18, 42; BayVerfGH 33, 43; HessStGH, ESVGH 32 8; DÖV 1983; 546 ff,). Darauf folgt die Notwendigkeiteines sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirkens von Eltern und Schule BVerfGE 34, 183; 47, 74; einschl. eines Informationsrechts der Eltern_ BVerfGE 59, 381) mit der Folge, daß sich sowohl für das elterliche Erzihungrechts als auch für den Gestaltungsbereich des Staates Begrenzungen ergeben (in letzterer Hinsicht s. Art. 7 Rn. 5). der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogen sind neben der Bestimmung der Schuhl (BVerfGE, NJW 1987, 180) und der organisatorischen Gliederung der Schule auch die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Lernziele sowie die Bestimmung des Unterrichtsstoffes (vgl. BVerfGE 34, 182; 45, 415; 53, 196; s. auch BVerfGE 44, 312 f.; 47, 198; BayObLG, BayVBI 1984, 90 f.).
-Auch in zeitlicher hinsieht hat das Erziehungsrecht der Eltern seine Grenzen. Mit abnehmender
Pflege- und Erziehungsbedürftigkeit sowie zunehmender Seblstbestimmunsfähigkeit des Kindes werden die Befugnisse des Elternrechts zurückgedrängt. Bis sie mit der Volljarigkeit erlöschen (BVerfGE 59, 382; 72, 137). im übrigen tritt es auch zurück. Wo eigene Rechte des Kindes (z. B. im religiösen Bereich -vgl. BGHZ 21, 352 f,; BVerfGE 68. 18 f.) oder verfassungsmäßige Pflichten ( wie die Schulpflicht und die Wehrpflicht) bestehen (BVerfGE 22, 237). Bei Interessenkollisionen zwischen Kind und Eltern hat das Kindeswohl Vorrang (BVerfGE 72, 137).

Das&gt&gt Wachteramt&lt&lt des Staates verpflichtet diesen, die Wahrnehmung der
Das&gt&gt Elternverantwortung zu ermöglichen und durch ihre Überwachung
Das&gt&gt Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen (vgl BVerfGE 24,
Das&gt&gt 144; 60, 88). Im Mittelpunkt steht dabei das Wohl des Kindes, an
Das&gt&gt dem der Staat der seine Maßnahmen ausrichten muss, dass ihm aber
Das&gt&gt auch erlaubt, in das elterliche Erzihungrecht
einzugreifen (vgl. BVerfGE 72, 134). Die Verantwortung der Eltern ist dabei jedoch so weit wie möglich zu achten (BVerfGE 7, 323; 10, 83). Es muss daher verantwortungsgerechtes Verhalten der Eltern zu erreichen, bevor direkt in ihre Erziehung- und Pflegerechte Eltern eingreifen wird oder diese vorübergehend oder sogar dauernd entzogen wirden (BVerfGE 24, 144.; 60, 89 ff.). In diesem Rahmen ist die Staat beipielsweise berechtigt, die Einwilligung eines Elternteil zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind schuldhaft verletzt und Einwilligung böswillig verweigert (BverfGE 24, 119 ff., oder gerichtl. Regelung des Umgangrechtes des nicht Sorgeberechtigten mit seinem Kind zu treffen BVerfGE 64, 184 ff.). Die Regelung, daß das Sorgerecht für ein Kind nach der Scheidung ohne Ausnahme nur einem Elternteil allein übertragen werden kann, verletzt die rechte der natürlichen Eltern aus Art. 6 II, wenn diese willens und fähig sind , die Elternverantwortung zum Wohle des Kindes weiterhin gemeinsam zu tragen
(BVerfGE 61, 374 ff. in Abweichung E 55, 178 ff.).








Während Beamten von Freistadt Bayern ihren Aufgaben so perfekt erledigten, hatten die Politiker um die Geselschaft gekümmert. Und wie?

&gtBayern muss bayrisch bleiben.&lt
&gtWir wollen keine Multi Kulturelle Gesellschaft&lt
&gtWeltstaat München&lt


Die Affäre Muhlis Ari

Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt hatte (Beschluß vom 12. November 1998), wurde der jugendliche Straftäter Muhlis Ari, von den Behörden zartfühlend "Mehmet" genannt, zwei Tage später nach Istanbul abgeschoben. Das Schicksal dieses Jungen, der durch sein Heranwachsen in München Inländer, aufgrund seiner Abstammung von türkischen Staatsangehörigen aber rechtlich Ausländer ist, geriet durch seine immense Publizität zum Exempel für die Widersprüche der deutschen Migrationspolitik und gleichzeitig der deutschen Jugendpolitik.
Das Aufsehen in Deutschland und in der Türkei, das diesen Einzelfall zu einer Affäre machte, erklärt sich allerdings weder aus den Besonderheiten der kriminellen Karriere dieses Jungen – ähnliches kommt nach Aussage von Kennern bei Jugendlichen deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit in allen deutschen Großstädten dutzendfach vor – noch aus der Abschiebung, die bei ausländischen Jugendlichen dieses kriminellen Kalibers nicht selten zu sein scheint. Es ist ja gerade die Möglichkeit der Abschiebung ausländischer Jugendlicher, die viele dem Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Lande entgegenhalten. Die Affäre "Mehmet" beruht vielmehr darauf, daß sowohl der Münchner Kreisverwaltungsreferent wie der bayerische Innenminister in zahlreichen Presseerklärungen und Fernsehinterviews den Jungen und seine Eltern dazu benutzten, im Wahlkampf und danach ihre Ausländerpolitik zu demonstrieren. Indem die beiden Herren ihre Verwaltungsbefugnisse mit dem Ziel politischen Zugewinns mißbrauchten, verletzten sie ein Grundprinzip des Rechtsstaates, der bekanntlich auch für Ausländer gelten soll. Diese weitreichenden Befugnisse des Ausländergesetzes durften nicht eingesetzt werden, um ein politisches Schaustück zu inszenieren.
So schlimm dieser Einbruch der Rechtsstaatlichkeit gerade angesichts der hochstehenden rechtsstaatlichen Kultur des Freistaates Bayern erscheint, entbehrt doch die ganze Affäre nicht der Komik. Soweit erkennbar, haben der Münchner Kreisverwaltungsreferent und der bayerische Innenminister die Publizität gesucht. Es bestand kein Anlaß, einen Mediennamen für den jugendlichen Straftäter zu erfinden, um öffentliche Erklärungen über ihn und seine Familie abzugeben – der Persönlichkeitsschutz und das Dienstgeheimnis hätten es vielmehr geboten, jede öffentliche Auskunft über Einzelheiten dieser Angelegenheit zu verweigern. Erst diese Pressepolitik hat bewirkt, daß aus einem jugendlichen Dieb und Gewalttäter durch die Abschiebung ein Medienheld wurde.
Zu Unrecht werfen daher die politischen Akteure dieser Affäre den Medien vor, daß die Abschiebung zu einer Abenteuerreise nach Istanbul geriet – gemeinsam mit der deutschen Freundin, Hotelaufenthalten, Fernsehterminen, Besuchen auf dem Land, wie keine pädagogische Maßnahme der Jugendbehörden sie hätte besser organisieren können. Auch der pädagogische Effekt beeindruckt, wenn der Junge in den Abendnachrichten des Fernsehens im Münchner Tonfall erklärt, die Leute in Istanbul seien so ungemütlich und hektisch, der bayerische Knast habe ihm doch besser gefallen. Dies sieht er allerdings Berichten der deutschen Presse zufolge inzwischen anders, nachdem ihm türkische Fernsehsender angeblich finanziell attraktive Angebote machten.
Daß Muhlis Ari, dessen Eltern ganz offenbar mit ihm nicht fertig wurden, vor Vollendung seines 14. Lebensjahres in Bayern so viele schwere Straftaten begehen konnte, gleichwohl aber nicht in ein geschlossenes Heim eingewiesen wurde, daß statt dessen kostspieliger Privatunterricht und andere Betreuungsmaßnahmen für ihn organisiert wurden, bleibt erstaunlich. Daß aber, um den Aufenthalt des mißratenen Sohnes beenden zu können, die Eltern am 29. April 1998 mit der Begründung ausgewiesen wurden, sie hätten ihre Erziehungspflicht in strafbarer Weise vernachlässigt, ist eine grobe Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, weil die Voraussetzungen dieses Straftatbestandes offensichtlich nicht vorlagen. Ausländerrechtlich diente die Ausweisung der Eltern allein der Umgehung der Vorschrift, wonach minderjährige Ausländer, deren Eltern sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, nur auf Grund rechtskräftiger Verurteilung wegen serienmäßiger Begehung von Straftaten ausgewiesen werden dürfen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte denn auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren "erhebliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügungen und ordnete insoweit die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung an.
Am 3. Juli 1998 machte sich Muhlis Ari gemeinsam mit anderen eines schweren Raubüberfalles schuldig und wurde deshalb drei Tage später in Untersuchungshaft genommen. Am 21. Juli 1998 lief dann die auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis des jugendlichen Straftäters ab. Gegenüber der daraus entstehenden Ausreiseverpflichtung lehnten die Gerichte es ab, die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe anzuordnen. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis sei offenbar rechtmäßig, weil gegen Muhlis Ari schwerwiegende Ausweisungsgründe vorlägen und auch die Ermessensausübung keinen rechtlichen Bedenken begegne. Der Junge könne sich ja in der Türkei an seinen Onkel wenden, dessen Bereitschaft, diesen mißratenen Neffen bei sich aufzunehmen, einfach unterstellt wurde, offenbar in besonderer Hochachtung türkischer Familienbande.
Einbruch der Rechtsstaatlichkeit
Die rechtlichen Komplikationen sollen hier nicht diskutiert werden. Immerhin sei angemerkt, daß der besondere Ausweisungsschutz aufgrund des Assoziationsvertrages mit der Türkei und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – wonach die Abschiebung von Angehörigen der zweiten Generation, die nur geringen Kontakt mit dem Land ihrer Staatsangehörigkeit haben, nur unter außergewöhnlichen Umständen mit den Menschenrechten zu vereinbaren ist – auch ohne anwaltlichen Vortrag von Behörden und Gerichten hätten berücksichtigt werden müssen.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte es jedoch, wie eingangs erwähnt, durch eine Kammerentscheidung vom 12. November 1998 ab, die beantragte einstweilige Anordnung zu erlassen. Die Kammer hielt die Verfassungsbeschwerde im wesentlichen für unzulässig, weil die Grundrechtsverstöße nicht schon vor den Bayerischen Verwaltungsgerichten gerügt worden seien. Damit überzieht das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an die Nutzung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, weil vor den Verwaltungsgerichten das Ausländerrecht im Vordergrund der Aufmerksamkeit steht und innerhalb der zwei Wochen, die für den Zulassungsantrag zur Verfügung stehen, der Rechtsanwalt nicht auch schon den ganzen verfassungsrechtlichen Prozeßstoff aufbereiten kann. Die Grundrechte und das Instrument der Verfassungsbeschwerde sollen nicht nur dem Kundigen und Zahlungskräftigen dienen, dessen Anwalt schon vor dem Verwaltungsgericht die Zeit aufbringen kann, den gesamten Prozeßstoff auch verfassungsrechtlich aufzubereiten. Behörden und Gerichte sind gemäß Art. 1 Abs. 3 GG von sich aus verpflichtet, die Grundrechte und die Menschenrechte zu beachten und zu schützen.
Das Ausländergesetz wird von den Bundesländern vollzogen und gewährt ihnen erhebliche Anwendungs- und Ermessensspielräume. Sie gestatten es den Ländern, eigene migrationspolitische Akzente zu setzen. Im Rahmen der föderalen Ordnung kann es daher durchaus rechtens sein, wenn jugendliche Straftäter in dem einen Bundesland abgeschoben werden, während man sie anderswo wie andere Inländer behandelt. Es bedeutet jedoch einen rechtsstaatlich unerträglichen Mißbrauch, wenn ein Einzelfall zu Zwecken parteipolitischer Werbung benutzt wird und dafür die bei der Anwendung des Ausländergesetzes zu berücksichtigenden Grund- und Menschenrechte vernachlässigt werden. Schon die große Publizität, mit der sie die Sache betrieben, wirft insoweit ein schlechtes Licht auf die bayerischen Behörden.
Wie sich der Abenteuerurlaub in Istanbul auf das weitere Schicksal des Muhlis Ari auswirkt, ist offen. Eine Gefahr dieser rechtsstaatlich fragwürdigen Aktion liegt darin, daß sie den ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik lebenden Bevölkerungsteil zusätzlich verunsichert und damit segregative Tendenzen befördert.
Motivationsschub für Einbürgerung
Die demonstrative Aktion des bayerischen Innenministers könnte jedoch auch einen unbeabsichtigten, entgegengesetzten Effekt haben: Sie dürfte viele als Inländer, aber bisher ohne deutsche Staatsangehörigkeit hier lebende Menschen daran erinnern, daß auch ein gesicherter Aufenthalt nach dem Ausländergesetz behördlicher Willkür und politischen Konjunkturen unterworfen bleibt und Rechtsschutz nicht immer zu erreichen ist. Dies könnte sie veranlassen, von den durch das Ausländergesetz 1990 geschaffenen Einbürgerungsansprüchen Gebrauch zu machen, und das um so mehr in dem Maße, wie die Einbürgerung durch das von der neuen Regierungskoalition geplante Gesetzgebungsvorhaben weiter erleichtert wird. Die Grundentscheidung, Einbürgerung zu erleichtern, wurde unter Mitwirkung der CSU schon durch das Ausländergesetz von 1990 geschaffen. Es ist zu hoffen, daß in Bayern diese Regelung des Ausländergesetzes rechtsstaatlich befolgt wird, auch wenn Einbürgerungen dem Innenminister aus politischen Gründen unwillkommen sein sollten.
Helmut Rittstieg
© 2001 Blätter für deutsche und internationale Politik

2001 Blätter für deutsche und internationale Politik Helmut Rittstieg


Hat jemand da oben gegen einen Schutzbefohlenen eine Straftat begangen?



§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

*
1.
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
*
2.
seinem Hausstand angehört,
*
3.
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
*
4.
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

*
1.
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
*
2.
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung

bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
*
&lt
*
&gt


*

Hat jemand das um euch zur deutschen Bürgerschaft zu zwingen begangen?

Alman pasaportlariniz mübarek olsun.
Yada, Kiciniza sokun

Mein Großvater, Mein Vater, zahlreiche Neffen und Kusen heißen Mehmet, die haben nie verbrechen begangen.

Wie empfindet ihr den diese Entwürdiegung?

Die erste Erwähnung des Namens "Türke" findet sich in China. Die nomaidisierenden "T"u-küe" oder "Tür-küt" (die Mächtigen) Soran varsa iste BUYUM!
Can cikmadan cikmaz HUYUM!

ladypembecik 11.03.2005 21:33

o.T.
 
mal ne andere sichtweise, so gesehen macht es fast sinn, sie "zurück" zu schicken. aber echt ne schande, dass man zu solch rabiaten methoden greifen muss, und dass die eltern und die gesellschaft hier in deutschland es nicht schaffen.

xxabuzerkadayifx 11.03.2005 22:14

Man man mannn! Mir kommen gleich die
 
Tränen....

so viel gesetze und Institutionen zur"Seelische und körperliche Entwicklung"...

was kan der Staat tun,ohne Mitwirkung einer vernünftigen Familie aldaaaaaa!!!
und wie es uns alle bekannt ist(!), haben wohl türkische Kinder kommunitionsfähige,mitwirkende Familien(!)???

hast du mal auch über die "seelische und körperliche Entwicklung der Kinder" in der Türkei nachgedacht? kümmere dich auch ein bisschen um sie..

extrembuegler 11.03.2005 23:28

Meine Freundin wird von Türken belästigt
 
meine Freundin wird nur von Türken angemacht - und das ist für micht nicht so angenehm.

Anfangs war sie ja auch noch naiver..
Hatte Gespräch mit einem im Zug.. der war ja gaaanz neu in der Umgebung und kennt niemanden und blabla - gibt ihm sogar die Handy-Nummer - aber feststellend, dass sie nen Freund hat.

Und dann kamen schon die SMS "hey babe.. blabla.. kiss und blublable"..
Das ging dann mal paar Wochen so - sogar mitten in der Nacht.

toll, danach durfte ich sie jeden Freitag abholen, weil sie Angst hatte, ihn im Zug zu treffen.

Und sowas in die Richtung ist wahrlich keine Seltenheit. in der Umgebung wurde ja auch in letzter Zeit verdammt oft Autos aufgebrochen (und schlimmeres) Täter waren IMMER paar "ausländische Banden" (ja, ich hab mit dem Gendarmerie-Kripo-typen selber geredet, nicht nur irgendwo gelesen).

Sorry, ich hatte in meiner früheren Schulzeit auch viele türkische Freunde etc. Und gerade von da weiß ich auch, dass es mit deren Temperament ein wenig anders bestellt ist - Freund hin oder her, ich musste trotzdem aufpassen, was ich tat. Natürlich gilt das nicht für alle, wär ja schlimm. Ich war immer gegen den damals herrschenden Rassismus.

Aber so wie die Lage jetzt ist, ist es keine schlechte Idee, erstmal ordentlichst misstrauisch zu sein, wenn ein Typ mit blöden Sprüchen auf dich zukommt.

Und darum ging es ja anfangs, oder nicht?
Frauen die alle 5 Meter angestiegen werden.
Das stelle ich mir ziemlich sucky vor, wär ich ne Frau - und noch suckier ist es, wenn man um seine Freundin Angst haben muss.

Jaja, natürlich nicht nur wegen den Ausländern, schon klar - aber prozentuell die meisten Verbrechen gehen hier in der Umgebung eindeutig aufs Konto von "temperamentvollen" Ausländern.

Mit den mehr und mehr schlechten Erfahrungen steigert sich auch meine Phobie vor Menschen aus ... heißblütigen Ländereien - zumindestens die, die das schon mal offenkundig zur Schau tragen müssen - und das ist hier leider der Großteil.

Die Netteren sehen meistens sowieso anders aus.. (auch wenn es natürlich schafe und wölfe in jeweils ausgetauschten pelzen gibt :) )

geek5 12.03.2005 00:20

Ich bin dagegen
 
Man sollte es sich nicht so einfach machen.

Wenn die Kriminellen hier aufgewachsen sind sollen sie hier bestraft werden und anschließend auch in Dl bleiben dürfen.
Etwas anderes sind Leute die kurz vor der Straftat eingereist sind, da halte ich Abschiebung für sinnvoll.

Der viel zitierte Mehmed/Muhlis ist ein Produkt Deutschlands und war auch gut integriert. Er hatte deutsche Mittäter bei seinen Straftaten und spricht gut deutsch. Also auch kein Fall von "Parallel-Gesellschaft".

MFG

geek5 12.03.2005 00:55

Das ist was anderes
 
Ich kann mir vorstellen dass ein verändertes Umfeld gut für die Entwicklung von gefährdeten Jugendlichen sein kann. Der Junge über den du schreibst wurde möglicherweise von seinen kriminellen Freunden getrennt.

Aber das ist doch etwas anderes als alle Straftäter ohne deutschen Pass abzuschieben.

12.03.2005 02:05

Hmm
 
Ich verstehe nicht ganz, was Du meinst.
Das ist doch das Gleiche in grün. Der Junge, über den ich schrieb, war nur ein Beispiel - ohne dt. Paß und mehrfach kriminell. Wurde von den Eltern freiwillig zur Besserung seines Umstandes geschickt, kommt jetzt nicht mehr rein, weil die EInreise zu lange her ist. Die Aufenthaltsberechtigung ist verfallen.
Und es tut vielen sicherlich gut, so wie ich das so aus der Ferne einschätzen kann, klar. Aber es ist echt unangenehm, hier mal der CDU/CSU zuzustimmen, denn nicht nur wegen Wahlkampfzwecken denk´ich über diese Parteien, daß die insgeheim alle Ausländer hier gerne weghaben wollen würden, wenn Du verstehst, was ich sagen meine...versuche halt eher an das WOhl dieser Kinder zu denken. Wie willst Du denn diese Trüppchen hier auseinanderreißen?? Da muß einfach ein ganz anderes Umfeld mit ner ganz anderen Athmosphäre mit nem geregelten ALltag her. Dieser Muhlis war doch arbeitslos und ohne EInkommen. Der hat als krimineller obendrein doch auch zu der Parallelgesellschaft gezählt. Was willst Du mit diesen Kindern denn sonst machen? Was wäre denn die Alternative? Knast?
?

Damia

12.03.2005 02:24

"Naiv" ist gelinde ausgedrückt.
 
Ich weiß jetzt nicht, zu welcher Tageszeit Deine Freundin mit dem Zug fährt, aber ich nehm´mal an nachts. Ich finde sowieso, daß Männer ihre Freundinnen oder Frauen nicht mit dem Zug zu sehr später Zeit fahren lassen sollten. Da treibt sich allerlei Gesockse rum, nicht nur "südländisches", genügend Deutsche mit ihren Bierflaschen in der Hand, die gröhlend den Rest des Wagons mit ihrer Anwesenheit belästigen auch. Selbst, wenn man keine Annäherungssignaeinem solchen Mann sendet, wird man manchmal belästigt. Aber das hält sich dann im Rahmen. EIn paar Reihen vor mir hat mal einer masturbiert, auch nachts in der S-Bahn, waren allein. Ist mir aber nicht zu nahe gekommen, weil ich ihm keine EInladung gegeben hab´.
Das nur mal als Rat, wenn die denn nachts unterwegs ist mit diesen Mitteln, hol´sie lieber ab. Soviel Aufmerksamkeit in einer solchen Situation sollte schon sein, wenn man denn so sehr gegen die Ausländer hier ist - und nein, ohne Dich falsch zu verstehen. Es gibt, wie gesagt genügend Deutsche Männer, die sich genauso fehlverhalten in einer solchen SItuation, wie Du sie geschildert hast.
Außerdem sollte keine Frau einem frenden in der Bahn aus sonstwelchen Gründen ihre Nummer geben. Ich meine, was ist denn das für ein Verhalten, bitte?!? Das ist schon FAST eine EInladung zur Belästigung. Und jetzt, ohne daß Du mich falsch verstehst. Solange er sie nicht offensichtlich belästigt, könnt ihr doch beruhigt sein, bis auf die Tatsache, daß sie lieber mal etwas bedachter handeln sollte für die Zukunft.
Sorry, hab´weder für das seine, noch das andere Fehlverhalten kann i da viel Verständnis entwickeln. Das ist echt dumm und hat nichts direkt mit dem Ausländern zu tun.

LG

Damia

frankenstein 12.03.2005 08:29

o.T.
 
wir sind hier und diskutieren die mehmet"s sache.

In der türkei gibt es andere maßstebe.

kann das für deutschen entschuldiegung sein?

oder, dürfen wir hier türkische verhältnisse haben?

akshalil 12.03.2005 15:33

Andere Maßstäbe...
 
Anscheinend fällt es vielen Deutschtürken hierzulande ziemlich schwer,über ihre Interessen hinaus konsequent zu denken und handeln..

viele wählen gern SPD/Grünen, und für die Türkei sind sie schlicht Faschos/machos/ausländer-Minderheit feindliche rechtsextremistische MHP/DYP/BBP Anhänger..

wie erklärst du das?? siehst du hier ein ethisches Problem??

so nebenbei gefragt, inwieweit dies mit deinem Beitrag(Mehmet) in Zusammenhang steht, weiss ich nett! :-))

tclady18 12.03.2005 19:44

hahaahhaha
 
such dir leiber eine neue freundin!
wenn die so dumm ist und jedem ihre handy nummer gibt.................!!!
und dann die schuld bei den türken suchen!
das haben wir gerne!

frankenstein 12.03.2005 22:50

Bist du mit türkisch. Kinder verfeindet?
 
Von den rassistischen und terroristischen Organisationen wie ASALA und PKK
wird Türkei, beziehungsweise türkische Kinder seid über hundert Jahren angegriffen
massakriert. Das Land ist ein Entwicklungsland und herrscht dort Elend. Der Stadt
kann seine Aufgaben gegen Kinder, wegen zu Höhe Verteidigung Kosten nicht
ausreichend erfühlen. Ich habe mein Kindheit in der Türkei, in Elend verbracht, und
weiß ich wovon ich rede.

Deutschland ist zweiter Wirtschaftsmacht der Erde und Export Weltmeister.
Ich habe Deutschland nie im Allgemein kritisiert, sondern sein Rechtstaatlichkeit.

Natürlich Familie ist als erst für die Erziehung verpflichtet und berechtigt dazu
wie es im Gesetz steht. Wenn die Familie versagt, dann Staat muss ran.

Ihr seid möglicherweise mit den Türkische Kinder verfeindet.
Es macht den nichts aus. Sie werden auch so groß.

Habt ihr nicht gesehen? Sie lesen &gt Mein Kampf von Adolf Hitler.&lt
So viele IFTIRA macht die Menschen alles.

Wir haben kein Völkermord begangen sagen sie. Wenn aber weiter so IFTIRA
gemacht wird, machen wir es, zwar, nach seinem Buch, meinen sie wohl damit.

Ich hoffe das es nur eine Warnung ist.

Rassismus gibts in türkischen Kultur keine.
Faschistische Parteien auch nicht.

Ich gehöre zu keiner politischen Partei.

Ich habe meine politische Meinung von euch niemanden verraten.

hacikischkisch 12.03.2005 22:53

"Di$i Kancik kuyrugunu sallamazsa
 
erkek köpek pesine düsmez" ve belästigen etmez"..
Du kannst diesen Frauenverachtende Spruch gern glauben, aber das spiegelt nur deine türkische betrachtungsweise,die deine Mutter dir beigebracht hat...
schließ aber nicht auch auf Deutsche..

Wenn ein Mädels ihr handyno gibt,bedeutet das in deutschland weder klare noch konkludente Einwilligungserklärung für Belästigung!

77aisha 12.03.2005 23:08

Aufforderung??!!
 
Ich weiss nicht, was ich davon halten soll!!!Gut, das Mädel hat ihm die Nummer gegebnen - egal ob sie naiv ist oder es ihm geben WOLTTE (-&gt schonmal daran gedacht!!!??;-)) aber man(n) kann dies doch nicht als Aufforderung bezeichnen!!!
Und: egal zu welcher Tageszeit man "gezwungen" ist mit der Bahn zu fahren....ein Gentleman holt seine Freundin vom Bhf-Station ab!;-)

Liebe Grüsse!

77aisha 12.03.2005 23:19

zu viel Luft und Energie für NIX!!
 
Sorry, aber ich verstehe die "Aufregung" über "Mehmet" nicht!!!Der Kerl war kriminell und hat es nicht anders verdient!!
Solche Möchtegern-kriminell-veranlagte-erziehungslose-Jugendliche verderben uns den Ruf und wir sollen noch mit denen Mitleid haben`?!!?? -&gt no thanks!

frankenstein 13.03.2005 01:06

o.T.
 
Ich weiß, dass es für nicht ist. Man kann leider nichts ändern.


<a href="redirect.jsp?url=http://archiv.gutebildung.de/forum/article.php?ID=409
" target="_blank">http://archiv.gutebildung.de/forum/article.php?ID=409
</a>
<a href="redirect.jsp?url=http://www.welt.de/data/2005/03/04/604804.html
" target="_blank">http://www.welt.de/data/2005/03/04/604804.html
</a>
<a href="redirect.jsp?url=http://www.dsz-verlag.de/Artikel_02/NZ31_2.html
" target="_blank">http://www.dsz-verlag.de/Artikel_02/NZ31_2.html
</a>
<a href="redirect.jsp?url=http://wortschatz.uni-leipzig.de/wort-des-tages/2005/03/04/Mehmet.html
" target="_blank">http://wortschatz.uni-leipzig.de/wort-des-tages/2005/03/04/Mehmet.html
</a>
<a href="redirect.jsp?url=http://www.kurtulus-online.com/eskisayilar/byolunda3/yurtdisindan.htm
" target="_blank">http://www.kurtulus-online.com/eskisayilar/byolunda3/yurtdisindan.htm
</a>

13.03.2005 01:39

Nein
 
Eine Frau kann auch provozieren. Man sollte als intelligente(!) Frau sowas wissen. Wenn man´s nicht, dann kann man das auch bestimmt nicht nachvollziehen. :)
Du solltest das, was Du liest, richtig interpretieren lernen, bevor Du antwortest. Das war provokant von ihr und total unnötig. Jetzt trägt sie die Konsequenz, von einem Vollidioten, der zufällig Südländer sei. Was ist denn Dein Einwandt?!
Einer dümmer, als das andere, sorry! Sich als Freund über sowas zu beschweren, finde ich einfach gedankenlos, ganz einfach. Und auf die Südländer sollte man erst recht nicht alles schieben, was in der Umgebung schiefläuft. Wenn man bereits so gepolt ist, dann weiß man sowas doch erst recht, oder?! Dann würde ich meine Freundin, ganz einfach, von diesen Leuten versuchen als Freund fernzuhalten, oder. Aber ist ja nicht jeder so bedacht, ist mir auch relativ egal :).
Wenn man schon so einen Beitrag postet, sollte man sich die Reaktionen gefallen lassen. Hier schimpft schließlich keiner.
:))

Ciao!

Damia

akshalil 13.03.2005 02:14

Ach Frenki!...
 
ich lese deine Ausführungen über Mehmet und bin begeistert, wie du dich für mehmets Rechte einsetzt,Vorschriften heranziehst,und wie du dich über ausländer/türkenfeindlichkeit in Deutschland beschwerst..wie du die Rechtsstaatlichkeit hier in Frage stellt..
wie du dich als Kinder/Familienfreundlich ausgibst..


du warst aber genau derjenige,der eine Person mit den wiederholten Worten "KAHPE ERMENI";"KALTAK SEREFSIZ ERMENI""Kerhaneci Orospu ERMENI" geschimpft, und damit direkt ihre Nationalität in primitivster Art und Weise verachtet und herabwürdigt hat..

dass man dich als Fascho nennen kann? weiss ich nicht..eins kann man aber deutlich klarstellen; Du willst dir weder vorstellen noch kannst du es begreifen,einsehen und hinnehmen dass ie türken auch an etwas Schuld haben können...

tatlipelin66 13.03.2005 11:12

ich sag dazu nur
 
wenn deine freundin so dumm ist und jedem ihre nummer gibt ist sie selber schuld und bracuh scih dann gar nicht zu wundern das hat dann nichts nit nem türken oder sonst einem anderen ausländer zu tun...
wenn des ein deutscher wäre hätt er acuh die ganze zeit bei ihr angerufen, denn alle mädels die ihre nummer so schnell hergebebn, sind leicht zu haben denken die immer des sollte sie aber wissen

naja egal wie gesagt es gibt in jedem land schlechte und gute menschen deshalb geht halt nicht ´nur von einer person aus und beleidigt nicht alle mit euren wörtern, denn es gibt such viele deutsche die scheisse sind und dann sprechen wir acuh nicht von ach die deutschen sind ja alle so scheisse..... oder???

frankenstein 13.03.2005 11:27

o.T.
 
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.


(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

aliconda 13.03.2005 13:01

Beleidige doch konkret jemanden!
 
Du vergisst wohl immer wieder, das deine IP Adresse gelogged werden MUSS!

Sprich, auch wenn es umständlich ist, kann man dich für eventuell geäusserte Beleidigungen und ähnliches haftbar machen.

Die anonymität im Netz ist ein Trugschluss!

al"


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