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ercan 05.05.2005 15:30

falsch
 
"Jeder, der die deutsche Staatbürgeschaft beantragen wollte wusste, daß er nur die deutsche Staatsbürgeschaft besitzen darf."

Es kommt drauf an WANN die dt. Staatsbürgerschaft angenommen wurde.
1995 hat man nur ein Schreiben bekommen, das einem EMPFIEHLT die alte Staatsbürgerschaft abzugeben, um Zuständigkeitskonflikte im Ausland zu vermeiden.
Davon mal abgesehen gibt es auch Leute mir 3 Staatsbürgerschaften. ;-)

ercan 05.05.2005 15:32

Bitte nicht schreien. Danke. o.T.
 
ohne Text

ercan 05.05.2005 15:33

o.T.
 
ohne Text

ercan 05.05.2005 15:33

verklickt .. *lol* o.T.
 
ohne Text

ercan 05.05.2005 15:35

Liste
 
"natürlich trifft den deutschen keine schuld. es ist nunmal seit 2000 verboten. was unerhört ist, dass die türkische behörde den leuten das gefühl der sicherheit gegeben hat."

DEN DEUTSCHEN? Du meinst die Behörden, oder?
Das türkische Innenministerium wird den Teufel tuen und eine Liste an Otto rausrücken. Vor einigen Wochen hatte der Innenminister der Republik Türkei eine Liste nicht auftreiben können. *HUCH* So ein Pech aber auch. ;-)

ercan 05.05.2005 15:38

Falsch
 
"Sie wussten genau, das die türkische Staatsbürgerschaft ablegen müssen, um die deutsche zu bekommen."

Es kommt auf das Datum an, wann man die Bürgerschaft angenommen hat. Dementsprechend gab es unterschiedliche Richtlinien. IMHO vor 2000 gab es die Bedingung, dass man nur eine Staatsbürgerschaft besitzen darf nicht.
Davon mal abgesehen, kommen türkische Männer nicht aus der Bürgerschaft wegen dem Kriegsdienst. Oder gibt es da mittlerweile Änderungen?

dilayla21 05.05.2005 15:39

eltern schuld?
 
hmm, als erstes mal, ich weiß nicht viel über die hintergründe usw, was ich weiß ist, dass meine Eltern damals die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt haben und dass wir kinder damals gleich mit eingebürgert wurden. Ich hatte kein Mitbestimmungsrecht und hab das halt einfach so bekommen kann man sagen ;)
Aber: Jetzt wo das Thema aufkommt von wegen Liste preisgeben usw frage ich mich doch: Warum haben die das damals alle gemacht, wenn es eigentlich nichts bringt, wie Oemer74 schreibt? Ich meine bei 1 oder 2 leuten kapier ichs ja noch, aber dass soviele leute nach der Einbürgerung wieder die türkische dazugeholt haben muss doch irgendwelche Vorteile haben! Wie gesagt: ich kenne mich mit den hintergründen usw nicht aus, doch mein vater sagte damals als ich ihn fragte, wofür ich noch die tr brauche: möchtest du nicht in deinem Land begraben werden?
Tja und das ist eigentlich mein einzigster Grund gewesen, warum ich mir nie was dabei gedacht habe...
Wenns jetzt allerdings darum geht eine davon aufzugeben muss ich ganz ehrlich sagen: dann verzichte ich auf die türkische...
Aber einem stimme ich ohne Einschränkung zu: In den Konsulaten weiß die rechte Hand nicht, was die Linke tut... tut mir leid, aber was Aufklärung und Beratung angeht können die Türken in den Konsulaten noch einiges lernen von den Deutschen!!
mfg

dilayla21 05.05.2005 15:43

o.T.
 
hmm, du magst wohl Recht haben für dich ;), doch du musst berücksichtigen, dass nicht jeder Türke/Türkin sich selbst dafür entschieden hat!! Meine Eltern haben sich einbürgern lassen und wir Kinder hatten dann auch beide.. Uns hat keiner gefragt, doch UNS betrifft es JETZT! Bevor du alle über einen Kamm scherst solltest du vielleicht erst mal ein bissl nachdenken ;p
siehe auch mein Beitrag: Eltern schuld?
nichts für Ungut, weiter so! Vorurteile bringen uns natürlich in Diskussionen entschieden weiter!

ercan 05.05.2005 16:51

Was ist denn eine
 
... "richtige Arbeitserlaubnis"? Daraus schliessend die 2. Frage: Was ist eine "falsche Arbeitserlaubnis"? Gibt es sowas?

gunda 05.05.2005 19:13

Es gilt Datum der Einbürgerung
 
Hallo zu deiner Frage kann ich dir sagen, dass leider nicht das Datum der Antragstellung ausschlaggebend ist, sondern das Datum der Einbürgerung. Da hlft auch nicht, die Tatsache, dass bei Antragstellung das neue Staatsangehörigekeitsgesetz nicht in Kraft war, und man nicht wissen konnte, dass man durch erneute Einbürgerung die dt. Staatsangehörigkeit verliert. Das ist übrigens nicht, wie viele glauben, das Datum, was auf dem türkischen Personalausweiss steht, sondern das Datum, wo man vom "Bakanlar Kurumu" eingebürgert wurde.


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