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Gesetz zur Namensgebung in der Türkei

Laut dem türkischen Zivilgesetz 339/5 wird Vorname eines Kindes aus einer ehelichen Beziehung von den Eltern zusammen bestimmt.

Türkische Namen

Dem Paragraph 1 des Nachnamensgesetzes Nr. 2525 zufolge muss „Jeder türkische Bürger/jede türkische Bürgerin einen Vor- und Nachnamen tragen“. Eine Person darf mehrere Vornamen besitzen.

Vornamen

Der Vorname eines Kindes aus einer ehelichen Beziehung wird von den Eltern gemeinsam bestimmt (Zivilgesetz 339/5). Der Vorname muss in das Personenregister eingetragen werden. Das Kind ist dazu verpflichtet, den ausgewählten Vornamen zu tragen. Allerdings kann bei Vorlage eines wichtigen Grundes eine Namensänderung durchgeführt werden (Zivilgesetz Paragraph 27).

Bei Kindern aus unehelichen Beziehungen hat die Mutter das Recht, den Vornamen auszuwählen (Paragraph 321). Bei der Wahl des Vornamens haben Eltern oder die Mutter die freie Wahl. Allerdings darf die Auswahl der Persönlichkeit des Kindes nicht schaden. Namen, die Moralvorstellungen nicht entsprechen oder die Öffentlichkeit verletzen, dürfen nicht gewählt werden. Außer Angehörigen religiöser Minderheiten ist es türkischen Staatsbürger untersagt, Namen auswählen, die nicht Türkisch sind, keine Bedeutung haben, eigenartig, schwer auszusprechen oder zu schreiben sind. Sippennamen, Namen ausländischer Staaten oder Staatspersonen dürfen nicht als Vor- oder Nachname gewählt werden. Auch die Namen von Berufszweigen sind untersagt.

Nachnamen

Jede Person muss einen Nachnamen tragen (Nachnamengesetz, Paragraph 1). Der Nachname ist amtlich und unveränderbar. In Sonderfällen kann der Nachname gerichtlich geändert werden.

Kinder aus ehelichen Beziehungen tragen den Nachnamen der Familie (Zivilgesetz Paragraph 321). Das gilt auch, wenn die Eltern geschieden sind oder der Vater verstorben ist.

Kinder aus unehelichen Beziehungen tragen den Nachnamen der Mutter. Eine verheiratete Frau trägt den Nachnamen ihres Ehemanns. Mit einem schriftlichen Antrag an das Standesamt oder das Personenregister darf die Ehefrau vor dem angeheirateten Nachnamen ihren Mädchennamen tragen. (Zivilgesetz Paragraph 187). Nach einer Scheidung erhält die Frau ihren Mädchennamen zurück. Wenn bewiesen wird, dass der geschiedene Ehemann keinen Schaden erleidet, darf eine geschiedene Frau den Nachnamen des ehemaligen Ehemanns tragen.

Wird die Ehe durch einen Todesfall beendet, trägt die Witwe weiterhin den Nachnamen des Ehemanns.

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Türkische Schreibweise
Zu beachten bei Schreibweise
Die Vokale der türkischen Sprache sind, in ihrer alphabetischen Reihenfolge, a, e, ı, i, o, ö, u, und ü. Das <ı> ohne Punkt ist der geschlossene ungerundete Hinterzungenvokal.
Namen wurden nach dem Alphabet mit ç, ğ, ı, ş geschrieben.
Türkische Aussprache
Ç, ç = [tʃ] Wie das deutsche. tsch in Kutsche
Ğ, ğ = [:], [j] Weiches ğ: Zeigt am Silbenende die Längung des davor stehenden Vokals an (Wie dt. Dehnungs-h). Nach Vokalen (e, i, ö, ü) oft stimmhaft wie dt. j in Seejungfrau
I, ı = [ɯ] Ungerundeter geschlossener Hinterzungenvokal ı, wie ein ungerundetes u
Ş, ş = [ʃ] Wie das deutsche sch in Schule