Die Heirat ist im Islam der Bund für Leben, der geschlossen
wird, um Mann und Frau zu vereinen, damit sie sich gegenseitig ergänzen
und vervollkommnen. Die Wahl des Ehepartners ist im Islam mit großer Verantwortung
verbunden.
Ehe- Hindernisse bei der islamischen Heirat
Nach Auffassung der Gelehrten ist es einem Muslim gestattet, eine Jüdin
oder eine Christin zu heiraten, eine Muslimin darf aber in keinem Fall
einen Nichtmuslim heiraten. Außerdem ist die Heirat nahe Verwandter, etwa
zwischen Eltern oder Großeltern und Kindern, sowie zwischen Geschwistern
verboten (Islamische Hochzeit „Haram“).
Heirat - Islamische Eheschließung
Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (Islamische
Hochzeit „Wali“) für die Frau notwendig. Im Islam ist es, abgesehen vom
Wali mudschbir, verboten, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten. Der
islamische Ehevertrag wird zwischen dem Ehevormund der Braut und dem Bräutigam
geschlossen. Bei Vertragsabschluss ist die Anwesenheit zweier männlicher
Zeugen vorgeschrieben.
Daneben ist nach schiitischer Auffassung eine Ehe auf Zeit, die so genannte
Mut'a-Ehe möglich, beispielsweise im Iran. Der zeitgebundene islamische
Ehevertrag gehört nach muslimischer Systematik zur Gruppe der Miet- und
Pachtverträge. Hierbei kann eine Heirat für einen bestimmten Zeitraum geschlossen
werden und endet dann automatisch. Auch die Vereinbarung einer bestimmten
Anzahl sexueller Begegnungen, mindestens jedoch einer, ist möglich. Viele
sunnitische Korangelehrte verurteilen diese Form der Heirat als Legitimation
der Prostitution.
Heirat - Islamische Ehe Scheidung
Die Scheidung ist im Islam grundsätzlich Männern und Frauen möglich,
jedoch unter folgender Prämisse ist einen Scheidung möglich:
„Von allen Dingen, die erlaubt sind, ist die Scheidung das Verwerflichste
in den Augen Allahs.“
Eine Ehescheidung durch die Frau ist nach klassischem islamischen Recht
nur bei Gründen zulässig, auf die sie keinen Einfluss hat: mangelnder oder
fehlender Unterhalt von Seiten des Ehemanns und sexuelle Vernachlässigung
durch den Ehemann (drei Monate oder länger kein Geschlechtsverkehr). In
diesen beiden Fällen muss sie die Scheidungs- Klage bei einem Richter erheben,
der dann die Scheidung vollziehen kann.
Der Ehemann kann sich durch das dreimalige Aussprechen der Scheidungs-
Formel gültig scheiden. Für den Mann gilt die Regel, wonach die Scheidung
endgültig vollzogen ist, wenn er gegenüber seiner Ehefrau unter Einhaltung
geregelter Fristen zum dritten Mal eine Aussage getätigt hat, deren Form
eindeutig auf die Absicht zur Beendigung des ehelichen Verhältnisses schließen
lässt.
Der Koran schreibt in der Sure „Die Scheidung“ vor, vor dem endgültigen
Scheidungsausspruch eine Wartezeit bis zum Ablauf der nächsten Menstruationsphase,
die eine Schwangerschaft ausschließt, einzuhalten. Während dieser Wartezeit
darf die Ehefrau nicht wie in der vorislamischen Zeit dazu gebracht werden,
auszuziehen. Auch sie selbst ist dazu angehalten, nicht auszuziehen. Dem
endgültigen Scheidungsausspruch müssen der ebengenannten Sure zufolge zwei
vertrauenswürdige Zeugen beiwohnen.
Heirat - Zwangsheirat im Islam
Voraussetzung für die Auswahl eines Ehepartners ist die Zustimmung
der Frau bzw. des Mannes. In der islamischen Ehe, ist eine Vermählung der
Frau ohne deren ausdrückliches Einverständnis nicht erlaubt und ungültig.
Zwangsheirat ist somit im Islam verboten. Wer etwas gegenteiliges behauptet,
der widerspricht dem Gesandten Allahs.
Islamische Hochzeit- Rituale
Warum wird der Ehering am linken Ringfinger getragen?
In der Antike glaubten Wissenschaftler, dass sich zwischen dem linken
Ringfinger und dem Herz eine ununterbrochene Ader befindet, die einander
verbinden. Ringe galten als Symbol der Verbundenheit, und wurden deshalb
zu dieser Zeit immer an der linken Hand getragen.
Warum tritt sich das Paar während der Trauung auf die Füße?
Der Aberglaube möchte, dass derjenige in einer Ehe das Sagen hat, der
als erstes während der Trauung dem anderen auf die Füße tritt. Wer der
aufgewecktere und schnellere ist, der hat die Hosen an.
 |
|
Mehr zum Thema |
 |
|
|
|