Türkei: Werbeeinschränkung für kalorienreiche Nahrung

Türkei Werbeeinschränkung Kalorienreiche Nahrung

Kalorienreiche Nahrung soll ab Juni dieses Jahres in der Türkei nicht mehr mit Werbegeschenke versehen werden dürfen.

Als kalorienreiche Nahrung gelten Lebensmittel mit einem ungesund hohen Anteil von salzhaltigen, zuckerhaltigen oder fetthaltigen Inhaltsstoffen.

Im Rahmen der Verordnung dürfen Chips, Schokolade und Süßigkeiten als Bundle mit einem Geschenk auch nicht mehr in Kinder- und Radiosendungen beworben werden.

Laut der Verordnung, die im Juni 2019 in Kraft tritt, dürfen Hersteller von Knabberware und Süßigkeiten ihren Produkten keine Kaufanreize wie Gutscheine oder Spielzeug beifügen.

Auch Ü-Ei Kinder Überraschung betroffen

Von der Werbeeinschränkung ist auch das weltweit beliebte Ü-Ei Kinder Überraschung der italienischen Firma Ferrero betroffen. Für Werbetreibende, die sich an die neue Verordnung nicht halten, ist eine Geldstrafe von 1.390 Euro (8.546 TL) bis 55.586 Euro (341.921 TL) vorgesehen.

Das Handelsministerium gab bekannt, dass sie mit der Regelung das ungesunde Essverhalten der türkischen Bevölkerung bekämpfen wolle.