Türkei Rente für Türken im Ausland

In den vergangenen Jahren fand die SGK heraus, dass manche Bürger falsche Informationen über ihr Arbeitsverhältnis angaben haben, um ein Rentenanspruch zu bekommen. Daher mussten seit Januar 2011 im Ausland lebenden Türken ihre Ein- und Ausreise Daten belegen können. Für die ehrlichen Bürger wurde diese Bedingung zu einem großen Problem. Die Reisedaten werden nämlich erst seit 1991 elektronisch erfasst, sodass tausende Bürger ihre früheren Reisedaten vor 1991 nicht belegen konnten. Jetzt hat die SGK vor, eine neue Regelung einzuführen.

Die betroffenen Menschen können nun mit der Abgabe eines Bestätigungsschreibens dieses Problem umgehen und ihre Rente beantragen. Mit dem Schreiben sollen die Angaben über die Arbeit im Ausland bescheinigt werden. Sollte sich herausstellen, dass die Person falsche Daten angegeben hat, muss sie die Rente an das Amt zurückzahlen. Die SGK wird mit den jeweiligen Ämtern im Ausland zusammenarbeiten, um die Richtigkeit der angegebenen Daten zu kontrollieren.