Türkei: Reformpaket für Forschung und Entwicklung in Kraft

Türkei Forschung und Entwicklung

Das Reformpaket für Forschung, Entwicklung und Innovation, das von der türkischen Regierung in Ankara verabschiedet wurde, tritt heute am 1. März in Kraft. Mit dem Paket will die Regierung die Innovationskraft und die Nutzung von Hightech in der Wirtschaft fördern.

Das Reformpaket soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schlüsselindustrie im Land steigern und die Zusammenarbeit von Industrie und Universitäten stärken. Das Reformpaket wurde von Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu bereits am 14. Januar bekannt gegeben.

Wichtige Punkte des Reformpakets sind:

– Steuervergünstigungen für Unternehmen, die in den Bereichen Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Design aktiv sind. Inklusive KMUs, die solche Leistungen outsourcen.

– Reduzierung der erforderlichen Mitarbeiterzahlen zur Einrichtung eines F&E-Zentrums von 30 auf 15.

– Die Einrichtung von Design Centern und die Unterstützung von Designaktivitäten in Technologieentwicklungszonen.

– Übernahme eines Teils des Forschergehalts in Höhe des Bruttomindestlohns in der Türkei durch den Staat, sofern die Wissenschaftler von einem F&E-Zentrum beschäftigt werden und einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss haben.

– Steuervergünstigungen und Zuschüsse für Kooperationsprojekte zur Förderung von Joint Ventures.

– Zollfreiheit für aus dem Ausland importierte Materialien im Rahmen von F&E-Innovations- und Designprojekten.

– Steuerfreiheiten für Forscher in TDZs und F&E-Zentren während Standortstudien und Doktorandenausbildungen im Ausland.

– Steuervergünstigungen für Unternehmen, die selbst Risikokapital für Start-Ups bereitstellen und im Rahmen des Kapitalunterstützungsprogramms Techno-Initiative in den TDZs gegründet wurden.

– Erhöhung der Unterstützung für die Techno-Initiative von 100.000 TL auf 500.000 TL. Und die Schaffung eines Systems zur Standardisierung und Autorisierung von Softwareprojekten.

– Einkommenssteuervergünstigungen für Fakultätsmitglieder, die sich an Kooperationen zwischen Universitäten und Industrie beteiligen. Die abziehbare Einkommenssteuer aus dem Betriebskapital der Universität ist auf 15% beschränkt. Die verbleibenden 85% werden dem Fakultätsmitglied ausgezahlt.

Die Steigerung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3% des BIPs ist eines der Ziele der Türkei, die 2023 zum hundertjährigen Jubiläum der Republik erreicht werden sollen.

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