Türkei: Aufenthalt auf 90 Tage begrenzt

Ab dem kommenden Februar tritt in der Türkei ein neues Gesetz in Kraft. Nicht türkische Staatsbürger dürfen sich dann innerhalb von 6 Monaten nur noch 90 Tage in der Türkei aufhalten.

Der 180 Tage Zeitraum beginnt jeweils mit dem Tag der Einreise in die Türkei. Ab dem Tag dürfen sich Ausländer nur noch 90 Tage in den folgenden 180 Tagen in der Türkei aufhalten. Neu an dem Gesetz ist, dass mehrere Aufenthalte zusammen gezählt werden. Damit ist der Zeitraum für Langzeiturlauber in der Türkei auch auf 3 Monate beschränkt.

Bisher war es möglich nach dem Ablauf der 90 Tage-Frist für einen Tag aus der Türkei auszureisen und anschließend konnte man direkt wieder in die Türkei einreisen. Ausländer die sich länger als 3 Monate am Stück in der Türkei aufhalten, sind jetzt gezwungen sich eine Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) zu beschaffen.

Für eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt die Türkei den Nachweis von Immobilienbesitz, Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung oder einem Bankkonto in der Türkei. Die Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) wird zunächst für 1 Jahr, dann für 3 und schließlich für 5 Jahre erteilt. Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht sieht die türkische Gesetzgebung derzeit noch nicht vor.

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