Recht auf rituelle Schlachtung

In Eichstätt (Oberbayern) hat ein türkischer Kulturverein beschlossen, dass der Vorstand des Vereins vor das Verwaltungsgericht in München ziehen kann, um einen Prozess zu führen.

Nach Meldungen des "Eichstätter Kurier" will man vor Gericht die sogenannte rituelle Schlachtung abgesichert wissen. Vom deutschen Tierschutzgesetz her, ist dieses "Schächten" nicht erlaubt und somit verboten.

Verboten ist eine Schächtung, weil die Tiere geschlachtet werden, ohne dass sie vorher betäubt wurden. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2006, dass es Ausnahmen geben kann, wenn es einen religiösen Grund zur Schächtung gibt. Das Landratsamt erteilte hierfür bisher eine Sondergenehmigung. Das Urteil ist noch offen.

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