Keine doppelte Staatsbürgerschaft

Die Sozialdemokraten (SPD), die Grünen und die Linken hatten im Bundestag einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit zulässt. Dieser wurde am Donnerstag (10.11) vom deutschen Bundestag abgelehnt.

Zurzeit müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Migranten mit dem Erreichen des 23. Lebensjahr nach einer Optionspflicht zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Demnach müssen sich nach der gescheiterten Gesetzesänderung die in Deutschland lebenden Ausländerkinder auch künftig für eine einzige Staatsbürgerschaft entscheiden.

In der namentlichen Abstimmung stimmten 308 Abgeordnete gegen den Antrag, 278 dafür, einer enthielt sich. Somit haben sich die regierenden Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP durchgesetzt.

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