Gericht vertagt Urteil im Alkohol-Panscher Prozess

Der Prozess wegen der tödlichen Schnapsvergiftung von drei Lübecker Schülern ist auf den 11. November vertagt worden. Eigentlich sollte das Urteil am 02.11.2011 gegen die Angeklagten verkündet werden. Der Hauptangeklagte war jedoch nicht vor Gericht erschienen. Er war zwischenzeitlich in ein anderes Gefängnis verlegt worden. Die Vorladung war jedoch an die alte Haftanstalt gesandt worden. Hätte das Gericht heute ein Urteil verkündet, wäre das Urteil wegen dem Vorladungsfehler in der Revision anfechtbar.

Bei der Klassenfahrt im März 2009 hatte eine Gruppe von Berufsschülern aus Lübeck im Hotel "Anatolia Beach" große Mengen Wodka konsumiert. Der Wodka war jedoch mit hochgiftigem Methylalkohol gepanscht. Dabei starben drei 20-jährigen Schüler an einer Methanolvergiftung. Vor Gericht stehen 13 angeklagte Personen. Zwei Brüder, die in Untersuchungshaft sitzen, werden beschuldigt Haupttäter zu sein. Beiden wird vorgeworfen, den Schnaps mit hochgiftigem Methylalkohol gepanscht zu haben. Den Angeklagten droht wegen Totschlags bis zu 25 Jahre Haftstrafe.

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