Finanzierungsnachweis und Jobvermittlung

Die meisten internationalen Studierenden kommen ohne Stipendium nach Deutschland. Sie müssen den deutschen Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden nachweisen, dass sie ihren Aufenthalt finanzieren können, d.h. sie müssen einen so genannten "Finanzierungsnachweis" für ein Jahr erbringen.

Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz nehmen kraft Gemeinschaftsrecht eine Sonderstellung ein und es gelten somit für sie dieselben Bedingungen wie für deutsche Bürger. Seit dem 1. April 1999 müssen deutsche und internationale Studierende für berufliche Einkünfte, die monatlich 320 Euro übersteigen, Beiträge in die deutsche Rentenkasse einzahlen. Diese werden in der EU angerechnet, Studierende aus Nicht-EU-(EWR-) Staaten bekommen diese Beiträge auf Antrag erstattet. Ab einem bestimmten Umfang der Tätigkeit werden weitere staatliche Sozialabgaben fällig. Versicherungsfrei bleiben Einkünfte (gleich in welcher Höhe), wenn im Jahr nicht mehr als zwei Monate gearbeitet wurde. Ganz wichtig ist, dass Sie sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt eine Lohnsteuerkarte besorgen! International Studierende aus Nicht-EU-/-EWR-Staaten erhalten von der Ausländerbehörde einen Eintrag im Pass, der sie nur zu einer arbeitserlaubnisfreien Beschäftigung von höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr berechtigt. Es ist daher wirklich wichtig, dass Sie Ihre finanziellen Mittel realistisch einschätzen.

Jobvermittlung für Studierende Zusammen mit dem Arbeitsamt haben die Studentenwerke in der Hochschule eine Jobvermittlung für Studierende eingerichtet. Hier gibt es Kurzzeitjobs wie Schreibarbeiten und Hilfstätigkeiten in Firmen und Fabriken. Bitte mitbringen: Studentenausweis, gültigen Personalausweis oder Reisepass (ganz wichtig, denn damit wird Ihr Arbeitsstatus bestimmt!) und zwei Passbilder.

An jeder Hochschule gibt es ein "Studentenwerk", das soziale Einrichtungen wie zum Beispiel die Mensa (das ist die "Studentenkantine"), Cafeterien, Studentenwohnheime, Sportanlagen etc. finanziert. Alle Studenten zahlen für die Nutzung dieser Einrichtungen "Sozialgebühren", die zurzeit zwischen DM € 18,- und € 46,- pro Semester liegen. An einigen Hochschulen wird zusätzlich zu den Sozialgebühren auch ein Betrag für das so genannte Semesterticket erhoben, der je nach Stadt bis zu ca. € 92,- betragen kann. Mit diesem Ticket kann man sechs Monate alle öffentlichen Verkehrsmittel am Hochschulort und in der näheren Umgebung benutzen.

Die Bundesländer Berlin und Baden-Württemberg haben zusätzlich zu den oben genannten Kosten eine so genannte "Verwaltungsgebühr" beziehungsweise "Immatrikulationsgebühr" eingeführt. Sie beträgt pro Semester € 51,- (Stand 1999).

Quelle: DAAD

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