Falsche Umweltplakette: Kein TÜV

Immer mehr Städte setzen auf Umweltzonen, in die man nur mit einer gültiger Umweltplakette einfahren darf. Viele ältere Fahrzeuge bekommen keine Feinstaubplakette oder dürfen mit ihrer nicht in die Umweltzone fahren.

Viele Autofahrer mit älteren Fahrzeugen besorgen sich eine falsche Umweltplakette um das Fahrverbot zu umgehen. Um Missbrauch künftig vorzubeugen, wird die Feinstaubplakette künftig in die Prüfung mit einbezogen. Die erweiterten Prüfungen beginnen ab Ende November.

Ab dann wird bei der Hauptuntersuchung die Lesbarkeit und Richtigkeit des Kennzeichens auf der Plakette überprüft. Fährt das Fahrzeug mit der falschen Umweltplakette vor, gilt dies als schwerer Mangel und die neue TÜV-Plakette wird nicht erteilt. Abweichende oder unleserliche Kennzeichen hingegen gelten als geringer Mangel.

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