Doppelte Staatsbürgerschaft: Türke und Deutscher jetzt möglich

Lange haben die Parteien um das neue Staatsbürgerschaftsgesetz gestritten. Im Sommer hat der Bundestag dann dem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Seit dem 20. Dezember ist das neue Gesetz nun in Kraft und gilt für alle Migrantenkinder, die nach 1990 geboren wurden.

Nach dem neuen Gesetz dürfen alle Kinder von ausländischen Eltern, die zwei Pässe besitzen und nach 1990 geboren sind, ab jetzt auch beide Staatsangehörigkeiten behalten. Bislang musste man sich bis zum 23. Lebensjahr für die deutsche oder türkische Staatsbürgerschaft entscheiden.

Die Regelung gilt für die Jugendlichen ab dem Geburtsjahr 1990, die bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens sechs Jahre in Deutschland zur Schule gegangen sind, oder acht Jahre hier gelebt haben. Auch ein in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung reicht als Vorrausetzung für die Doppelte Staatsbürgerschaft.

Mit der neuen Regelung werden aber viele junge Türken aus der ersten und zweiten Zuwanderungsgeneration ausgeschlossen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, ist deshalb mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz nicht voll zufrieden. Es sei ein Kompromiss und ein erster Schritt in die richtige Richtung, sagte Özoguz.

Neben den Vorteilen einer doppelten Staatsbürgerschaft sind auch Pflichten damit verbunden. So müssen junge deutsch-türkische Männer nach der Entscheidung für den Doppelpasses den türkischen Militärdienst leisten, oder sich für rund 6000 Euro von der Wehrpflicht in der Türkei freikaufen.

Viele junge Migranten fühlen sich aber sowohl als Deutsche, sowie als Türken und sind in beiden Kulturen zuhause. Deshalb werden sich viele für die doppelte Staatsbürgerschaft entscheiden und als Türke und Deutscher weiterleben.