Doppelte Staatsbürgerschaft nicht für alle Türken

Nach dem Willen der Koalitionsparteien soll es keine doppelte Staatsbürgerschaft für alle in Deutschland lebenden Ausländer geben. Hiervon betroffen ist mit ca. 3 Millionen Menschen die türkische Community in Deutschland. Sie ist zahlenmäßig die stärkste Gruppe unter den hier lebenden Migranten.

Eine Befragung unter den Mitgliedern von Vaybee.de brachte zum Vorschein, dass viele Türken der zweiten und dritten Generation in Deutschland geboren sind, von ihnen jedoch nur rund 40% die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 78 Prozent der online befragten 1000 Vaybee!-Mitgieder gaben im Oktober dieses Jahres an, dass sie ihre türkische Staatsangehörigkeit nicht abgeben wollen. Hierzu wurde als Hauptgrund Nachteile bei einer eventuellen Rückkehr in die alte Heimat genannt. 80 Prozent der befragten User mit deutscher Staatsbürgerschaft gaben an, dass sie gerne auch ihre türkische Staatsbürgerschaft behalten hätten.

Laut dem kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird es eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft für alle Ausländer, die in Deutschland dauerhaft leben, nicht geben. Das ist unabhängig davon, ob sie in Deutschland geboren wurden oder nicht. Die Union lehnt die generelle doppelte Staatsbürgerschaft ab. So beschreiten die Koalitionspartner aus CDU, CSU und SPD beim Thema doppelte Staatsbürgerschaft nun neue Pfade, die von der Linken Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen als „faulen Kompromiss“ bezeichnet wurden.

Auch der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, ist von dem geplanten Vorgehen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft nur für hier geborene Kinder gelten soll, tief enttäuscht. Die SPD habe vor den Koalitionsverhandlungen gesagt, dass sie ohne eine generelle Regelung für alle in Deutschland lebenden Ausländer einen Koalitionsvertrag nicht unterschreiben würde, merkte Kolat an.

Neu im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist, dass zukünftig alle Kinder, die in Deutschland geboren sind, die deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Der bisher geltende "Optionszwang" soll nun wegfallen. Der sah vor, dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sich bis zum 23. Geburtstag für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden mussten.