Bußgeldkatalog in Euro / Bußgeldrechner

Zum 01.01.2002 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Er enthält die bundesweit geltenden Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die bisherigen DM-Beträge werden generell im Verhältnis 1:2 umgestellt, so dass sich die Bußgeldsätze hier um 2,2% reduzieren. Aus einer Geldbuße von bisher DM 200,– wurden also 100 Euro. Die bisher auf DM 75,– lautenden Beträge werden mit 35 Euro abgesenkt. Der neue Bußgeldkatalog in Euro enthält keine Verschärfungen gegenüber der bisherigen Regelung.

Bußgeldkatalog jetzt in Euro! Gültig ab 1.01.2002 Fahrzeugführer, welche es mit dem Gesetzen der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nehmen, müssen in Zukunft mit höheren Sanktionen rechnen. Besonders beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sollen die Bußgelder und die Höhe des Fahrverbotes deutlich angehoben werden. Rücksichtslose Raser haben mit einen wesentlich höheren Bußgeld zu rechnen und auch die Dauer des Fahrverbotes wird sich erhöhen. Auch für die Gruppe der Radfahrer werden Verstöße gegen die StVO höher geahndet. Hier fällt die Anhebung allerdings nicht so hoch aus, wie es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen der Fall sein wird. Gleichzeitig wird der Punkteeintrag im Verkehrszentralregister für Fahrerflucht reduziert, wenn das Gericht von Strafe abgesehen oder vermindert hat, weil der zunächst Unfallflüchtige den Unfall außerhalb des fliesenden Verkehrs verursacht hat und der Sachschaden geringfügig ist. Der Unfallverursacher muss sich innerhalb von 24 Stunden von selbst gemeldet haben.

Euroumstellung Bei der Umstellung auf Euro wird im Interesse der Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger eine Glättung der Regelsätze vorgenommen, weil anderenfalls zum Beginn des kommenden Jahres "krumme" Buß- und Verwarnungsgelder mit Ziffern hinter dem Komma verhängt werden müssten (z.B. sind 40 DM umgerechnet 20,45 Euro). Die Glättung soll generell im Verhältnis 2 : 1 erfolgen, d.h. anstelle von 40 DM werden 20 Euro verhängt. Die auf 75 DM lautenden Beträge werden mit 35 Euro neu festgesetzt. Damit wird der Beschluss der Bundesregierung umgesetzt, mit der Euro-Umstellung keine Erhöhung der Beträge vorzunehmen.

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