Bewerbung

Auch wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits längere Zeit studiert haben, müssen Sie beim Akademischen Auslandsamt Ihrer deutschen Wunschhochschule die Zulassung zum Studium beantragen. Zwei Ausnahmen gelten: wenn Sie DAAD-Stipendiat sind, läuft der Antrag über den DAAD, Sie brauchen sich nicht um eine Vorabzulassung bei der Universität zu bemühen, wenn Sie ein in der ganzen Bundesrepublik zulassungsbeschränktes Fach studieren wollen und Bildungsinländer sind (das heißt, in Deutschland Ihre Hochschulreife erworben haben) oder Staatsangehöriger der Europäischen Union sind, dann bewerben Sie sich wie deutsche Studierende bei der

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) Sonnenstraße 171 D-44128 Dortmund Tel. +49.231.1081-0 Fax +49.231.1081-227

Alle anderen Ausländer, also auch Studierende aus der Türkei bewerben sich direkt beim Akademischen Auslandsamt am Studienort. Bestimmte Studienfächer sind so gefragt, dass die Studienplätze nicht ausreichen. Deutsche und internationale Studierende unterliegen daher einem Auswahlverfahren, bei dem der Notendurchschnitt des Abiturs beziehungsweise des gleichwertigen ausländischen Schul-Abschlusses ausschlaggebend für die Hochschulzulassung ist. Es gibt Fächer, die bundesweit mit einem Numerus clausus belegt sind (z.B. Medizin, Pharmazie), und Fächer, die nur an einigen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind. Dem Studium von Ausländern an deutschen Universitäten wird ein großer Wert beigemessen. Daher ist ein bestimmter Prozentsatz der Studienplätze in Numerus-clausus-Fächern für internationale Studienbewerber reserviert, was Sie ermutigen sollte, sich auch für solche Fächer zu bewerben.

Wichtiger Termin: Bewerbungsschluss bei der ZVS und bei den Akademischen Auslandsämtern ist in der Regel der 15. Juli für das kommende Wintersemester und der 15. Januar für das kommende Sommersemester. Trifft Ihre Bewerbung nur einen Tag später ein, wird sie nicht mehr bearbeitet.

Die Rückmeldung Die Einschreibung an einer deutscher Hochschule gilt immer nur für ein Semester. Für jedes weitere Semester müssen Sie sich "rückmelden". Achtung: Die Rückmeldefristen für das kommende Semester liegen meist noch im laufenden Semester. Wer sie verpasst, muss mit einer Exmatrikulation rechnen! Die Termine finden Sie im Vorlesungsverzeichnis und im Studentensekretariat.

Internationale Studentenausweise Nun, da Sie schon von einer Meldestelle zur nächsten laufen, können Sie auch noch kurz bei der Studentenvertretung ("AStA", "UStA" oder "StuRa" genannt) vorbeischauen und sich für wenig Geld folgende Ausweise besorgen: Internationaler Studentenausweis (ISIC, International Student Identity Card). Er bringt Ihnen bei Reisen außerhalb Deutschlands zahlreiche Ermäßigungen (z.B. vergünstigte Eintrittskarten und Fahrkarten) und Sie sind unfallversichert (enthalten sind z.B. Bergungs- und Krankentransportkosten sowie Rückreisekosten). FIYTO-Ausweis (Federation of International Youth Travel Organisation). Studierende bis 26 Jahre erhalten damit bei Reisen außerhalb Deutschlands viele Ermäßigungen und Adressen mit günstigen Unterkünften.

Quelle: DAAD

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