Beschränkung der Flüssigkeiten wird aufgehoben

Seit 2006 sind Flüssigkeiten im Handgepäck verboten. Ausnahmen gelten für kleine Mengen mit maximal 100 Milliliter Inhalt. Die EU hat jetzt eine schrittweise Aufhebung dieser Beschränkungen beschlossen. Ab dem 29. April 2011 dürfen umsteigende Fluggäste Flüssigkeiten ohne Mengenbegrenzung mitführen. Allerdings müssen diese innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden ausschließlich im Sicherheitsbereich hinter der Bordkartenkontrolle des Flughafens oder an Bord eines Nicht-EU-Flugzeuges gekauft worden sein.

Außerdem müssen sie in einem manipulationssicheren und unbeschädigten Sicherheitsbeutel verpackt sein. Fluggäste, die von einem EU-Flughafen aus weiterfliegen, müssen ihre Duty-Free-Shop-Tüte unaufgefordert an der Sicherheitskontrolle vorzeigen. Diese werden einer gesonderten Kontrolle unterzogen.

Am 29. April 2013 wird die Flüssigkeitsbeschränkung in allen EU-Mitgliedsstaaten aufgehoben. Bis dahin gilt für alle Flüge, die in der EU starten, die bisherige Begrenzung auf Behältnisse mit maximal 100 Milliliter Fassungsvermögen, und sie müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Klarsichtbeutel verpackt sein. Die gleiche Bestimmung gilt auch für Inlandsflüge.