Beschneidung: Muslime zufrieden mit Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet und wird nun im Bundestag zur Abstimmung eingebracht.

Dem Entwurf nach ist es Eltern erlaubt, nach der Regelung im Kindschaftsrecht, an ihrem Sohn die Beschneidung der Penisvorhaut von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehenen und ausgebildeten Person vornehmen zu lassen. Diese Person muss nicht zwingend ein Arzt sein.

Auch der Zentralrat der Muslime begrüßte den Entwurf, der die Beschneidung aus religiösen oder hygienischen Gründen zulässt. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Vorsitzende Aiman Mazyek: "Die Beschneidung im Islam kann jeder Sachkundige vornehmen, auch eine Frau." Beschneidung Muslime

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