Auslandstürken mit doppelter Staatsbürgerschaft gewarnt

Auslandstürken

Das Auswärtige Amt in Deutschland warnt Personen mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit vor Einschränkungen über die Zeit des Ausnahmezustands in der Türkei.

Dieser Personenkreis könne aufgrund der geltenden Notstandsregelung im Land Probleme bei der Ein- und Ausreise bekommen. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass deutschen Staatsbürgern, die zusätzlich die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, kein konsularischer Schutz gewährt werden könne.

Hinweis des Auswärtigen Amts für Auslandstürken

„Für Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Notstandsregelung unter Umständen Reisebeschränkungen bei der Ausreise bedeuten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, kein konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.“