Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in der Türkei

Bei der Regelung der Aufenthaltsgenehmigung / Ikamet für Ausländer in der Türkei gibt es neue Bestimmungen. Demnach dürfen Erstanträge nur noch persönlich beim Amt gestellt werden. Die Folgeanträge werden künftig über das Internet abgewickelt. Diese Neuregelung gilt bereits seit dem 18.05.2015.

Betroffene Personen können nun nur noch in der jeweiligen Provinzhauptstadt ihren Antrag einreichen. Die bisherigen Dienststellen der Ausländerpolizei sind oder werden nach und nach geschlossen.

Einzige Ausnahme ist Alanya. Nur in Alanya wird es weiterhin eine Ausländerpolizei geben. Die Ausnahme ist berechtigt. In Alanya leben über 35.000 Ausländer, von den jedes Jahr ca.12.500 eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.

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