Arbeitsgesetz Türkei

Das türkische Parlament hat gestern ein neues Arbeitsgesetz verabschiedet, das rund 410 Tausend Arbeiternehmer betrifft. Künftig wird es nicht mehr die Bedingung nach 2000 Mitgliedern geben, um Gewerkschaften für die Unterzeichnung von Tarifverträgen zu ermächtigen. Dem neuen Arbeitsgesetz der Türkei nach müssen für den Fall nun im jeweiligen Arbeitssektor lediglich 3 Prozent der Arbeitnehmer der Gewerkschaft zugehören. Bisher lag diese Grenze bei 10 Prozent. Diese Hürde wurde für die Gewerkschaft mit dem neuen Arbeitsgesetz auf 3 Prozent gekappt.

Ein arbeitslos kann nun auch seine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft nach seiner Arbeitslosigkeit ein Jahr fortführen. Gewerkschaften dürfen im Ausland Vertretungen eröffnen. Die Zahl der Arbeitssektoren wurde in der Türkei mit der Änderung von 28 auf 20 und das Alter für eine Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Arbeitsgesetz Türkei

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