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  #11  
Alt 13.04.2012, 09:35
Benutzerbild von Alper_77
Alper_77 Alper_77 ist offline
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Zitat:
Zitat von anchovis Beitrag anzeigen
@ Alpi

danke für die ausführlichen Erläuterungen...
Vielleicht hätte ich erwähnen sollen, das es sich hierbei um ein gewerblich genutztes Objekt handelt.
Mein Vermieter ist leider eine harte Nuss, trotz viermonatigen Mietrückstandes lässt er mich nicht aus dem Vertrag heraus, er macht sich nicht mal die Mühe mir eine Zahlungserinnerung zu schicken.
Und inseriert hat er den Laden bereits seit einem knappen Jahr, bei den hohen Wunschvorstellungen des Vermieters, schreckt natürlich jeder potenzielle Käufer zurück.
Ich selber hatte bei der Suche nach einem Nachmieter genauso wenig Erfolg (Miete einfach überteuert).
Inwiefern mir der Mieterschutzbund bei gewerblichen Sachen helfen kann, weiß ich nicht, ich werde es nächste Woche erfahren.
Mein Steuerberater verspricht mir schlechte Chancen, frühzeitig aus dem Vertrag herauszukommen, der Anwalt sieht meine Chancen gar nicht so schlecht, allerdings will der natürlich 10% vom Streitwert als Honorar haben... (aber eine 100%ige Zusicherung habe ich natürlich nicht, eigenes Risiko also)
Bin ein bischen ratlos, hoffe das das ganze mal bald ein Ende hat, zu meinen Gunsten natürlich...

Das ist natürlich was anderes aber nicht unbedingt ausweglos. Gewerbliche Mietverträge sind (fast) frei verhandelbar, daher sind die benannten Fristen in deinem Vertrag auch wirksam. ABER wenn das Mietobjekt nicht nur deinem Vermieter gehört sondern einer GbR die er mit mit seinem zB Bruder oder Schwester oder etc. gegründet hat und im Mietvertrag nicht alle unterschrieben haben, könnte das ein Grund für eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrages sein


Dazu ein Link

http://www.finanztip.de/recht/mietre...-Mietrecht.htm


Die Mietminderung wegen Schimmel o.ä. besteht aber immer noch

Siehe (Punkt: Mängel der Mietsache)

http://www.ihk-ostbrandenburg.de/htm...he_Mietvertrag

Viel Erfolg
  #12  
Alt 13.04.2012, 13:10
Benutzerbild von mert89
mert89 mert89 ist offline
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keine miete bezahlen. die miete zur seite legen. er wird dann schon fristlos kündigen. und beim auszug die gesparte miete zurück bezahlen. die bist du ihm natürlich schuldig.
  #13  
Alt 16.04.2012, 00:22
Benutzerbild von Aytunc85
Aytunc85 Aytunc85 ist offline
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Nur über nachmieter ist es möglich
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