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  #1  
Alt 10.04.2012, 19:03
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anchovis anchovis ist offline
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Unglücklich Wie komme ich aus einem 5 Jahresvertrag ??

Hat jemand von euch eine Idee oder einen Tipp, wie ich vorzeitig aus einem 5 Jahresvertrag herauskommen könnte, der läuft noch bis September 2014 ??
Der Mietvertrag wurde von dem Vermieter frei verfasst und beinhaltet unter anderem folgende Sätze.....
... das Mietverhältnis ist drei Monate zum Jahresende, schriftlich kündbar....

PS: der reinste Kauderwelsch, mein Vermieter ist Türke (soll nix negatives heissen aber aus freien Stücken lässt er mich halt nicht raus und einen Nachmieter suche ich bei dem überhöhten Mietpreis leider vergeblich)

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ???
  #2  
Alt 10.04.2012, 20:43
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incroyable incroyable ist offline
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Wie wäre es, wenn du beim Mieterschutzbund nachfragst?
Dort bekommst du sicherlich kompetentere Hilfe als hier.
  #3  
Alt 10.04.2012, 21:55
solitaer
 
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Unter Geltendmachung eines wichtigen Grundes kannst du den Mietvertrag fristlos kündigen. Ich bezweifle stark, dass man an einen Dauer-Vertrag gebunden ist. Schließlich ist es nicht möglich eventuelle Umstände die sich ergeben im Vorfeld auszuschließen. Ich meine gesetzlich ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten gegeben, an die du dich warscheinlich halten müsstest. Ein "Rezept" kann ich dir leider nicht liefern aber ich rate dir dich mit deinem Vermieter noch mal an einen Tisch zu setzen. Wenn's nicht helfen sollte rate ich dir, wie bereits erwähnt dich an den Mieterbund zu wenden oder evtl eine Rechtsberatung einzuholen.
  #4  
Alt 11.04.2012, 11:12
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anchovis anchovis ist offline
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Zitat:
Zitat von incroyable Beitrag anzeigen
Wie wäre es, wenn du beim Mieterschutzbund nachfragst?
Dort bekommst du sicherlich kompetentere Hilfe als hier.
Danke für den Vorschlag aber ich bezweifle das Sie mir dort weiter helfen können aber meine letzte Alternative wäre es dann doch gewesen...
  #5  
Alt 11.04.2012, 11:15
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anchovis anchovis ist offline
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Zitat:
Zitat von solitaer Beitrag anzeigen
Unter Geltendmachung eines wichtigen Grundes kannst du den Mietvertrag fristlos kündigen. Ich bezweifle stark, dass man an einen Dauer-Vertrag gebunden ist. Schließlich ist es nicht möglich eventuelle Umstände die sich ergeben im Vorfeld auszuschließen. Ich meine gesetzlich ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten gegeben, an die du dich warscheinlich halten müsstest. Ein "Rezept" kann ich dir leider nicht liefern aber ich rate dir dich mit deinem Vermieter noch mal an einen Tisch zu setzen. Wenn's nicht helfen sollte rate ich dir, wie bereits erwähnt dich an den Mieterbund zu wenden oder evtl eine Rechtsberatung einzuholen.
Unter *Geltend machen eines wichtigen Grundes* hört sich schonmal gut an, wenn du jetzt auch noch einen Vorschlag für diesen wichtigen Grund hättest, erwähne ich dich in meinem Nachtgebet

PS: Schimmel auf WC und undichte Fenster, wäre das ein Grund evtl. ? Hatte es bislang nur mündlich bemängelt...
  #6  
Alt 11.04.2012, 13:57
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Alper_77 Alper_77 ist offline
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Zitat:
Zitat von anchovis Beitrag anzeigen
Hat jemand von euch eine Idee oder einen Tipp, wie ich vorzeitig aus einem 5 Jahresvertrag herauskommen könnte, der läuft noch bis September 2014 ??
Der Mietvertrag wurde von dem Vermieter frei verfasst und beinhaltet unter anderem folgende Sätze.....
... das Mietverhältnis ist drei Monate zum Jahresende, schriftlich kündbar....

PS: der reinste Kauderwelsch, mein Vermieter ist Türke (soll nix negatives heissen aber aus freien Stücken lässt er mich halt nicht raus und einen Nachmieter suche ich bei dem überhöhten Mietpreis leider vergeblich)

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ???
3 Monate zum Jahresende ist m.E. eine Kündigungsklausel die sich auf eine Kündigung seitens des VERmieters bezieht, bin mir aber nicht sicher. Dennoch sind die Kündigungsklauseln für VERmieter strenger als die für den Mieter um vor Willkür des VERmieter zu schützen. Wenn dein Mietvertrag nach 2001 geschlossen wurde gilt die gesetzliche Kündigungsfrist:

Bei Mietverhältnissen über Wohnraum für den dauernden Gebrauch darf ab dem 01.09.2001 nicht mehr zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten abgewichen werden, d.h. eine z.B. 6-monatige Kündigungsfrist kann nicht wirksam vereinbart werden.

Das bedeutet für dich, zum Stichtag (01. oder 15. eines Monats) eine schriftliche Kündigung einreichen (Vordrucke sind im I-Net zu finden) und die Wohnung nach 3 Monaten verlassen.

Quellen:

http://www.internetratgeber-recht.de...gung/ka4-1.htm

http://www.juraforum.de/forum/mietre...vertrag-142778

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

Wenn du die 3 Monate umgehen möchtest dann hilft nur eine außerordentliche Kündigung

Quelle:

http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html


p.s. Schimmel und undichte Fenster eignen sich bedingt (Je nach Härtefall) als Gründe für eine außerordentliche Kündigung ABER sie sind valide Gründe für eine Mietminderung bis zu 50% - Das bedeutet nachdem du die Mängel ordentlich Dokumentiert und deinen VERmieter informiert hast kannst du, wenn die Mängel nicht in einer bestimmten Zeit behoben worden sind, eigenmächtig einen Teil der Miete einbehalten ohne dass dir gesetzliche Konsequenzen blühen. Der Mieterschutzbund (wie bereits erwähnt) ist eine sehr gute Anlaufstelle für solche Angelegenheiten.

Viel Erfolg

Quelle:

http://www.rechtstipps.net/Rechtstip...inderung-sein/

Geändert von Alper_77 (11.04.2012 um 14:13 Uhr).
  #7  
Alt 11.04.2012, 16:48
solitaer
 
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Zitat:
Zitat von anchovis Beitrag anzeigen
Unter *Geltend machen eines wichtigen Grundes* hört sich schonmal gut an, wenn du jetzt auch noch einen Vorschlag für diesen wichtigen Grund hättest, erwähne ich dich in meinem Nachtgebet

PS: Schimmel auf WC und undichte Fenster, wäre das ein Grund evtl. ? Hatte es bislang nur mündlich bemängelt...
Also wenn dein Vermieter sich laut Mietvertrag dazu verpflichtet hat für die Mängel aufzukommen die du bsplw. genannt hast würde ich dies schon als wichtigen Grund gelten lassen. Ich weiß nun nicht ob der Schimmel oder die undichten Fenster bereits bestanden als du eingezogen bist. Und immerhin hast du ihn darauf aufmerksam gemacht auch wenns (nur) mündlich ist. Hat er denn nach deiner Bemängelung irgendetwas veranlasst? Vielleicht solltest du eine angemessene Frist vereinbaren mit deinem Vermieter damit er die Mängel beseitigt. Wenn die Frist nicht eingehalten wird müsste dir jedenfalls ganz sicher eine Kündigung zustehen! Was allenfalls als wichtiger Grund gilt, ist natürlich der Schimmel der deine Gesundheit gefährden kann!!
  #8  
Alt 12.04.2012, 11:30
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@ soli
danke nochmals.
Nächste Woche stehen zwei Termine an, der erste beim Mieterschutzbund der zweite beim Anwalt.
Schaun wir mal, was sich ergibt..
  #9  
Alt 12.04.2012, 11:38
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@ Alpi

danke für die ausführlichen Erläuterungen...
Vielleicht hätte ich erwähnen sollen, das es sich hierbei um ein gewerblich genutztes Objekt handelt.
Mein Vermieter ist leider eine harte Nuss, trotz viermonatigen Mietrückstandes lässt er mich nicht aus dem Vertrag heraus, er macht sich nicht mal die Mühe mir eine Zahlungserinnerung zu schicken.
Und inseriert hat er den Laden bereits seit einem knappen Jahr, bei den hohen Wunschvorstellungen des Vermieters, schreckt natürlich jeder potenzielle Käufer zurück.
Ich selber hatte bei der Suche nach einem Nachmieter genauso wenig Erfolg (Miete einfach überteuert).
Inwiefern mir der Mieterschutzbund bei gewerblichen Sachen helfen kann, weiß ich nicht, ich werde es nächste Woche erfahren.
Mein Steuerberater verspricht mir schlechte Chancen, frühzeitig aus dem Vertrag herauszukommen, der Anwalt sieht meine Chancen gar nicht so schlecht, allerdings will der natürlich 10% vom Streitwert als Honorar haben... (aber eine 100%ige Zusicherung habe ich natürlich nicht, eigenes Risiko also)
Bin ein bischen ratlos, hoffe das das ganze mal bald ein Ende hat, zu meinen Gunsten natürlich...
  #10  
Alt 12.04.2012, 23:56
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timeraiser timeraiser ist offline
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> Vielleicht hätte ich erwähnen sollen, das es sich hierbei um ein gewerblich genutztes Objekt handelt.

Gib dein Gewerbe ab. Oder melde dein Gewerbe um.

a) In eine andere Form: Limited mit 2,- Haftungsgrenze in U.K. -> Laß ihn die Unfirmierung vertraglich unterschreiben.

b) Melde ein Gewerbe oder ein Verein an, was im Vertrag zulässig ist, aber für ihn Geschäftsschädigend ist. z.B. Obdachlosenbundesvereinigung für asozialstämmige messi-veranlagter mit täglich durchgehender Unterstützung jedweglicher Leidensgenossen und allerlei anderlei Krankheitsbilder.

c) m-untervermiete deine Räumlichkeiten für randgewerbe Dienstliche Zwecke :-) Schreibe im Plakat: Mit unFreundlicher Genehmigung meines liebsteWollen Vermieters Dr. AlanVerenTürkEsekOglUzmanManyakBozukBoskafaliSeref sizi...


Was machst du eigentlich, wenn er mitliest?
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