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  #131  
Alt 14.01.2015, 17:48
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Ausrufezeichen Bonzai Urteil = Kräuterdrogen Urteil !!!


GEFÄHRLICHE DROGENMISCHUNGEN
BGH-Urteil: Künftig niedrigere Grenzwerte für „Legal Highs“

vom 14. Januar 2015

Experten halten die neuen künstlichen Drogen namens „Legal Highs“ für sehr gefährlich. Jetzt hat der BGH ein Urteil mit Auswirkungen für Dealer getroffen.



[Die als „Spice“, „Kräutermischungen“, „Bonzai", „Düngemittel“ oder „Badesalze“ bezeichneten Substanzen werden häufig in Asien produziert.]

KARLSRUHE | Sie sehen harmlos aus - doch jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil die Gefährlichkeit der Kunstdrogen namens „Legal Highs“ unterstrichen. Das Gericht legt darin Grenzwerte für künstliche Haschischstoffe fest. Für zwei Wirkstoffe fallen diese sehr niedrig aus, was für ihre Gefährlichkeit spricht.(Az.: 1 StR 302/13)

Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte: „Das Wichtige, das man aus diesem Urteil mitnehmen kann ist, dass diese Stoffe gefährlich sind.“ Es sei wichtig, dass die Menschen das begreifen, sagte er am Mittwoch in Karlsruhe.

Die Grenzwerte betreffen die Menge des Cannabis-Wirkstoffs, der in einer Drogenmischung ist. Sie sind wichtig für die Strafverfolgung von Dealern. Besitzen Dealer nämlich Drogen mit Inhaltsstoffen über den Grenzwerten, müssen sie mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr rechnen. „Legal Highs“ sind als Kräutermischungen, Badesalz oder Lufterfrischer getarnte Drogen, die von Experten wegen ihrer unberechenbaren Wirkweise als sehr gefährlich eingeschätzt werden. Anders als der Name suggeriert, enthalten „Legal Highs“ häufig verbotene Drogenstoffe wie künstliches Haschisch. Die jeweiligen Drogensubstanzen werden in der Regel ausgetauscht, sobald sie gesetzlich verboten sind. So betreffen sie BGH-Festlegungen auch vier Substanzen, die derzeit eher selten gehandelt werden.

„Da riskiert man Kopf und Kragen“, sagte der Göppinger Psychiater Leo Hermle bei einer Fachveranstaltung in Stuttgart. Die körperlichen Wirkungen des Konsums der synthetisch hergestellten Varianten von Cannabis und Amphetaminen reichten bis hin zu Schlaganfall und Herzinfarkt. Auch psychische Veränderungen seien die Folge, darunter länger andauernde Psychosen. Das Gefährliche an den Drogen sei, dass weder Konsument noch Dealer - häufig Internetshops - über die genaue Zusammensetzung Bescheid wüssten.

Der Vorsitzende BGH-Richter Rolf Raum sprach von Schwierigkeiten bei der Festlegung der Werte: „Man hat wenig praktische Erfahrung mit diesen Betäubungsmitteln.“ Der BGH hatte sich zur Meinungsbildung im Dezember mehrere Stunden lang bei zwei Sachverständigen über die Wirkungen der Drogen informiert. Diese werden demnach mit Panikattacken, Wahnvorstellungen und Krämpfen in Verbindung gebracht - und auch mehreren Todesfällen pro Jahr.

Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hat Gesetzesänderungen in Aussicht gestellt, um die Geschäfte mit den als „Legal Highs“ bekanntgewordenen Kunstdrogen besser strafrechtlich ahnden zu können. „Gemeinsam mit dem Bundesjustizminister sind wir uns der Dringlichkeit dieser Angelegenheit bewusst und arbeiten daher mit Hochdruck an einer wasserdichten gesetzlichen Neuregelung“, sagte die CSU-Politikerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. In Deutschland betrete man bei den Gesetzesänderungen aber juristisches Neuland, sagte Mortler. Daher müsse gelten: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.“

Im konkreten Fall hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut auf. Dieses hatte 2013 einen bayerischen Händler zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte Kräutermischungen mit künstlichen Cannabinoiden über das Internet verkauft und soll damit mehrere 10.000 Euro Gewinn gemacht haben.

Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums starben seit 2010 bundesweit 20 Menschen nach dem Konsum solcher Substanzen. Nach Hermles Worten stehen bei jungen Menschen Cannabis und Co nach Nikotin und Alkohol auf der Beliebtheitsskala auf Platz drei. Den Trend zu den „Legal Highs“ bestätigen auch Beratungsstellen. „Wir vermuten, dass ,Legal Highs‘ zum erhöhten Beratungsbedarf im Bereich Cannabinoide beitragen“, sagte Christa Niemeier, Referentin der baden-württembergischen Landesstelle für Suchtfragen.


Quelle:
von dpa/shz.de

http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/politik/bgh-urteil-kuenftig-niedrigere-grenzwerte-fuer-legal-highs-id8684706.html



  #132  
Alt 14.01.2015, 17:52
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard


http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/bgh-urteil-illegale-legal-highs-13369436.html


FAZ.NET:

Zitat:
Diese Grenzwerte sind wichtig für die Strafverfolgung von Drogendealern, die Legal Highs verkaufen. Anders als der Name suggeriert, enthalten Legal Highs häufig verbotene Drogenstoffe wie künstliches Haschisch. Die Grenzwerte regeln, mit welcher Mindeststrafe Angeklagte zu rechnen haben. Legal Highs sind als Kräutermischungen, Badesalz oder Lufterfrischer getarnte Drogen, die von Experten wegen ihrer unberechenbaren Wirkungsweise als sehr gefährlich eingeschätzt werden.

Im konkreten Fall hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut auf. Dieses hatte 2013 einen bayerischen Händler zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte Kräutermischungen mit künstlichen Cannabinoiden über das Internet verkauft. Das Landgericht muss den Fall jetzt vor allem zur Strafhöhe abermals verhandeln.
  #133  
Alt 14.01.2015, 17:54
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article136349621/BGH-setzt-teils-niedrige-Grenzwerte-fest.html


DIE WELT:

Zitat:
Die Grenzwerte betreffen die Menge des Cannabis-Wirkstoffs, der in einer Drogenmischung ist. Sie sind wichtig für die Strafverfolgung von Dealern. Besitzen Dealer nämlich Drogen mit Inhaltsstoffen über den Grenzwerten, müssen sie mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr rechnen.

Legal Highs sind als Kräutermischungen, Badesalz oder Lufterfrischer getarnte Drogen, die von Experten wegen ihrer unberechenbaren Wirkweise als sehr gefährlich eingeschätzt werden. Anders als der Name suggeriert, enthalten Legal Highs häufig verbotene Drogenstoffe wie künstliches Haschisch. Die jeweiligen Drogensubstanzen werden in der Regel ausgetauscht, sobald sie gesetzlich verboten sind. So betreffen sie BGH-Festlegungen auch vier Substanzen, die derzeit eher selten gehandelt werden.

Der Vorsitzende BGH-Richter Rolf Raum sprach von Schwierigkeiten bei der Festlegung der Werte: «Man hat wenig praktische Erfahrung mit diesen Betäubungsmitteln.» Der BGH hatte sich zur Meinungsbildung im Dezember mehrere Stunden lang bei zwei Sachverständigen über die Wirkungen der Drogen informiert. Diese werden demnach mit Panikattacken, Wahnvorstellungen und Krämpfen in Verbindung gebracht - und auch mehreren Todesfällen pro Jahr.
  #134  
Alt 08.02.2015, 00:59
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SevtapTuran SevtapTuran ist offline
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Registriert seit: 03.03.2014
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Zitat:
Zitat von Bosphorus_ Beitrag anzeigen
Guzelce yazismak herkesle olmuyor iste, toleransin da siniri var. Ceza mahkemeleri neden kurulmus? Bana dokunmayan yilan bin yasasin dusuncesi yanlis. Adamin biri cikacak PKK'ya kahraman orgut diyecek, orgut propagandasini internetten yapacak, sen bunu okuyacaksin, sessiz mi kalinmali?

Sana soyleyeyim, bundan 10 sene oncesinde kimse sessiz kalmiyordu, ne zaman millet sessiz kalmaya basladi, Istanbul'un gobeginde Apo fotografi sallamaya o zaman basladilar.

Teror hem fiziksel hem psikolojik bir kanserdir, bonzai'den daha tehlikeli bir kanserdir.
-----------
  #135  
Alt 08.02.2015, 01:55
Anonymus
 
Beiträge: n/a
Reden Beyaz hadi git HUHUsanane olarak gel

Zitat:
Zitat von Beyazguel60 Beitrag anzeigen

GEFÄHRLICHE DROGENMISCHUNGEN
BGH-Urteil: Künftig niedrigere Grenzwerte für „Legal Highs“

vom 14. Januar 2015

Experten halten die neuen künstlichen Drogen namens „Legal Highs“ für sehr gefährlich. Jetzt hat der BGH ein Urteil mit Auswirkungen für Dealer getroffen.



[Die als „Spice“, „Kräutermischungen“, „Bonzai", „Düngemittel“ oder „Badesalze“ bezeichneten Substanzen werden häufig in Asien produziert.]

KARLSRUHE | Sie sehen harmlos aus - doch jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil die Gefährlichkeit der Kunstdrogen namens „Legal Highs“ unterstrichen. Das Gericht legt darin Grenzwerte für künstliche Haschischstoffe fest. Für zwei Wirkstoffe fallen diese sehr niedrig aus, was für ihre Gefährlichkeit spricht.(Az.: 1 StR 302/13)

Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte: „Das Wichtige, das man aus diesem Urteil mitnehmen kann ist, dass diese Stoffe gefährlich sind.“ Es sei wichtig, dass die Menschen das begreifen, sagte er am Mittwoch in Karlsruhe.

Die Grenzwerte betreffen die Menge des Cannabis-Wirkstoffs, der in einer Drogenmischung ist. Sie sind wichtig für die Strafverfolgung von Dealern. Besitzen Dealer nämlich Drogen mit Inhaltsstoffen über den Grenzwerten, müssen sie mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr rechnen. „Legal Highs“ sind als Kräutermischungen, Badesalz oder Lufterfrischer getarnte Drogen, die von Experten wegen ihrer unberechenbaren Wirkweise als sehr gefährlich eingeschätzt werden. Anders als der Name suggeriert, enthalten „Legal Highs“ häufig verbotene Drogenstoffe wie künstliches Haschisch. Die jeweiligen Drogensubstanzen werden in der Regel ausgetauscht, sobald sie gesetzlich verboten sind. So betreffen sie BGH-Festlegungen auch vier Substanzen, die derzeit eher selten gehandelt werden.

„Da riskiert man Kopf und Kragen“, sagte der Göppinger Psychiater Leo Hermle bei einer Fachveranstaltung in Stuttgart. Die körperlichen Wirkungen des Konsums der synthetisch hergestellten Varianten von Cannabis und Amphetaminen reichten bis hin zu Schlaganfall und Herzinfarkt. Auch psychische Veränderungen seien die Folge, darunter länger andauernde Psychosen. Das Gefährliche an den Drogen sei, dass weder Konsument noch Dealer - häufig Internetshops - über die genaue Zusammensetzung Bescheid wüssten.

Der Vorsitzende BGH-Richter Rolf Raum sprach von Schwierigkeiten bei der Festlegung der Werte: „Man hat wenig praktische Erfahrung mit diesen Betäubungsmitteln.“ Der BGH hatte sich zur Meinungsbildung im Dezember mehrere Stunden lang bei zwei Sachverständigen über die Wirkungen der Drogen informiert. Diese werden demnach mit Panikattacken, Wahnvorstellungen und Krämpfen in Verbindung gebracht - und auch mehreren Todesfällen pro Jahr.

Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hat Gesetzesänderungen in Aussicht gestellt, um die Geschäfte mit den als „Legal Highs“ bekanntgewordenen Kunstdrogen besser strafrechtlich ahnden zu können. „Gemeinsam mit dem Bundesjustizminister sind wir uns der Dringlichkeit dieser Angelegenheit bewusst und arbeiten daher mit Hochdruck an einer wasserdichten gesetzlichen Neuregelung“, sagte die CSU-Politikerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. In Deutschland betrete man bei den Gesetzesänderungen aber juristisches Neuland, sagte Mortler. Daher müsse gelten: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.“

Im konkreten Fall hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut auf. Dieses hatte 2013 einen bayerischen Händler zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte Kräutermischungen mit künstlichen Cannabinoiden über das Internet verkauft und soll damit mehrere 10.000 Euro Gewinn gemacht haben.

Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums starben seit 2010 bundesweit 20 Menschen nach dem Konsum solcher Substanzen. Nach Hermles Worten stehen bei jungen Menschen Cannabis und Co nach Nikotin und Alkohol auf der Beliebtheitsskala auf Platz drei. Den Trend zu den „Legal Highs“ bestätigen auch Beratungsstellen. „Wir vermuten, dass ,Legal Highs‘ zum erhöhten Beratungsbedarf im Bereich Cannabinoide beitragen“, sagte Christa Niemeier, Referentin der baden-württembergischen Landesstelle für Suchtfragen.


Quelle:
von dpa/shz.de

http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/politik/bgh-urteil-kuenftig-niedrigere-grenzwerte-fuer-legal-highs-id8684706.html



als huhu bist du etwas erträglicher
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