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Alt 02.04.2013, 12:01
verda
 
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Zitat von Herrlichkeit Beitrag anzeigen
hallo verda,
bei erbangelegenheiten wirst du wie ein ausländer behandelt. da hat die mavi kart keine bedeutung. dein erbe wird den deutschen behörden gemeldet und du wirst nach deutschen erbrecht besteuert.

als arbeitnehmerin in der türkei brauchst du auch keine mavi kart.
eine aufenthaltsgenehmigung bekommst du anstandlos wenn du mit deinem reisepass, 4 passfotos und einer verdienstbescheinigung beim emniyet vorställig wirst. dauert 30 minuten.

auch bei der steuernummer brauchst du kein ikamet wenn du im ausland lebst.
als türkischer staatsbürger brauchst du auch kein ikamet weil dies im system ersichtlich ist. vielleicht gilt dies nur bei ausländern die ihren wohnsitz in der türkei haben.
alsooo generell entnehme ich dieser ganzen diskussion um diese sache einfach, das es in der türkei keinen STANDART gibt. wie gesagt ich musste es so machen, das war 2009/2010 und jetzt durch meinen umzug in eine andere stadt lief es auch so ähnlich ab. Wenigstens kann sich Sive jetzt ein bild davon machen und eventuell mal lieber ein dokument mehr wie weniger mitnehmen, damit sie nicht ewigst hin und her laufen muss. wenn ich jetzt noch anfange, wie das mit meiner sgk anmeldung und der führerscheinumschreibung war, werden bestimmt auch andere meinungen dazu geäussert :-)))))