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Alt 21.11.2006, 19:07
unknown
 
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Standard binational ist...

Wenn Paare binationale Staatsangehörigkeiten besitzen, können familienrechtliche Fragen, insbesondere eine Ehescheidung, diverse Probleme aufwerfen. Das können wir hier nicht erschöpfend behandeln, sondern lediglich einige Grundfälle darstellen. Das geschieht ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ausführungen wird ausdrücklich nicht übernommen. Insofern empfehlen wir Ihnen sich anwaltlich beraten zu lassen.
Allerdings ist es selbst für den Anwalt schwierig, eine verbindliche Entscheidung abzugeben, welches Recht für die Scheidung einschlägig ist, weil die Familiengerichte hier - nach den Erfahrungen, die wir mit solchen Scheidungen gemacht haben - sehr unterschiedliche Auffassungen entwickeln können.